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27.07.01 -- conlupo

RE: Schock und einzusperrender Hundebesitzer














Hallo Anna,

juristisch ist das ein Fall der etwas auf der Kippe steht, da er auch als Unfall gewertet werden kann.

Als erstes: Anzeige wegen Sachbeschädigung (hast Du ja getan, gell)

Nun prüft das Ordnungsamt, ob eine öffentliche Gefärdung vorliegt, sprich: ob der Halter Auflagen bekommt.

Nun ist die Frage, ob der Staatsanwalt Anklage erhebt, oder ober er kein öffentliches Interesse feststellt.

Klagt er (Du trittst Du als Zeuge auf), wird er voraussichtlich bestraft, und danach nimm Dir einen Anwalt und klage zivilrechtlich auf Schadenersatz (TA-Rechnung)

Sollte der Staatsanwalt die Sache nicht verfolgen, solltest Du gleich den zivilrechtlichen Weg gehen.

Vermutlich zahlt er dann freiwillig - sonst kommen noch die Anwalts- und Gerichtskosten dazu.

Übrigens: Lass Dich nicht einschüchtern von wegen "Aussage gegen Aussage", Du hast sehr gute Chancen.

WICHTIG: Der TA soll die Verletzungen schiftlich dokumentieren, wenn es noch geht, Fotos machen!

Und: Hoffentlich hast Du noch irgend einen Beleg für den ersten Vorfall und die Tatsache, dass er da die Kosten übernommen hat. Das ist nämlich so ähnlich wie ein Schuldeingeständnis in einem vergleichbaren Fall.

Alles Gute!
Thema: Schock und einzusperrender Hundebesitzer


 
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