Im Beitrag «w2c5jb1h$GA.259@fnews2.vi-internet.de» schrieb Helmut.woell
Guten Tag Helmut,
solcher Art Verträge sind sicher üblich unter Hundehaltern.
Und auch etliche Tierheime verfahren so.
Aber schreibe doch mal bitte, was bei Dir *abgeben* bedeutet.
Ich sage z.B. oft zu meiner Tochter: Gib deinem Bruder etwas ab! Sie
futtert sonst die Schokolade alleine auf.
Kann es sein, daß Du *verkaufen* meinst?
Nenne es doch so. Du kannst Deinen Hund verschenken, vermieten,
verleihen, verkaufen. Im ersten und letzten Fall hast Du keinerlei
Rechte mehr an diesem. Es ist Sache des neuen Eigentümers, was er mit
dem Tier macht.
Schutzklauseln sind die Mühe nicht wert, sie sind reine
Selbstbefriedigung.
MfG
Hubertus Döhring