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Kaum "Wilderer" auf vier Beinen 
 
 
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/0,2123,44335-1-8_164_0,00.html 
 
 
Nur selten reißen streunende Hunde wild lebende Tiere - Keine 
 
Leinenpflicht im Wald 
 
 
 
Tirschenreuth. (asp) Monika Grassy macht sich Sorgen. Sie ist 
 
viel in der Natur unterwegs und begegnet oft Hunden, die von ihrem Besitzer 
 
nicht an die Leine genommen wurden. Ihre Bedenken: die Hunde reißen Wild. 
 
Allerdings müssen die Tiere nicht an die Leine. 
 
 
Auch Joachim Vollmer, Chef des Tirschenreuther Forstamtes hat 
 
sich mit der Frage der Leinenpflicht im Wald schon einmal 
 
auseinandergesetzt. Und nach langem Suchen auch schließlich etwas gefunden. 
 
"Früher hieß es im Bundesjagdgesetz, dass der Hund unter der Einwirkung 
 
seines Herren stehen musste." Das heißt, der Hund musste aufs Wort folgen 
 
und immer in Rufweite seines Herrchens sein. Diesen Paragraphen gibt es 
 
allerdings nicht mehr. Jetzt muss das Tier lediglich in Begleitung sein. Ob 
 
der Begleiter auf das Tier einwirken können muss, ist nicht geregelt. 
 
 
Freier Zutritt gestattet 
 
 
Da also keine Leinenpflicht besteht, kann auch kein Jäger von 
 
einem Spaziergänger verlangen, einen Hund anzuhängen. "Sie haben nur das 
 
Jagdrecht gepachtet", so Vollmer. Das freie Betreten der Natur ist jedem zu 
 
jeder Zeit gestattet. Naturschutzgebiete ausgenommen. Hier wird durch 
 
Hinweistafeln jedoch auf die entsprechenden Vorschriften aufmerksam gemacht. 
 
Im Tirschenreuther Wondrebtal ist zum Beispiel auch das Betreten verboten - 
 
für Mensch und vierbeinigen Begleiter. "Wenn der Hund allerdings wildert, 
 
ist es was für's Tierschutzgesetz", ergänzt Vollmer. Dann könnten sie von 
 
Jägern auch erschossen werden. "Zur Jagd gehört auch der Jagdschutz." 
 
 
Jäger kein Polizist 
 
 
Allerdings hat Vollmer schon einmal vorgesorgt. Allen Jagdgästen 
 
wurde in den Berechtigungen der Passus gestrichen, der ihnen das erlauben 
 
würde. "Ich will durch sie keinen Ärger bekommen." Einem Jäger, der 
 
gleichzeitig Polizist war und meinte, die Tiere im Zweifelsfall in Ausübung 
 
seiner polizeilichen Gewalt töten zu müssen, entzog Vollmer die Erlaubnis im 
 
Landkreis zu jagen. 
 
 
Denn gäbe es wirklich Probleme, würde sich das Forstamt selbst 
 
darum kümmern. Muss es aber nicht, da es schlichtweg so gut wie keine gibt. 
 
"Nicht so wie in Neu-Ulm, wo ein Jäger in einem Jahr 140 Katzen erschießen 
 
musste." 
 
 
Dass Hunde wildern, ist im Landkreis ohnehin äußerst selten. 
 
Viel mehr Tiere kommen auf den Straßen ums Leben. Wild reißt ein Hund, nach 
 
Vollmer's Meinung, sowieso nur in Ausnahmefällen. "Da müsste das Reh schon 
 
bei der Flucht in einem Zaun hängen bleiben." Und Wildzäune werden in 
 
letzter Zeit nach und nach abgebaut. 
 
 
Hunde trotzdem anleinen 
 
 
Der Forstdirektor rät trotzdem Hunde anzuhängen, sofern sie 
 
nicht absolut folgsam und zuverlässig sind. Und damit spricht er auch Monika 
 
Grassy aus der Seele. Für sie ist jeder Hund auch irgendwo noch ein Jäger. 
 
 
 
 
 
 
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