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17.01.01 -- Claudia Seidel

RE: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...














Hallo Volker,
soweit ich gelesen habe, hat dieser Mann nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Er wird aber nicht abgeschoben.
Wenn jemand wie dieser Mann seine Hunde dazu hernimmt, um in Hundekämpfen Geld zu verdienen,
wenn es dazu mehrere Beißunfälle gab, bei denen der Hund auf Menschen losging,
wenn er sagt, er selber habe Angst vor der Agressivität seines Hundes und bekäme ihn nicht unter Kontrolle, gehorchen tut er auch nicht,
wenn er selbst sagt, der Hund wäre ihm schon mehrmals weggelaufen,
wenn er sagt, nachdem dr Hund Anabolika bekam, war er mit Vorsicht zu genießen,
wenn er bereits mit Auflagen zur Haltung seines Hundes belegt wurde (die er nicht einhielt),
wie kann er dann immer noch behaupten, er hätte nicht damit rechnen können, dass sein Hund sich so verhalten könnte ????
Und wegen dieser ellenlangen Vorgeschichte meine ich das das Urteil zu milde ausgefallen ist. Und ich vermisse die Klage gegen die Stadt Hamburg, die seit sehr langer Zeit davon wußte, und nichts unternahm, weil sie Angst hatte, man könnte es ihr als Ausländerfeindlichkeit ankreiden.
MfG, Claudia
Thema: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...


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