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05.03.00 -- Burkhard Redeker

Re: Hund mit Besen verprügelt














Hallo, kendura@my-deja.com wrote: 1.) Hausfriedensbruch
zwischen der Wahrnehmung des Wegerechtes und dem rechtswidrigen Betreten eines fremden Grundstücks gibt es einen dezenten Unterschied. Sicher darf Dein 'Nachbar' direkt und auf geradem Weg das von Dir gemietete Grundstück durchqueren, den Eingangsbereich des Hauses/der Wohnung darf er aber nicht gegen Deinen Willen betreten, schon garnicht um dort eine gesetzwidrige Handlung zu begehen. 2.) Bedrohung/Nötigung
Wenn Dein 'Nachbar' Dich im Laufe der Auseinandersetzung unter Androhung von Gewalt oder einem empfindlichen Übel z.B. in Deiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt hat, so erfüllt dieser Sachverhalt den Tatbestand der Nötigung und Bedrohung. 3.) Versuchte gefährliche Körperverletzung
Bist Du sicher, daß Dein 'Nachbar' nicht auch mit dem Besenstiel in Deine Richtung geschlagen hat??? Ein solcher Angriff mit einer Schlagwaffe (Holzknüppel=Besenstiel) muss nicht zu einem Treffer oder einer Verletzung führen, um strafbar zu sein. Im Gegensatz zur einfachen Körperverletzung ist schon der Versuch jemandem mit einer Waffe Schaden zuzufügen strafbar. 4.) Beleidigung
...
Für die Zukunft wird es wichtig sein, daß Du bei einer ähnlichen Situation verlässliche Zeugen hast. Kannst ja mal mit den anderen Nachbarn reden, ihnen die Situation schildern und sie bitten, bei ungewöhnlichem Tumult ein wenig mitaufzupassen. Auf keinem Fall würde ich kleinbei geben, Du bist nicht verpflichtet, bei einem gesetzeswidrigen Eingriff in Deine Rechte deeskalierend zu handeln. Manchmal ist es besser, eine Auseinandersetzung auszutragen. Ich sags jetzt mal etwas provokativ...wenn Dein teurer 'Nachbar' sich aufgrund fehlendem Einlenken Deinerseits zu o.g. Handlungen hinreissen lassen würde, am besten vor Zeugen, würde er dafür empfindlich bestraft. Wichtig ist nur, die Hunde aus der Situation zu bringen, da dieser Herr sich sonst seinerseits auf das Notwehrrecht berufen kann. Sollte es zu einer solchen 'Eskalation' kommen, sofort die Polizei rufen und eine Anzeige machen. Wenn Du jetzt einen Hinweis auf den Tatbstand der Tierquälerei vermisst, so muss ich leider sagen, daß eine solche Anzeige nahezu aussichtslos ist und selbst bei einer Verurteilung so harmlos bestraft wird, daß es sich kaum lohnt hier etwas zu unternehmen. Die Drohung Deine Hunde zu 'beseitigen' (Giftköder etc.) würde ich sehr ernst nehmen. Nur darfst Du nicht glauben, daß eine solche Person einen konkreten Anlass dazu braucht. Auch bei einem Einlenken Deinerseits verringert sich die Gefahr kaum, daß Dein Nachbar derartige Anschläge unternimmt. Ein Grund mehr, Deine Hunde auf unbedingten Gehorsam bezüglich Aufnahme von Ködern oder Annahme von Leckerchen von Fremden zu drillen. Welche Gefahren von solchen Giftködern für Deine Kinder ausgehen, kannst Du sicher selber ermessen. Ansonsten hilft auch ein Blick in das StrafGesetzBuch. Der Notwehrparagraph (§ 32) und der Notstands-/Nothilfeparagraph (§ 34) erlauben in solchen Situationen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit mehr, als man manchmal glaubt. Natürlich sagt es sich aus der Entfernung leicht, eine solche Auseinandersetzung zu eskalieren und evtl. einen physischen Angriff auf Deine Person zu riskieren, aber solche Psychopathen gehören aus dem Verkehr gezogen, bevor sie mittels Giftköder oder anderer, schwerwiegenderer Aktionen auch Menschen gefährden. Gruß Burkhard
Thema: Hund mit Besen verprügelt


 
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