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05.07.99 -- Heino te Laak

Haftung: Hund contra Rad














Dazu fand sich folgendes:

Nähert sich einem Hundeführer auf einer Feldstraße mit mäßigem Verkehr ein Fahrradfahrer, so ist er nicht verpflichtet seinen unangeleinten Hund zu sich zu rufen und festzuhalten, wenn der Hund eine Hundeschule absolviert hat und an Straßenverkehr gewöhnt ist. Stürzt der Radfahrer wegen eines heftigen Bremsmanövers weil er glaubt, der Hund laufe ihm vors Rad, hat er den Unfall nach Ansicht der Richter selbst verschuldet. OG Koblenz Az.: 12 U 1312/96

Quelle: SuperSonntag, Aachen vom 04.07.99

Tschüß Heino te Laak
  5.7.99Haftung: Hund contra Rad     
  6.7.99RE: 1   
  6.7.99RE: 2   
  7.7.99RE: 3   
  8.7.99RE: 4   


 
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