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05.01.00 -- WiegandCJ

Re: Sehen in der Nacht - war Hessen drückt neues Jagdgesetz...














Im Artikel «20000105094931.21008.00000041@nso-bh.aol.com», schulzmaico@aol.com (Maico Schulz) schreibt: Es würde wohl nur dann eine Mitschuldquote geben, wenn der Getroffene sich in der Dunkelheit abseits von Wegen aufgehalten hätte, und diese Quote wäre dann auch sehr klein. Urteile bisher nicht bekannt. Ein 'Abschuß' auf einem Feld- oder Waldweg ist sicherlich kein einzukalkulierendes Risiko für den Spaziergänger. aber abseits von Wegen und in der Dunkelheit muß man eben auch selbst etwas für die eigene Sicherheit tun. Carl
Thema: Hessen: Koalition drückt neues Jagdgesetz durch


 
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