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09.08.99 -- Wolfram Kopp

Re: Vermieter














Hallo Jörg

Selbst wenn die Hunde bzw.Tierhaltung im Hause verboten ist,kann deine Jella bis zu drei wochen Tag und Nacht bei deiner Freundin bleiben.Wenn dem Hund dadurch keine Entfremdung zukommt.Selbst bei läufigen Tieren ist dies kein Problem.Wenn der Vermieter nun der Ansicht ist das Jella mit ihren Menstruationen das Haus beschädigt,so müsst ihr auf einem Gutachten bestehen in wie weit die schädigung erfolgt und in welchem Ramen die Schadensersatzpauschale,sofern denn eine Schädigung zu stande kommt,gemessen werden kann.Denn mir ist nicht bekannt das man mit Blut etwas beschädigen kann.Bei Hundeurin oder Kot sieht es da schon ganz anders aus. Tschau
Thema: Vermieter


 
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