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09.08.00 -- Amelie

RE: neue HVO Saarland














Hallo Gill!
Nur eine kleine "Korrektur" : wenn ein Mitbewohner in Deinem Haus einen Personenschaden oder Schaden an Deinem Eigentum verursacht, springt nicht die Hausratversicherung ein, sondern die private Haftpflicht des Schädigers. Die Hausratvers. gilt nur für Schäden , die der Versicherte bei sich verursacht. Klassisches Beispiel: Wenn meine Waschmaschine ausläuft und den Teppichboden ruiniert = Hausrat. Wenn ich mit meinem Fahrrad beim 'Raustragen Deinen Einkaufswagen im Treppenflur zerstöre = Haftpflicht. Nützt aber beides nicht, wenn der Schädiger nicht versichert ist, damit hast Du recht. Deshalb gilt die Haftpflicht auch als die Nonplusultra-Versicherung, weil damit Fremdschäden abgedeckt sind. Wenn Du durch die Waschmaschine Deinen Teppich ruinierst, hast Du eben selber Pech gehabt, Du schädigst damit ja nicht andere, nur Dich selber. Es stimmt aber, wenn alle Hunde versichert werden sollen, müßten die Versicherungen auch pflichtmäßig alle nehmen. Oder so wie bei den Krankenkassen, wo wenigstens eine Versicherung die nehmen muß, die andere ablehnen können(die AOK), oder wie bei der Post, die müssen auch allen denen ein Konto einrichten, die andere Banken abgelehnt haben. Liebe Grüße, Amelie
Thema: neue HVO Saarland


 
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