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15.09.99 -- Mario Thies

Hundeverordnung(en) in Hessen














Moin, mir ist zu Ohren gekommen, daß seit einiger Zeit in Hessen eine Verordnung gilt, nachder das Ordnungsamt nach einer Beschwerde ohne Prüfung jeglichen Sachverhalts einen Hund als gefährlich (-» höhere Steuern) einstufen sowie Leinen-/Maulkorbpflich auferlegen kann. Dann muß der Hundehalter dagegen Einspruch einlegen. Dies würde doch bedeuten, daß einem Denunziantentum Tür und Tor geöffnen wäre, denn so könnte jeder seinem mißliebigem Nachbarn Ärger bereiten so in der Art 'Der Hund vom Nachbarn hat mich angeknurrt und wäre fast auf mich los'. Zudem, es handelt sich allerdings nicht ums Strafrecht, wäre hier der Fall, daß jemand begründen muß, wieso sein Hund etwas nicht gemacht bzw. nicht gefährlich ist. Stimmt dies so und gibt es dazu schon irgendwelche Kommentare/Beschlüsse/Urteile? __ _ \ \_ public Key auf der Homepage
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  15.9.99Hundeverordnung(en) in Hessen     
  23.9.99RE: 1   


 
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