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06.12.00 -- Alexandra

RE: Jäger anti freilaufender Hund Vorsicht lang














Hallo Mariela,

wo kein Kläger da kein Richter ! Wer will im Nachhinein nachweisen, daß der Hund gewildert/nicht gewildert hat ? Außerdem habe ich aus dem Burgenland gehört, daß die Jäger dort sogar verpflichtet sind, Hunde, die sich der Obhut ihres Halters offensichtlich entzogen haben, abzuschießen.

In Wirklichkeit gibt es Jägergemeinschaften, die stolz darauf sind, wenn sie einen Hund abschießen konnten und andere Jägergemeinschaften, die sich bemühen, zuerst mit dem Halter Kontakt aufzunehmen und wirklich nur schießen, wenn sie den Hund wiederholt beim aktiven Jagen erwischen, bzw. dieser ein Kitz zerbissen hat.

Leider geht es bei den erstgenannten oftmals nur ums Geld. So eine Jagdpacht ist eine teures Vergnügen, und wenn dann ein Hund den Frieden stört, könnte es sein, daß er den schönen Rehbock in die Pacht des nächsten Jägers treibt und woher käme denn dann das schöne Krickerl, das man sich dann an die Wand hängt.

Damit ich hier keinen falschen Eindruck hinterlasse: Meine Hündin ist nicht wildsicher und ich leine sie daher in Wilgebieten immer an und erwarte mir das auch von jedem anderen Hundehalter, dessen Hund nicht wildsicher ist. Gleichermaßen erwarte ich mir aber auch von den Jägern, einen Hund nicht bei der ersten Gelegenheit abzuschießen.

viele Grüße
Alexandra
Thema: Jäger anti freilaufender Hund


 
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