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22.09.99 -- Uwe Krick

Qualzucht - Gutachten zu Tierschutzgesetz














Das Tierschutzgesetz verbietet seit 1993 sogenannte Qualzuchten, also das
gezielte Vermehren von erbkranken Tieren. Seither besteht große Unsicherheit, welche Merkmale als 'krank' anzusehen und welche Rassen betroffen sind. Ein neues Gutachten, das das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Auftrag gegeben hat, liegt nun vor und soll Klarheit schaffen. Politiker und ausführende Behörden von Bund und Ländern sollen damit den Tierschutzparagraphen umsetzten können. Die Expertenkommission fordert einige Zuchtverbote für Rassen und manche Paarungsverbote von Merkmalsträgern untereinander. Oder das Weiterzüchten von Defektmerkmalen. In vielen Fällen sollen den Züchtern Grenzwerte auferlegt werden, um extreme Formen künftig zu vermeiden. Hunde mit leichter HD sollen nicht mehr zur Zucht herangezogen werden dürfen. Hüftgelenksdysplasie HD: Zuchtverbot schon ab leichter HD Aggressivzucht: Das Gutachten fordert einen Wesenstest für Zuchttiere, in dem die Fähigkeit zu sozialem Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist und ein Zuchtverbot für Tiere, die den Test nicht bestehen. Ruten: Das Gutachten empfiehlt bei Tieren mit Rutendeformationen eine Röntgendiagnostik, bei Defekt Zuchtverbot. Außerdem soll im Rassestandart auf eine Korkenzieher - Rute verzichtet werden. Disproportionierter Zwergwuchs: Wenn der Rumpf im Verhältnis zu den Beinen zu lang ist, sollen die Züchter der Übertypisierung entgegenwirken. Grey-Collie-Syndrom: Zuchtverbot Blue-Dog-Syndrom: Zuchtverbot Haarlosigkeit: Zuchtverbot Merle-Syndrom: Zuchtverbot Rundkopf, verkürzter Kiefer: Zuchtverbot. Die Verbände sollen Grenzwerte festlegen. Aus- und Einrollen des unteren Augenliedes: Zuchtverbot Hautfaltenbildung: Verbände sollen Grenzwerte erarbeiten.
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