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06.07.00 -- Merlino

Was zum Gruseln!














Gewerkschaft mit Regelung unzufrieden
"Gefährliche Tiere einschläfern"


Rainer Wendt ist Vorsitzender der Deutschen
Polizeigewerkschaft in Nordrhein-Westfalen.

Frage: Warum sind Sie mit der Kampfhundeverordnung in
Nordrhein-Westfalen nicht zufrieden?

Wendt: Weil sie die Probleme nicht löst. Tatsache ist
doch, dass Anleinpflicht und Beißkorbpflicht nur bedingt
etwas nützen, weil sie nie 100-prozentig eingehalten
werden. Das haben die Vorfälle in vielen Städten gezeigt.
Zudem werden Sachkundenachweise erst ab 2002
gefordert. Wir müssen die Kampfhunde jetzt von der
Straße bekommen, und das erreicht diese Verordnung
nicht.

Frage: Reicht denn ein Zuchtverbot grundsätzlich aus, um
das Thema Kampfhunde zu beenden?

Wendt: Ein deutliches Nein. Ein Zuchtverbot löst die
Probleme erst langfristig. Wir fordern, dass die
gefährlichen Hunde, die in der Kategorie 1 der Verordnung
genannt sind, aus dem Verkehr gezogen und
eingeschläfert werden.

Frage: Kampfhundehalter müssen einen Sachkunde- und
Zuverlässigkeitsnachweis erbringen. Ist das praktikabel?

Wendt: Nein. Zum einen nicht, weil die Anordnung erst
zum 1.1.2002 greift. Grundsätzlich ist diese Überprüfung
aber bei den Ordnungsbehörden falsch angesiedelt und
gehört in die Hände der Polizei. Wir haben die Möglichkeit,
auf Kriminalakten zurückzugreifen und können bei
Bezirksbeamten nachfragen. Waffenscheine müssen ja
auch bei der Polizei beantragt werden.

Frage: Ist die Polizei ausreichend für Kampfhundeeinsätze
ausgestattet und ausgebildet?

Wendt: Das wäre schön. Anfang des Jahres hat der
Innenminister verkündet, dass die Dienststellen mit
Pfefferspray ausgestattet werden. Das ist bis heute nicht
da. Außerdem brauchen wir Schutzausrüstungen.

Frage: Die Ordnungsbehörden und die Polizei müssen die
Verordnung umsetzen. Konflikte sind doch programmiert,
wenn in bestimmten Milieus Kontrollen stattfinden. Kann
man das den Beamten zumuten?

Wendt: Die Umsetzung der Verordnung wird die große
Bewährungsprobe für die 600 Ordnungspartnerschaften,
die wir in NRW haben. Wenn sie irgendeinen Sinn haben,
dann muss sich das jetzt zeigen. Seit Jahren sitzen die
Betroffenen zusammen und loben die Zusammenarbeit.
Jetzt müssen sie ein richtiges Problem lösen.

Frage: In NRW wird ein Verstoß gegen die Verordnung
mit bis zu 2000 Mark bestraft. Reicht das? Die
unionsgeführten Länder fordern Haftstrafen.

Wendt: Diese Forderung unterstütze ich. Kampfhunde
sind tödliche Waffen. Es ist eins, ob einer mit der Pistole
auf jemanden zielt und schießt, oder ob jemand einen
Kampfhund auf einen Menschen hetzt.

Frage: In vielen Städten wurden Kampfhunde ausgesetzt.
Drohen uns nun Rudel von freigelassenen Hunden?

Wendt: Damit muss man rechnen. Wir empfehlen unseren
Kollegen, schnell von der Schusswaffe Gebrauch zu
machen, wenn Gefahr droht.

Frage:Was soll mit den Tieren geschehen? Die Heime
sind voll.

Wendt: Einschläfern. Ich habe selbst einen Hund gehabt
und Rotz und Wasser geheult, als der tot war. Aber wir
reden hier von Tieren, von denen Gefahr ausgeht. Wenn
von Schweinen Gefahr ausgeht, töten wir auch mit einem
Schlag 50.000. Das ordnet die selbe Frau Höhn an, die
sich Sorgen um das Leben der Kampfhunde macht.

Frage: Ab heute muss fast jeder Pudel angeleint werden.
Richtig?

Wendt: Da sind die Leute doch froh drüber. Die
Spaziergänger, die Radfahrer, die Jogger. Das ist ein
angenehmer Nebeneffekt der Verordnung.


Die Fragen stellte Jens Meifert.
  6.7.00Was zum Gruseln!   Merlino  
  6.7.00RE: 1 Uta_Geyer  
  6.7.00RE: 2 Gudrun_Beck  
  6.7.00RE: 3 birthe Neumann  
  6.7.00RE: 4 Claudy  


 
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