Andrea Wahl schrieb:
moin andrea,
nun gut, wenn wir also die alte sache nochmal aktualisieren wollen,
meinetwegen.
also, mein wissenstand ist folgender:
anfang des jahres beobachtete ein jaeger bei einer drueckjagd in einem
staatsforst in MV einen verletzten wolf.
dieser wolf hatte grosse muehe sich fortzubewegen und tat sich oefter nieder.
nachdem der jaeger diesen wolf (der in MV zum wild gehoert!) laengere zeit
beobachtete,
entschloss er sich, dieses offensichtlich schwer kranke tier zu erlegen.
sofort nach beeendigung der jagd wurden die zustaendigen fortbeamten informiert
und der wolf dem veterinaeramt zur untersuchung uebergeben. die aerzte stellten
eine starke verletzung am hinterlauf fest, die mit sicherheit 1-2 tage alt war.
da ueber diese angelegenheit inzwischen sehr viel (dummes zeug) geredet wurde,
hat sich der jaeger zur klaerung seiner vermeintlichen verfehlung inzwischen
selber angezeigt.
vom tierschutzbund kam dazu das statement,
dass ein jaeger selbstverstaendlich nicht zwischen 'wild' und sonstigen tieren
(ob rote liste oder nicht) zu unterscheiden haette, wen es darum geht,
schwerkranke tiere schnell zu erloesen,
da nach dem tierschutzgesetz hier alle tiere gleich zu behandeln seien.
bei tieren, die kein wild sind, sollte das tier sofort einer amtstieraertzlichen
untersuchung zugefuehrt werden, was ja in dem vorliegenden fall auch prompt
gemacht wurde.
was an dieser sache nun so aufregend ist,
oder wo dem jaeger nun ein vorwurf zu machen ist,
weiss ich auch nicht.
BTW: wo liegt dein interesse an dieser sache ?
gruss
thomas
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