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04.01.00 -- Paul Cech

Re: Hessen: Koalition drücktneues Jagdgesetz durch














WiegandCJ wrote: Wenn Du Jagdpächter bist und selbst keine eingenen vereidigten Jagdschutzorgane beschäftigt hast, dann gilt - nach steirischen Recht - §35 des Jagdgesetzes, in dem die Rechte und Pflichten aufgelistet sind. Solche Personen (Jäger) habe ich übrigens niemals als Hobby-Jäger bezeichnet, und deren Arbeit nie in Zweifel gestellt. Das zu diskutieren würde endlos dauern: Nur: Jagen (ausgenommen Berufsjäger) oder Hundesport ist doch Hobby (wenn es freiwillig und in der Freizeit ausgeübt wird). Dass zu vielen Hobbys Pflichten gehören (Wildscheine, Einsätze, etc.) mögen 'unangenehme' Begleiterscheinungen sein, gehören aber dazu. Es wird auch kaum das Hobby eines Seglers sein, alljährlich sein z.B. Holzboot abzuschmiergeln und 3x neu zu streichen. Es wird Euch schon noch gelingen, uns auch das noch zu verbieten ;-)) Die FF-Leute haben bei uns noch ein Privileg: Sie dürfen die Löschfahrzeuge (über 7,5t) auch mit 0,5 Promille Alkohol fahren und nicht nur mit 0,1 Promille, wie andere LKW-Lenker. Diese Verordnung (von der ÖVP gewünscht) würde kurioserweise in der Regierung gegen eine Liberalisierung zum Telekomunikationsgesetz (von der SPÖ vorgeschlagen) eingetauscht. Ähh... Blaulicht haben auch die Einsatzautos der RH-Staffeln. Herzliche Gruesse Paul
Thema: Hessen: Koalition drückt neues Jagdgesetz durch


 
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