Hallo Jörg,
meines Erachtens nach bewegt man sich da auf sehr dünnem Eis. Leider ist die
Rechtsprechung in diesen Fällen nicht einheitlich. Aus meiner Erfahrung
arbeite in der Immobilienbrance) kann der Vermieter, den Besuch nicht
verbieten. Anders sieht es aus, wenn ein Hund schon Menschen angegriffen
oder Beschädigungen verursacht hat. Am Besten informierst du dich bei einem
Mieterverein über dieses Thema.
Gruß Uwe
Leider gibt es immer noch Menschen, die Tiere als lästig ansehen.
Jörg Kwias «Kiowa@online-club.de» schrieb in im Newsbeitrag:
37ade3e4$0$15995@news.online-club.de...
Hundehaltung
bin
das
Frage
nie