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11.01.00 -- 
Volker Greulich
Re:O sancta justicia
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 Volker Greulich schrieb: 
Ruediger Haspl «ruediger.a.haspl@jura.stud.uni-erlangen.de» wrote: 
 
Hallo Ruediger, 
Was ist den an meinen Bemerkungen so emotional? Bin ich viele Leute? 
Wo wären denn in diesem Fall die hehren Rechtsprinzipien zu sehen,die im 
Falle einer Veruteilung des würgenden Hundepädagogen verletzt worden 
wären? 
 
War dieser arme Mensch nicht im Vollbesitz seiner Geisteskräfte-kurz er 
wusste nicht was er tat? Ein Hundeausbilder,der sicherlich auf einem 
Hundeplatz von Kollegen auf seine Übergriffe aufmerksam gemacht wurde? 
 
Aha, die hohen Richter verknüpften den Zweck -die Absicht 
(Lernverküpfung)des Kandidaten als Mangel des Vorsatzes.! 
Oh sancta justicia-es ist zum Weinen. 
Zum Weinen ist auch,dass ein angehender Jünger dieser Disziplin (Jura) 
den Quatsch hier als richterliche Weisheit verkaufen will.  
 
Schwammel. 
Schwammel. 
Wie sieht denn die sachgemässe Anwendung eines Folterwekzuegs aus? Wie 
benutzt man Daumenschrauben sachgemäss? 
Wie der Gesetzgeber-Du meinst sei identisch mit der 'Gesellschaft' und 
dieser Gesetzgeber würde nun irgendeine Praktik als verwerflich 
ansehen,dies aber nicht mit Hilfe der geltenden Gesetze und der sich 
daraus ergebenden Rechtsprechung durchsetzen zu wollen? 
Die Justiz als Kaffeekränzchen? Ein bisschen Moralin vom Katheder und 
das isses dann? 
 
Die Kreise,also ein Teil der Gesellschaft, in denen sich der Täter mit 
seinen quälerischen Erziehungsmethoden bemerkbar gemacht hat,sind nun 
wahrlich nicht diejenigen die solche Praktiken als verwerflich ansehen. 
Das kannst Du auch hier in der NG nachlesen. 
 
Nach dem von Dir hier beschriebenen Urteil des OLG Hamms werden wohl 
alle Stachelhalsband anwender den grossen Bammel haben- oder? 
 
Meinst Du,dass der Mann,der da vor Gericht stand,wirklich damit 
aufgehört hat solche Erziehungsmassnahmen in Zukunft zu unterlassen. 
 
 
Ja,wo bliebe denn der freiheitliche Rechtsstaat,wenn man versuchte 
geltende Gesetze auch mit Hilfe der Rechtssprechung durchzusetzen. 
Dem Himmel sei Dank,dass man das- wohl nicht ganz ohne gute Gruende - 
sein lässt. 
Aber nun habe ich da eine andere Meinung.Was tun? 
Aus Deiner E-mail Adresse lässt sich der Schluss ziehen,dass Du Dich dem 
Studium der Rechts'wissenschaft' verschrieben hast und Du präsentierst 
uns hier ein paar Stilübungen dieser eigentümlichen 'Wissenschaft' 
 
Schwammel 
So und wie war das mit dem Mann der vor dem  OLG Hamm Rede zu stehen 
hatte? 
Ich bat Dich in meinem vorigen Schreiben mit Ausgangspunkt des Hammer 
Urteils den Fall soweit verschärfend darzustellen,wo es nach Deiner 
professionellen Meinung als Jurist in spe zu einer Verurteilung kommen 
könnte. 
Wie hat sich denn der in Hamm angeklagte Mensch gegenüber seinem Hund 
aufgeführt und wie unterscheidet sich dessen Betragen von dem was Du 
hier gerade in zwei Sätzen skizziert hast?   
 
Das ist sehr nett von Dir uns darzulegen auf wessen die deutsche Justiz 
fähig ist,wenn es darum geht dem Tierschutzgesetz Geltung zu 
verschaffen.Vor allem den Präventionsgedanken wird energisch 
gehuldigt-aber auch an der die 'moralischen' Ächtung wurde nicht 
gespart.Wunderbar.Die Bundesrepublik Deutschland hat sich ein 
Tierschutzgesetz gegeben und die Justiz demontiert es und vertraut auf 
die 'moralische' Wirkung.  
 
Das ehrt Dich.Ich hoffe dass Du in Deiner sicher bald beginnenden 
Berufslaufbahn als Rechtspfleger daran festhältst und für diese 
Überzeugung im Rahmen Deiner zukünftigen Tätigkeit wirken wirst. 
 
Und wenn die Herren Richter weiterhin und in Zukunft das TschG. so 
auslegen,dann wars bestimmt nicht der letzte Hund,dem solches 
widerfährt. 
 
Schwammel. 
Entweder hat man ein Tierschutzgesetz oder man hat keins.Wenn man eines 
hat,dann ist es Pflicht der Justizorgane diesem Gesetz Geltung zu 
verschaffen und die Subjekte des Wirkungsbereiches dieses Gesetzes 
daran zu hindern sich am Hals eines Hundes zu 'entfalten' 
Volker Greulich 
stud.jur.eremitus 
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