Hallo Verena!
Am Wed, 7 Jul 1999 17:08:54 +0200, schrieb 'Snakes'
«snakes@neuss.netsurf.de» :
Die Intention den Hinweis auf das Urteil zu posten war, daß es hier in
der NG vor einiger Zeit um die teilweise rücksichtlosen Radfahrer ging
die pöbelnd durch die Landschaft fahren.
Solchen Menschen sind die Hunde wohl egal.
Das zitierte Urteil zeigt, daß es in der Rechtssprechung durchaus auch
Fälle gibt bei denen Hundeführer nicht im sprichwörtlichen Regen
stehen für den Fall, daß sich ein Radfahrer mal über seinen Lenker
'lang macht'.
So ein Sturz vom Rad kann ja teuer werden und da scheint es sinnvoll
zumindest mal von Präzedenzfällen (hinsichtlich verschiedener
Situationen) vernommen zu haben.
Ich hebe mir solche Urteile immer auf, denn Anwälte werden in
Deutschland nicht nach dem Erfolg bezahlt :-((( und eine schlechte
Verteidigung kann einen bestimmt nett auf Kosten treiben. Da würde ich
im Bedarfsfall versuchen meinem Advokaten ein paar zusätzliche Tip's
zu geben. Kann ja nicht schaden ;-)
Tschüß
Heino te Laak
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