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04.09.99 -- Martin Freiberg

Re: Tierabgabe durch Tierschutzvereine














'Ralf Gernot' «ralfgernot@web.de» writes: Den Abschnitt kannste streichen, da er Gesetzeswidrig ist. Im streitfall koennte dadurch der gesammte Vertrag unwirksamm werden. Durch die Abgabe verliert das Tierheim das Recht an dem Tier. Daran gibt es nichts zu ruetteln, da dies gesetzlich festgelegt ist. Vergiss es, exakt solch eine Vorschrift wurde vor noch nicht allzulanger Zeit per Gerichtsurteil fuer ungueltig erklaaert. Wie oben, wiederspricht dem Gesetz. Koennte gehen, muesste aber ein Rechtsanwalt abklaeren. Das ist fuer ein/zwei mal ueblich. oefter duerfte aber wiederum gegen das Gesetz gehen (Stichwort: Schutz der Privatsphaere). Koennte teilweise ueblich sein, kann aber durchaus potentielle Tierhalter davon abhalten ein tier aus dem Tierheim zu hohlen. Es waere dann keine Spende mehr. Formuliere es als Schutzgebuer. Kann nur ueber das Gesetz ermoeglicht werden. Mann sollte zuerst mal die bestehenden Gesetze umsetzen. Das ist IMHO ein sehr wichtiger Punkt. Gerade der Umgang mit Tieren wird doch ueberhaupt nicht gelehrt, geschweige der richtige Umgang und die richtige Haltung von Haustieren. Hier angesetzt wuerde man am meisten erreichen. Wuerde ich jetzt mal bejahen, um die Massenvermehrer auszurotten. Ein grosses Streitthema (Siehe diverse Threads in dieser Newsgroup.) Kann man nicht einfach pauschalieren. Wichtig waehre es zuerst mal den Leuten das Verandwortungsbewustsein zu wecken. Aufklaerung schon in der Jugend ist zwingend notwendig. Gruss Martin
Thema: Tierabgabe durch Tierschutzvereine


 
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