Hundehaftpflichtversicherung wird Pflicht

Dieser Beitrag wurde am Donnerstag, 1. Dezember 2011 um 14:02 Uhr veröffentlicht.

Der will doch nur spielen

In immer mehr Bundesländern wird das Abschließen einer Hundehaftpflichtversicherung zur Pflicht

(Quelle des Fotos: flickr.com / patrick-fotography)

Immer mehr Deutsche entscheiden sich, ihr Leben und ihren Wohnraum mit des Menschen bestem Freund zu teilen. Dabei kommt es vor allem in urbanen Gebieten zu einer immer größeren Anzahl und Vielfalt von Vierbeinern. Das liegt vor allem daran, dass ein Hund, seit Jahrtausenden auf den Menschen fixiert, diesen vom stressigen Alltag in erheblichen Maße abzulenken vermag und für viele ein treuer Begleiter in allen Lebenslagen darstellt. Dieser Entwicklung will nun auch die Politik gerecht werden, indem sie in immer mehr Bundesländern, ähnlich wie für Autos und Menschen, eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorschreibt, da Schäden, welche durch den eigenen Vierbeiner entstehen, nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Dieses juristisch geprägte Sprichwort ist auch im Falle eines Unfalls mit oder wegen dem eigenen Hund einschlägig. Viele Hundebesitzer wissen nicht um die in einigen Bundesländern vorgeschriebene Hundehaftpflicht, oder die Gefahr, welche sich aus einem Zwischenfall mit dem eigenen Vierbeiner realisieren kann.

Die Versicherung für den Hund ist bisher unter anderem in den Bundesländern Berlin, Thüringen und Niedersachsen Pflicht. Unabhängig vor der Gesetzeslage ist eine Hundeversicherung in Hinblick auf die Folgen möglicher Unfälle mit dem eigenen Hund ratsam. So ist jeder Bundesbürger gesetzlich verpflichtet, entstehende Schäden sowie fortwährende Dauerschäden, die durch ihn selbst oder von ihm im Besitz stehenden Sachen verursacht werden, zu ersetzen und für Folgeschäden aufzukommen. Das Bürgerlicher Gesetzbuch spricht zwar seit einiger Zeit von Tieren nicht mehr als “Sachen” im Sinne dieses Gesetzes, normiert aber, dass jegliche Tiere mit Sachen gleich zu behandeln sind.

Daraus ergibt sich für den Hundebesitzer eine sein ganzes vorhandenes und zukünftig entstehendes Vermögen umfassende Haftung. Dieser Umstand ist den wenigsten Menschen in diesem Umfang klar. Sollte sich nun zum Beispiel der eigene, angeleinte Hund aufgrund einer Affinität zu Katzen, bellend losreißen, wegrennen und dabei eine Person so erschrecken, dass diese stürzt und sich etwas bricht, so muss der Hundehalter für die Behandlung, den Verdienstausfall, etwaiges Schmerzensgeld und gegebenenfalls nötige Folgekosten, wie etwa einen häuslichen Pflegedienst, in vollem Umfang und aus eigenem Vermögen für alle Schäden selbst aufkommen. Im schlimmsten Fall zahlt man so sein ganzes Leben eine Art Rente an den Geschädigten.

Dies ist nur ein Beispiel, wie der eigene Vierbeiner ungewollt und eigentlich unschuldig einen enormen Schaden verursachen kann. Häufig kommt es außerdem zu Fällen, in denen der Hund auf die Straße rennt und dort unbeabsichtigt Sach-und / oder Personenschäden in erheblichem Maße verursacht oder einfach nur einem Radfahrer in die Spur rennt und dieser stürzt. So wird der von uns so geliebte Spieletrieb des Hundes in urbanen Gebieten oft zur Gefahr.

Rundumschutz für die ganze Familie

Der Hund gehört zur Familie. Warum ihn dann anders behandeln? Viele Hundebesitzer begründen dies mit dem Kostenfaktor. Diese Begründung ist allerdings nicht wirklich treffend, da man eine Hundehaftpflichtversicherung schon für ein paar Euro im Monat abschließen kann. Dabei gibt es durchaus Unterschiede bei den verschiedenen Assekuranzen. So bieten etwa einige Versicherer Sonderkonditionen an, wie zum Bespiel die kostenlose Mitversicherung von Welpen oder die Absicherung von Mietsachschäden, welche etwa im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung durch “zu wenig Gassi gehen” entstehen können.

Die Versicherung deckt dabei meist nur Schäden ab, welche an fremdem Eigentum entstanden sind. Das heißt, sollte der Vierbeiner in der eigenen Wohnung etwas kaputt machen, zahlt die Assekuranz nicht. Zudem sind die Deckungssummen unterschiedlich. Gesetzlich muss man den eigenen Vierbeiner für Schäden von bis zu 500 000 Euro versichern. Die meisten Policen bieten allerdings Deckungssummen von circa fünf Millionen Euro an. Das sollte für die meisten Hunde mehr als genug sein. Sie wollen ja eigentlich nichts anderes als nur spielen.

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