Michael Schmorenz «msmoebel@odn.de» wrote:
An diesem Punkt habe ich etwas auszusetzen Ich finde das sollte durch
eine Frist geregelt werden.Siehe dazu meine Ansichten zu R.Gernots
Entwurf.
Es kommt dabei nicht an darauf an,wie diese Kontrollen in der Praxis
gehandhabt werden-Du kommst wahrscheinlich gleich mit dem Einwand,dass
Ihr nicht nach2-5 Jahren routinemässsig bei den Leuten rumschnüffelt. -
Steht es aber so in Euerem Kaufvertrag ist es zumindestens ohne Frist
nicht sinnvoll.
Entspricht der Inhalt einer Vertragsbedingung nicht tatsächlichen
Gegebenheiten,sollte man davon absehen eine Vertragsklausel diesen
Inhalts in einen Vertrag aufzunehmen -oder so gestalten,dass die Klausel
ggf.auch ihren Inhalt (Praxis)entspricht
Noch ein Punkt:
......sind strikt zu befolgen!!!
Muss es heissen.
Ich finde auch richtig,dass ihr durch einen Kaufvertrag -gewiss,mit der
Einschränkung des Vorkaufsrechts- saubre Verhältnis bezugs des Eigentums
an den Hunden geschaffen habt.
Ihr drückt auch durch diese moderaten Anforderungen Euer Vertrauen in
Eure 'Kunden' aus.Vielleicht ist das eine beitragende Ursache zu Euren
Vermittlungserfolgen?
MFG
Volker Greulich