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Hallo alle miteinander, 
 
diesen Beitrag (1zu1 kopiert) habe ich unter www.baerbel-hoen.de gefunden.
 
Enthält doch einige interessante Aspekte.
 
Liebe Grüße GILL
 
 
 
Referat von Dieter Hartwig, Innenministerium NW,
 
anläßlich der Fortbildung zur Gefahrenabwehrverordnung über das Halten von Hunden (HundeVO) des Landes Hessen am 19.03.1998 in Wetzlar.
 
 
Gefährliche Hunde aus polizeilicher Sicht und Erfahrungen mit der GefahrHundeVerordnung NW
 
 
Nachfolgend einige Auszüge aus dem Referat
 
 
(Mit freundlicher Genehmigung Herrn Hartwigs und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen).
 
 
1.EINLEITUNG
 
 
Grundlage meiner Ausführungen zum Thema "gefährliche Hunde" sind nicht die ordnungsrechtlichen Aspekte der GefHuVO NW (Gefahr Hunde Verordnung Nordrhein-Westfalen) sondern die aus der Schußwaffenauswertung der nordrhein-westfälischen Polizei gewonnenen Erkenntnisse sowie die mit der GefHuVO NW in einer dreijährigen Anwendungsphase gemachten Erfahrungen.
 
 
Daraus lassen sich zwei Thesen ableiten:
 
 
1.Schadensfälle mit gefährlichen Hunden sind nach der Schußwaffenstatistik
 
 
in NW kontinuierlich zurückgegangen.
 
 
2.Die Inanspruchnahme der Verbände (VDH und LTV) durch die
 
 
Ordnungsbehörden hat sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert.
 
 
1.GEFAHRENABWEHR
 
 
Für den polizeilichen Einsatzalltag sind Zwischenfälle mit gefährlichen Hunden keine Besonderheit, sondern seit
 
 
Jahrzehnten Bestandteil gefahrenabwehrender Tätigkeiten.
 
 
Das Einsatzspektrum bewegt sich von der Bagatelle bis zum Bereich von fahrlässigem bis vorsätzlichem
 
 
Verhalten von Hundehaltern. Oft sind durch Hundegebell ausgelöste nachbarliche Streitigkeiten die Ursache für
 
 
spätere Beißzwischenfälle.
 
 
Das "Hunde"+#8211;Problem ist also nicht neu. Neu ist lediglich der wenig sensible Umgang der Medien mit diesem
 
 
Thema!
 
 
2.DATENLAGE (1989-1997)
 
 
Die nordrhein-westfälische Polizei verfügt als einzige Institution über einen landesweiten und aktuellen
 
 
Datenpool, soweit gefährliche Hunde durch Schußwaffeneinsatz getötet werden mußten.
 
 
Aus der Schußwaffenanalyse sind wichtige Trends erkennbar.
 
 
Die Gesamtproblematik erscheint so in einem anderen Licht als uns an Einzelfällen orientierte spektakuläre
 
 
Pressemeldungen einreden wollen.
 
 
Aber der Medienrummel hat auch positive Seiten: Die Hundehalter reagieren mittlerweile empfindlicher, und als
 
 
Folge dieser Verhaltensänderung haben schwerwiegende Übergriffe von Hunden gegen Mensch und Tier in NW
 
 
nicht zugenommen:
 
 
3.SCHUßWAFFENEINSÄTZE ZUM TÖTEN VON HUNDEN
 
 
In neun Jahren mußten Polizeibeamte in 2.380 (264/Jahr) Fällen von der Schußwaffe Gebrauch machen, um
 
 
Gefahren für Mensch oder den Straßenverkehr durch verletzte, tollwutverdächtige und ausgebrochene Tiere
 
 
abzuwehren oder um diese Tiere schnellstens von ihren Qualen zu erlösen.
 
 
Darunter befanden sich 293 Hunde (12,3%), davon mußten 150 Hunde wegen der nach einem Verkehrsunfall
 
 
erlittenen Verletzungen und 143 Hunde wegen Angriffen auf Menschen bzw. Tiere getötet werden.
 
 
Einzeltiere bestimmen hauptsächlich das Geschehen.
 
 
Oft waren Mischlinge, Schäferhunde, Rottweiler und Pitbull
 
 
in Schadensfälle verwickelt.
 
 
So wurden
 
 
36 Menschen durch Hunde bedroht,
 
 
Als "bedroht" wird ein Vorfall eingestuft, wenn der Hund zähnefletschend, knurrend sowie durch Aufstellen der Nackenhaare
 
 
Menschen an- oder nachgelaufen ist.
 
 
86 angefallen,
 
 
Wenn es zu Körperkontakten zwischen Hund und Mensch mit oder ohne Sachbeschädigung gekommen ist, wird der Vorfall
 
 
als "angefallen" eingeordnet.
 
 
49 leicht verletzt,
 
 
Ambulante Behandlung
 
 
24 schwer verletzt, und einer getötet.
 
 
Stationäre Behandlung
 
 
Außerdem wurden 31 Tiere verletzt und 195 getötet. Bevorzugte Beutetiere von Mischlingen, Schäferhunden und Huskys
 
 
waren weidende Schafe (102) und freilaufende Hühner (25).
 
 
Aus dieser Untersuchung lassen sich aber keine Hinweise auf die in der Öffentlichkeit thematisierte besondere
 
 
Gefährlichkeit von "Kampfhunden" ableiten.
 
 
Lediglich in 20 Fällen (14 Pitbull, 2 American Staffordshire Terrier und 4 Bullterrier) waren derartige Tiere an
 
 
Schadensfällen beteiligt.
 
 
(Anmerkung: Waren es wirklich Bullterrier?? Unsere Erfahrung lehrt, wenn das
 
 
Wort "Kampfhund" fällt, wird meist das Bild eines Bullterrier veröffentlicht!!)
 
 
 
 
Doch nur 2 American Staffordshire Terrier und 6 Pitbull haben Menschen verletzt.
 
 
(Anmerkung: Der Referent Herr Hartwig, spricht hier von einem Zeitraum von 9, in Worten NEUN, Jahren)
 
 
4.ANGRIFFE AUF MENSCHEN
 
 
Unter den 196 Geschädigten befanden sich 171 Erwachsene und 25 Kinder, davon waren 18(4) Hundehalter,
 
 
76(5)Passanten und 77 Polizisten (in Klammern die Anzahl der Frauen).
 
 
Nur in 25 von 196 Fällen (12,8%) wurden Kinder mit aggressiven Verhaltensweisen konfrontiert; (Feddersen-Petersen, D,
 
 
1987, Hundepsychologie, 2. Aufl., S. 72ff; danach ist Aggressivität nicht von vornherein etwas Böses, sondern Teil des (hundlichen) Sozialverhaltens.
 
 
12 Kinder trugen Verletzungen davon. Das sind 16,2% aller durch gefährliche Hunde verletzen Personen.
 
 
5.VERLETZUNGSARTEN NACH HUNDERASSEN
 
 
An schweren Schadensfällen zum Nachteil von Menschen war eine bunte Palette von Rassehunden und Mischlingen beteiligt. Davon verdienen lediglich zwei American Staffordshire Terrier und sechs Pitbull das Attribut "Kampfhund".
 
 
Das zeigt recht deutlich, daß die Stigmatisierung von bestimmten Hunderassen zu "Kampfhunden" absurd ist
 
 
 
 
 
20.07.2000 - 12:51 
 
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