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17.01.01 -- Volker B.

RE: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...














Hallo Leute!

Es ist in meinem Augen unangebracht, ein Urteil als »milde« zu bezeichnen, wenn man den gesetzlich möglichen Strafrahmen nicht kennt. Wenn die 3,5 Jahre (mit, oder ohne Bewährung?) das gesetzliche, bezogen auf die dem Täter vorwerfbaren Handlungen, Höchstmaß war gibt es in dieser Richtung keinen Grund sich zu ereifern.

Ich kenne die Anklage nicht, und weiß auch nicht, wegen welchem Tatbestand man dort verurteilt hat. Ich würde gerne Näheres darüber erfahren. Hat schon jemand solche Infos?

Was mich auch interessiert ist, ob dieser Ibrahim (so hieß er doch, oder?) deutscher Staatsbürger ist, und ob er, wenn nicht, nach diesem Urteil in seinen Heimatstaat abgeschoben wird? Wenn er dann 3,5 Jahre Haft in einem türkischen Gefängnis zu verbüßen hätte sähe es nach meiner Kenntnis von türkischen Haftbedingungen mit dem Sühnegedanken für den Tod von Volkan schon wieder etwas anders aus.


Gruß, Volker B.
Thema: Urteil im Prozess um den Tod des kleinen Jungen...


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