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16.11.00 --
Gina
Zum Thema / Bitte, an alle zum lesen
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Hallo an alle,
habe gerade dieses Schreiben, über die Liste erhalten.
Was Klaus hier auflistet, ist genau so wie ich und viele andere, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, darüber denken! Er spricht mir aus der Seele!
Viele Grüße an alle
Gina
Hallo in die Runde,
Aus aktuellem Anlass der Demo und der zahlreichen Redner
moechte ich ein mir wichtiges Thema zur Diskussion stellen.
Ich hoffe sehr, jemand wird dies dort schon ansprechen,
sonst muesste ich gegen Ende der Veranstaltung dazu selbst
"in die Buett steigen", wie man zur Karnevalzeit bei uns sagt.
Es geht dabei nicht nur darum, seinen Unmut zu aeussern,
sondern Wege zur Selbsthilfe aufzuzeigen.
Wenn Ihr Euch an meine Schreiben zur LHV NRW an Behoerden
erinnert - ich habe Euch oft genug damit genervt und alle in
die Liste gestellt, in der truegerischen Hoffnung, mehr Betroffene
wuerden dies aufgreifen - bin ich in dieser Sache strikt gegen
Kooperation mit Ministerien oder Aemtern und Befolgung von
Auflagen - soll doch die praktische Undurchfuehrbarkeit offenbar
werden! Beantragung einer Haltegenehmigung fuer jahrelang
unauffaellige Hunde oder Sachkundenachweise und "Wesensteste"
entstammen verfassungs-- und rechtswidrigen Verordnungen, die in
solcher Form nicht existieren duerften und verschwinden werden,
sobald in leider erst einigen Jahren rechtskraeftige Gerichtsurteile
ergangen sind. Meine eigene Klage liegt bereits dem Duesseldorfer
Verwaltungsgericht vor, ich weiss auch von anderen. Diese Probleme
kennen die Politiker natuerlich auch und basteln an neuen Gesetzen,
die vielleicht vernuenftiger, aber auch schwerer zu bekaempfen sind. .
Rechtlich besteht derzeit die Verpflichtung zur MELDUNG der Hunde,
alles Andere duerfte Anmassung von Aemtern sein, die wie auch
einige Politiker - aus welchen Gruenden auch immer - ihren
Realitaetssinn verloren haben. Das Befolgen weiterer Auflagen
sehe ich deshalb sehr kritisch, weil es rechtlich und politisch als
Einverstaendnis mit den Verordnungen gesehen werden koennte..
"Erst mal Ruhe haben und von der Maulkorbpflicht befreit
werden, spaeter kann man ja klagen." ist eins der Argumente.
Zwischenzeitlich gibt es schon genuegend Gebuehrenbescheide
zur LHV, welche bereits den Weg zur Klage eroeffnen koennen,
weniger kostenintensiv als negative Feststellungsklagen..
Meiner Meinung nach sollte man sich wehren und die Zaehne zeigen!!!.
Im Netz stehen diverse Schreiben als Muster-Vorlagen zu begruendeten
Widerspruechen, Beschwerden und hoffentlich bald auch Strafanzeigen
wegen Datenschutzverletzungen. Dieser Weg bleibt sogar kostenfrei.
Fakt ist, dass bislang vom Duesseldorfer Ordnungsamt nicht diese
schwachsinnigen Aufforderungen verschickt werden, wie in anderen
Staedten, z.B. Koeln, Essen, Bochum usw. Ueber Gruende und
Zusammenhaenge mag man spekulieren ];-))))))) Es nutzt aber wenig,
wenn dieser Weg auf Einzelkaempfer beschraenkt bleibt.
Auch von Verhaltens - und Sachkundepruefungen, wie sie von einigen
Zuchtverbaenden in sicher guter Absicht angeboten werden, halte ich
aus obigen Gruenden in diesem Zusammenhang recht wenig.
Bevor mich nun einige Mitleser virtuell erschlagen wollen -
was praktisch in Gegenwart eines sein Herrchen sehr liebenden
Kuvaszrueden bestimmt ungesund waere - sollte ich das auch begruenden.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) muessten dann ALLE Hunde
und Halter einem solchen Test unterzogen werden, denn von allen Tieren
geht eine abstrakte Gefahr aus, auch von einem Zwerghund. Bei derzeit
geschaetzten 5 Millionen Hunden, die alle 3 Jahre getestet wuerden, ist
allein von fehlenden Testern her die Undurchfuehrbarkeit offensichtlich.
Aggression nur auf bestimmte Rassen zu beschraenken ist nun einmal
wissenschaftlich unhaltbar.
Verhaltensteste mit der Folge von Halte-verboten oder auch
-genehmigungen bis zur Wegnahme oder gar Toetung von Hunden
sind rechtlich eine "hoheitliche Aufgabe", die allenfalls per Gesetz
in exakt beschriebenem Umfang auf private Personen oder
Institutionen uebertragen werden koennte, ganz sicher aber
nicht durch ministerielle Verordnungen. (siehe RA Dr. Kuettner -
Normenkontrollantrag fuer Niedersachsen) Alle derzeitigen Teste
sind demnach bei gerichtlicher Ueberpruefung nichtig und wertlos -
fuer Halter, nicht fuer Tester, die damit ihre Kasse auffuellen. ;-((((((
Die im Rahmen von Koerungen durchgefuehrten Tests halte ich fuer gut
und unverzichtbar zum Ausschluss extremer Verhaltensweisen fuer die
Zuchtauswahl - dafuer wurden sie entwickelt. Sie geben weiterhin,
wie aehnliche Verfahren, z.B auch Begleithund-Pruefungen, Hinweise
auf Alltagstauglichkeit des Gespanns Hund/Halter und damit auch auf
Erziehungserfolge. Sie sagen aber rein gar nichts aus ueber das Verhalten
in wirklichen Krisensituationen und damit ueber "Gefaehrlichkeit" im Sinne
der Gefahrenabwehr, die bei den LHV allein zur Debatte stehen kann.
Verhaltenteste sollten sich demnach auf bereits auffaellige Hunde
beschraenken, wie Thomas auch schon betont hat, und streng einheitlich
durchgefuehrt werden. Das derzeitige Chaos, wo jeder selbsternannte
"Flachmann" eigene Versionen mit gravierenden Folgen praktiziert,
muss umgehend ein Ende finden!
Dass man sich Gedanken ueber das Neben-und Miteinander von
Hunden und Menschen machen sollte, ist natuerlich unbestritten.
Leider haben die reichlich angebotenen fachlich fundierten
Hinweise bei unseren geltungssuechtigen Regierenden keinerlei
Gehoer gefunden. Wenn es jetzt auch noch an die Grundrechte
einer Minderheit von Hundehaltern geht, wird der Ton eben
unvermeidlich schaerfer. Ich hoffe dabei auf Eure Eigeninitiative!!!..
Herzliche Gruesse
Klaus mit Kuvaszok Csikos + Aika
ceterum censeo Hoehn muss weg !!!
mailto: Dr.Klaus.Arens@t-online.de
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