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02.09.99 -- Michael Schmorenz

Re: Tierabgabe durch Tierschutzvereine














Ralf Gernot «ralfgernot@web.de» schrieb in im Newsbeitrag: 37cd575c@netnews.web.de... Masse bitte ich um Hallo, hier der Vertrag unseres Vereines 'Hunderettung Rumänien und Hilfe für Straßenkinder in Rumänien e. V.'. Nur mal so als Beispiel. Als Preis bitten wir jeweils um eine Spende in Höhe von/bis. Oft wurde der 'bis' Betrag gezahlt. Uns ist es manchmal lieber, der Käufer zahlt weniger und wir wissen, der Hund hat es dort gut. Kastrationen werden empfohlen aber nicht fixiert. Die Durchsetzung der Einhaltung würde ohnehin sehr schwierig sein. Wichtig ist aber unbedingt nur die Besitzrechtsübertragung, NICHT das Eigentum!!! Hier unser Vertrag: Der Käufer erwirbt durch den Kauf des o. g. Tieres die unmittelbaren Besitzrechte an diesem Tier. Das überlassene Tier ist art- und tierschutzgerecht zu halten und zu versorgen. Jede Mißhandlung und Quälerei, auch durch Dritte, ist verboten bzw. zu unterbinden. Das Tier darf weder im Zwinger noch an der Kette gehalten werden. Es darf auch ohne vorheriges Einverständnis des Vereines nicht an Dritte weiterverkauft oder abgegeben werden, da sich der Verein das andauernde Vorkaufsrecht zum Abgabepreis vorbehält. Insbesondere darf das Tier nicht zu Versuchszwecken gleich welcher Art verwandt werden oder an Händler, Schlächter u. ä. weitergegeben werden, auch darf diese vorgenannte Verwendung nicht veranlaßt oder geduldet werden. Bei Verstößen gegen o. g. Vertragsbestandteile behält sich der Verein das Recht vor, eine Rückholung des Tieres ohne Kostenersatz durchzuführen oder zu veranlassen. Eine Rückholung ist jedoch nur möglich unter Einhaltung einer angemessenen Nachfristsetzung zur Beseitigung der Mißstände bzw. sofort, wenn eine unmittelbare Gefahrfür das Leben oder den allgemeinen Zustand des Tieres besteht. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verein oder einem Vertreter desselben Kontrollbesuche zu ermöglichen. Diese Besuche sind jedoch nur nach vorheriger Anmeldung möglich und dürfen seitens des Vereines ohne zwingende Gründe nicht überraschend durchgeführt werden. Der Verein versichert, daß das Tier bereits in Rumänien geimpft und untersucht wurde und vom dortigen Tierarzt für gesund befunden wurde. Desgleichen wurde das Tier von einem deutschen Tierarzt nach Ankunft untersucht und gleichermaßen für gesund befunden. Die obligatorischen Weiterimpfungen werden empfohlen.
Thema: Tierabgabe durch Tierschutzvereine


 
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