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16.07.99 -- Manfred Wolff

Re: Kupierverbot














Graziella schrieb in Nachricht ...

So klar ist das noch nicht. So weit ich sehe, erhält der Züchter in D keine Ausstellungserlaubnis. Das Kupieren ist in D verboten, d.h. der Kupierer verstößt ebenso gegen geltendes Recht wie der, der kupieren läßt. Wird im Ausland kupiert, entfällt die Strafbarkeit für den Kupierer, aber nicht die für den, der die Tat begünstigt, also vornehmen läßt. Endgültig entschieden ist diese Frage nach dem ersten Prozeß (durch ale Instanzen). Manfred

Thema: Kupierverbot


 
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