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Hallo Joerg,
Wenn es eine Eigentumswohnanlage ist, in der in der Hausordnung
ein Hundehalteverbot steht, dann hat der Vermieter auch kaum Chancen
Euch die Haltung zu erlauben, denn die anderen Eigentuemer und der
Verwalter saessen ihm im Nacken (eigene Erfahrung).
Was das rechtlich bedeutet? keine Ahnung.
Servus
Jakob
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