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Hallo Jörg
Selbst wenn die Hunde bzw.Tierhaltung im Hause verboten ist,kann deine Jella
bis zu drei wochen Tag und Nacht bei deiner Freundin bleiben.Wenn dem Hund
dadurch keine Entfremdung zukommt.Selbst bei läufigen Tieren ist dies kein
Problem.Wenn der Vermieter nun der Ansicht ist das Jella mit ihren
Menstruationen das Haus beschädigt,so müsst ihr auf einem Gutachten bestehen
in wie weit die schädigung erfolgt und in welchem Ramen die
Schadensersatzpauschale,sofern denn eine Schädigung zu stande kommt,gemessen
werden kann.Denn mir ist nicht bekannt das man mit Blut etwas beschädigen
kann.Bei Hundeurin oder Kot sieht es da schon ganz anders aus.
Tschau
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