'Ralf Gernot' «ralfgernot@web.de» meinte:
So soll es sein. Ohne Vertrag ist die Rechtslage zu schwammig.
Ganz nett aber: 'art- und ordnungsgemäßer Pflege' ist nirgens
definiert. Klingt gut, kann man aber weglassen.
Ich habe schon Zwinger gesehen, da könnte ich kotzen und ich habe
schon Zwinger gesehen, die hätte so mancher von der Größe her gerne
als Wohnung :-). Zwinger nein; Zwinger mit großem Auslauf: warum
nicht?
Nach Rücksprache mit dem Verein vielleicht doch an Dritte abzugeben?
Was spricht dagegen?
Ja.
Ok.
Gut.
Macht Sinn.
Logisch.
Oder an Dritte, falls diese den Anforderungen des Vereins entsprechen.
Wie oft?
Naja von 'Spende' kann dann ja wohl keine Rede mehr sein. Besser
'Gebühr' o.Ä.
[5. - 9.]
Soll das alles in den Schutzvertrag? Finde ich übertrieben. Was ich
generell nicht so gut finde: so wie ich das verstehe geht das Tier,
rein rechtlich, also nie in den Besitz des neuen Halters über (?).
Grüße
Michael