Hallo Helmut,
in unserem Kaufvertrag für unseren Hund ist einmal die Schutzklausel enthalten,
daß der Käufer dem Verkäufer das Recht zugesteht den Hund in seiner neuen
Umgebung jederzeit besuchen zu dürfen.
Außerdem hat unsere Züchterin sich ein Vorkaufsrecht vorbehalten, für den Fall
das wir den Hund verkaufen wollen.
Leider sind solche Klauseln vor Gericht sehr schlecht durchsetzbar, aber ich
denke es ist doch für die Käufer zumindest eine moralische Verpflichtung. Und
ein Interessent, dem das nicht paßt. brauchst du ja keinen Hund zu verkaufen.
MfG Anja