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17.09.99 -- Claudia

Tierschutzwidriges Zubehör in der Hundehaltung














Hallo allerseits, nachfolgendes habe ich dem Merkblatt Nr. 70 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) entnommen, welches sich mit tierschutzwidrigem Zubehör in der Hundehaltung befaßt: I. 'Unsichtbarer Gartenzaun'
Abzulehnen sind Systeme, die mit Ultraschall arbeiten, so daß der Hund durch unangenehme Geräusche vom Draht ferngehalten werden soll. Da der Hund ein sehr gutes Gehör hat, sind Grundstücke in der Regel zu klein, so daß der Hund ständig den unangenehmen Geräuschen ausgesetzt ist. Bei Systemen, die mit Srom arbeiten (d.H. bei Annäherung an den Draht erhält der Hund einen Stromschlag), kann der Hund nicht lernen, dem Zaun auszuweichen, weil der Hund keinen optischen Zusammenhang zwischen dem Draht und dem Stromschlag herstellen kann. Dies kann dazu führen, daß der Hund es überhaupt nicht mehr wagt, den Garten zu betreten. Die einzige Ausnahme stellen Systeme dar, bei denen vor dem Stromschlag ein akustischer Signalton erzeugt wird. Aber auch hier muß das Grundstück sehr groß sein (mehrere tausend Quadratmeter), damit der Hund nach dem Warnton dem Zaun noch ausweichen kann. II. Reizhalsbänder, z.B. Teletak Die Anwendung dieser Geräte zur Erziehung von Hunden ist mit der nicht abschätzbaren Gefahr erheblicher Schäden für das Wesen des Hundes verbunden. Näheres siehe Merkblatt Nr. 51 der TVT. III. Bell-Stop-Geräte (elektrische, chemische, geräuscherzeugende, luftsoßerzeugende) sind abzulehnen weil,...... ......eine natürliche Kommunikationsform des Hundes, nämlich das Bellen
unterdrückt wird. ......Bellen bei alleingelassenen Hunden ein rudimentäres Wolfsverhalten ist,
das ein Symptom von Angst, Streß und Frustration darstellt Hier ist eine artgerechte Haltung und/oder eine Verhaltenstherapie angebracht. ......das Bellen an der Reviergrenze (Grundstücksgrenze) zum normalen
Territorialverhalten gehört. Auch hier muß im Problemfall eine Verbesserung der Haltungsbedingungen und/oder Verhaltenstherapie eingeleitet werden. IV.Stachelhalsbänder, Endloswürger, Erzeihungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen Diese Artikel arbeiten auf der Basis von Schmerzen und Verletzungen. Sie sollten durch geeignete Erziehung ersetzt werden. V. Bälle und anderes Wurfspielzeug
Gefahr des Verschluckens. Auf dem einzelnen Spielzeug sollte vermerkt sein, für welche Größenklasse es geeignet ist. Bei einigen Materialien (z.B. Vinyl) besteht Gefahr der Vergiftung und der Verletzung beim Zerbeißen und Verschlucken von einzelnen Teilen. Am besten eignen sich Vollgummiprodukte. VI. Leider immer noch gern verwendet, stellen Knochen, egal, ob roh oder gekocht, egal, ob vom Huhn, Schwein oder Rind eine Verletzungsgefahr für Zähne, Luftröhre und Darm dar. Dazu gehören auch die getrockneten Knochen vom Geflügel und Kaninchen, die es im Zoofachhandel zu kaufen gibt. Schweineohren oder andere getrocknete Schweineteile müssen bei der Herstellung so behandelt worden sein, daß die Übertragung von Infektionen ausgeschlossen werden kann (z.B. Erhitzen auf mindestens 80 °C Kerntemperatur über 10 Minuten). Fragen Sie Ihren Zoofachhändler danach ! So das war´s, Grüße Claudia
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