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03.11.00 -- D.Teichert

RE: Testament zugunsten der Hunde?














Hallo Sabrina + Co,
also zum Thema Erbschaftsrecht gibt es im TSV-Berlin folgenden Ratschlag : Aus schlechter Erfahrung raten wir davon ab Tiere an eine Person in Verbindung mit Geldbetrag zu vererben.Allzuoft landen diese Tiere auf der Strasse wenn der Betrag eingegangen ist . Ratsamer ist es , den TSV
mit folgender Auflage als Erben einzusetzen . " Als mein Erbe soll der TSV mein Haustier bis zu seinem natürlichen Lebensende als sein Pate betreuen ."
Vermutlich kann man ja vorab bestimmen wer das/die Tier-e
bekommen soll und wieviel dafür be-gezahlt werden muß.(aus der Erbmasse ).
Bitte auf jeden Fall mit einem Notar !!! besprechen.
(Persöhnliche Meinung)
Grüße
Dani + Sam + Fanny
Thema: Testament zugunsten der Hunde?


 
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