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23.09.99 -- Volker Greulich

Re: Qualzucht - Gutachten zu Tierschutzgesetz














Uwe Krick veröffentlichte
Der interessanteste Satz ist wohl: »Verbände sollen Grenzwerte erarbeiten. Wie lange?Bis der letzte Hund verkrüppelt ist? Die Verursacher sollen sich selbst kontrollieren? Zu gut deutsch: Man macht den Bock zum Gärtner. Warum hat man es in der Agrarwirtschaft durch enheitliche Reglung z.B beim Weinanbau so weit gebracht,dass nicht jeder Depp Kreuzungen verschiedenster Weinsorten irgendwo anpflanzen darf? Mal ganz abgesehen von Hanfpflanzen. Es gibt staatliche Weinbauschulen.Wo Forschung betrieben wird. Das Rumgekorkse an den Hundrassen ist den privatrechtlichen Verbänden der Züchterorganisationen überlassen. Pluralismus sollte ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Staatswesen sein. Aber der Staat sollte sich seine Fürsorgepflicht,gemäss dem TschG. auch auf Tiere ausdehnen und den immer aufs Neue bewiesenen Züchterwahnsinn,der durch diese privaten Verbände sogar noch gefördert wird ,endlich durch geeignete Massnahmen stoppen-Auf die Selbstreingungskräfte innerhalb der Verbände sollte man nicht setzen-Die haben ihre Glaubwürdigkeit längst verspielt. -Wers nicht glaubt,sollte einmal die 'amtliche' (Kein Witz es steht so da) Beschreibung des Deutschen Schäferhundes, ausgefertigt vom SV lesen-Dann bergreift es wohl jeder,was da abläuft. Warum gibt es keine staatlichen Schulen für Zuchtwesen von Haustieren? Gesetze auch praktisch durchzusetzen und Gültigkeit zu verschaffen ist ein hoheitliche Aufgabe. Das Tierschutzgesetz ist ein Gesetz,vom deutschen Volke gewollt und durch das Parlament bestätigt und verkündet,also ist es die Aufgabe des Staates und seiner Organe die Durchsetzung zu betreiben. -Ein Staat,der mehr als 40 OOO Gesetze hat-ist ein Anarchie- (Honore de Balzac) MFG Volker Greulich
Thema: Qualzucht - Gutachten zu Tierschutzgesetz


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