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27.07.01 -- Sonneblume

RE: Schock und einzusperrender Hundebesitzer














Hallo,

hast Du den Vorgang beim Ordnungsamt gemeldet? Polizei macht eh nichts, es sei denn, Du zeigst den Typ wegen Sachbeschädigung an. Das Ordnungsamt muß eingreifen, weil es sich um einen "gefährlichen Hund" handelt, Amtsdeutsch. Es gibt dazu in den einzelnen Verfassungen der Bundesländer eine Beschreibung. Wenn Du nichts findest, mail mich an, ich kann Dir dann den Link für Hessen schicken. Der Hundehalter bekommt als Auflage den Maulkorbzwang.

Das Dumme ist nur, daß kaum kontrolliert wird. Ich mußte das selbst (leider) erleben. Meine Hündin wurde vor 1/2 Jahr von einem Mix angegriffen (wurde von dem Besitzer scharf gemacht) und ließ trotz Unterwerfung von meiner nicht ab. Die Tierarztkosten haben den Typen kaum geschockt. Leinen- und Maulkorbzwang auch nicht. Vor drei Tagen wurden wir von dem gleichen Hund wieder angegriffen. Meine Hündin hielt sich diesmal hinter mich (kluges Tier!) und ich hatte meine liebe Not mit dem geifernden Vieh, das natürlich ohne Leine und Maulkorb rumlief. Glücklicherweise ging alles bis unsere Angst und den Schreck alles gut ab. Von mir ist eine Meldung an das Ordnungsamt erfolgt. Mal sehen, wie das jetzt weitergeht. Hätte dieser Hund MICH verletzt, sähe die Sache anders aus. Dann müßte die Polizei eingreifen. Ich habe ernstlich schon überlegt, ob ich zukünftig bei solchen Hundehaltern mit ihren Tieren meine Hündin nicht hochnehme, denn wie gesagt: wenn mir etwas passiert, kann ich wenigstens etwas tun...

Gute Besserung an Euch!
Thema: Schock und einzusperrender Hundebesitzer


 
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