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29.10.99 -- Jutta Wiegmann

Re: hund getötet














Caligula «anpost@debitel.net» schrieb in im Newsbeitrag: 38199344.0@news.ivm.net... alt) so bellte) das darauf nicht In unserer Zeitung [nicht die Bild!!sondern eine Tageszeitung u.a. für Münster, wo die Tat begangen wurde!] stand, dass die Tat nicht mehr als Sachbeschädigung gilt, sondern als Tierquälerei und der Täter deshalb mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen kann! Also Caligula, wie wäre es, wenn Du Dich erst richtig informieren würdest, bevor Du Deinen Sch*** verzapfst?! Jutta!
Thema: hund getötet


 
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