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26.10.99 -- Volker Greulich

Re: Kastration und TSchG (lang...) (war: Re: Tierärzteund Tierschutzgesetz)














Michael Stiefler «stiefler@katzen-hilfe.de» wrote: Ähum! Ich habe die vielleicht lästige Angewohnheit,Sachen und Verhältnisse,die mir unbekannt sind /waren zu hinterfragen. Ich tue das aus Ignoranz! Merkwürdig mit nur Wissenden zu diskutieren. A.)
B.) » Das TSchG in der Fassung der Bekannmachung vom 25.5.1998 enthält »
zahlreiche Verbesserungen gegenüber der vorherigen, völlig veralteten » Form, die nicht zuletzt auch gerade im Bereich der Hundehaltung » Schäden bei den Tieren durch unsachgemäßen Umgang verhindern (sollen). » Was die Kastrationen anbelangt so ist in der L e g a l i s i e r u n g dieser » Eingriffe zu s i n n v o l l e n Zwecken ein riesiger Fortschritt zu sehen. Danke für diese Erklärung.Die Schlussfolgerung aus diesen beiden mit A.) und B.) gekennzeichneten Stücken,die in der Studie genannten und durchgeführten Eingriffe waren samt und sonders 'Rechtsbrüche' zu dem Zeitpunkt,als nach Deiner Meinung diese Studie erstellt wurde. Das zeigt leider allzu deutlich,wie es mit der Gesetzestreue bei den Tierärzten und gewissen Tierschützern bestellt ist. Schon wieder eines dieser Beispiele: Ich kenne eine rothaarige Frau,die hat im Lotto gewonnen.-Alle rothaarigen Frauen gewinnen im Lotto.. Geschenkt. Du willst doch sachlich debattieren oder willst Du Anekdoten loswerden? (Das macht die Sache ja besonders tragisch.Ich verstehe.Bei Dir hat das dann ein Trauma ausgelöst.Ich verstehe..jetzt Deine Motive weitaus besser..) Nicht nur zum Teil.Kleine Hunde gibt es (bisher noch meistens*)nach Geschlechtsverkehr zwischen verschiedengeschlechtlichen Hunden. *Es soll Hunderassen geben,die schon so verzüchtet sind,dass man zu anderen Methoden greifen muss) Das ist ein anderes Thema. Aber um es mal zynisch zu sagen: Dann leisten die Jäger nach Deiner Meinung einen nicht geringen Beitrag zum Begrenzen der Hundepopulation? »»Diese Zahlen sind wohl auch trügerisch,denn »»wer ausBequemlichkeitsgründen kastrieren lässt,kann ohne weiteres »»dieeigene Bequemlichkeit geht. Ich gehe deshalb davon aus,dass die » Du 'gehst davon aus', und unterstellst den Leuten so ganz Warum immer gleich persönlich werden und sich als Anwalt der Entrechteten darstellen? Frage doch mal in Tierheimen nach,wie man die Abgabegründe,die die Leute angeben,wenn sie ein Tier dort hinbringen,bewertet.Ein wenig Lebenserfahrung ,gepaart mit Skepsis ist manchmal durchaus nützlich und spart überflüssige Belehrungen. A.)
B.)
B.) ist teilweise die Anwort auf den Punkt A.)
»IBTD Was bedeutet das? Hast Du einmal so einen Vertrag gesehen oder Zugang zu der Buchführung eines Tierheimes gehabt,um das zu belegen? Leider haben wir hier bei d.r.t.h. nur eine Mitglied (Andrea Martin) schrieb dazu:
'Meines Wissens keinen Rabatt, sondern den niedrigsten Satz der Gebührenordnung. Für uns fällt das flach, wir haben Vertragstierärzte. Die sind praktisch im Tierheim angestellt und kommen einmal die Woche ins Tierheim und im Bedarfsfall. Die Preise sind mir nicht zugänglich, ist Vorstandsangelegenheit.' Warum diese Geheimnisse? (Ich habe wohl zu lange in Schweden gelebt,dort wären solche Zahlen weder ein Geheimnis für die Angestellten noch ,wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt,der Spenden bezieht und öffentliche Mittel erhält,hat jedermann das Recht diese Zahlen zu erfragen.) Hier nur ein Auszug den Hund betreffend aus der Gebuehrenordnung fuer Tieraerzte Kastration und Sterilisation Nr. 705 (Weiblich)) 360,00 DM (Männlich) 2-fach 120,00 DM 2-fach (2-fach bedeutet,habe ich mir sagen lassen,ist die Mittelpreisklasse. Die Taxen sind regional unterschiedlich in drei Kategorien unterteilt,wobei'einfach' die niedrigste Gebühr bedeutet und 'dreifach' die höchste. Es wäre wohl nützlich,wenn Du mal einen der Dir bekannten Tierärzte darüber befragen könntest. Will heissen,3/4 metzelten ohne das damalige Gesetz zu kennen,geschweige denn es zu verstehen oder zu beachten munter an den Hunden herum. Sebstverständlich,nachdem man jahrzehntelang ein gültiges Gesetz ignoriert hat,hat man vielleicht bei dem Getöse,dass die Kastristen aufführen nun aufgeschnappt:-man darf prinzipiell kastrieren-,vermutlich ohne je den Gesetzestext gelesen zu haben,genauso wie man das Gesetz früher auch nicht las,verstand oder beachtete. MFG Volker Greulich
Thema: Tierärzteund Tierschutzgesetz


 
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