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29.06.01 -- Sabine Müller

Gerichtsverhandlung wegen Übernahmevertrag














Schon vor einigen Wochen habe ich einen Artikel ins Forum gestellt. Es ging dabei um den Hund Henry, der von seiner Familie von einem Gnadenhof genommen wurde. Wir bemerkten, dass die Leute den Hund zeitweise in einer fensterlosen Garage, die keine Verbindung zum Haus hat, gehalten wurde. Da ich die Leiterin des Gnadenhofes zuerst benachrichtgte, bin ich nun Hauptzeugin. Die ganze Angelegenheit scheint mir aber ziemlich über den Kopf zu wachsen. Frau Hild hat schon eine sehr unangenehme Verhandlung hinter sich, bei der nur sie, ihr Anwalt und die ganze Familie der Gegenseite zugegen war. Sie wurde sogar von der Richterin ziemlich herunter gemacht, die so gar nicht einsehen konnte, was denn dabei sei, einen Hund in die Garage zu sperren. Nun hat Frau Hild den Termin für die zweite Verhandlung, zu der nur ich als Zeugin geladen bin, während die Gegenseite wieder fünf zeugen mitbringt, wovon vier auch noch zur Familie gehören. Kann das denn überhaupt rechtens sein? Haben wir überhaupt eine Chance, dem Übernahmevetrag zum Recht zu verhelfen. Die Angeklagte hat mittlerweile sogar geleugnet, den Vertrag unterschrieben zu haben. Ich werde derweilen von unbekannt bei der Verbandsgemeinde angeschissen, weil mein Hund, ein kleiner Terriermischling, hin und wieder ohne Leine im Ort herum läuft (sie tut dies übrigens schon seit über drei Jahren und noch nie hat sich jemand beschwert). Dazu kam gestern Besuch von der Kreisverwaltung. Ein Anwohner wollte bemerkt haben, dass wir auf unserem Grundstück ein baugenehmigungspflichtiges Bauwerk errichtet haben. Dabei ist das nur ein Geräteschuppen aus Holz, wie ihn jeder zweite hier im Ort im Garten stehen hat. Ich weiß nicht recht, wie das ganze weitergehen soll, hoffe jedoch, dass wir recht bekommen und der Hund in andere Hände übergeben werden kann.
Herzl. Gr. Sabine
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