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06.07.99 -- Norbert Gschw.

Re: Haftung: Hund contra Rad














Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass jedes Gericht so entscheidet.

Wenn möglich (wenn ich den Radfahrer rechtzeitig sehe) rufe ich meinen Hund zu mir her. Festhalten muss IMO nicht sein, aber das hängt vom Hund ab. Und schon gilt das Urteil nicht mehr für uns. Benji hat nie eine Hundeschule gesehn (sehr folgsamer Secondhand-Hund). Auch wenn er Radler selber Schuld ist, sollte man als Hundehalter versuchen, eine solche Sitution zu vermeiden. Auch dem Hund zuliebe. Von einem Rad angefahren zu werden ist schmerzhaft!

Norbert - gerne mit Hund und Rad unterwegs

Thema: Haftung: Hund contra Rad


 
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