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27.05.02 -- Siggi Kuipers

Trotz Todesbiss














WAZ Gladbeck. Tatort Gladbeck: Im März 2000 beherrschte der Rottweiler "Easy
die bundesdeutschen Schlagzeilen, weil er eine 86-jährige Rentnerin
angefallen und getötet hatte. Inzwischen darf die damalige Züchterin wieder
Rottweiler halten - ganz offiziell, mit Genehmigung des Kreises
Recklinghausen.
"Gisela M. erhielt vom Kreisveterinäramt den nach der Hundeverordnung
erforderlichen Sachkundenachweis", erklärt Jochem Manz, Pressesprecher des
Kreises Recklinghausen. "Sie wurde damals nicht angeklagt, sondern ihre
Tochter. Es gibt keinen Anhaltspunkt für ihre Unzuverlässigkeit."
Zum Hintergrund: Am Morgen des 4. März 2000 ging die Tochter Jessica M. mit
drei Rottweilern aus der Zucht ihrer Mutter unangeleint spazieren. Irgendwo
unterwegs war "Easy", die Hündin, die 1997 einen 13-jährigen Jungen gebissen
und drei Wochen vor dem verhängnisvollen Gassi-Gehen drei Enten in Nachbars
Garten gerissen hatte, plötzlich verschwunden. Wie Polizei und
Staatsanwaltschaft später durch Gentest feststellten, war "Easy" zur
Frielinghausstraße gelaufen, hatte die Rentnerin angefallen und zu Tode
gebissen. Herbeieilende Nachbarn, die mit Spaten auf das Tier einschlugen,
konnten der alten Dame nicht mehr helfen. Vier Monate später musste sich
Jessica M. vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgericht Gladbeck
verantworten. Wegen fahrlässiger Tötung wurde die 21-Jährige zu zehn Monaten
Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt.
Die Mutter und Züchterin von "Easy" wurde nicht zur Verantwortung gezogen.
Ähnlich wie 1997, als die Hündin den Jungen gebissen hatte. Damals hatte die
Staatsanwaltschaft Essen Gisela M. zwar eine Ermahnung ausgesprochen, von
einer weiteren Strafverfolgung allerdings abgesehen.
Für das Kreisveterinäramt Recklinghausen waren die schrecklichen Ereignisse
nicht relevant, genauso wenig, wie die Tatsache dass die Rottweiler heute
aus der gleichen Zucht wie "Easy" stammen. "Gisela M. konnte ihre
langjährige Erfahrung mit Hunden nachweisen. Wir haben ein polizeiliches
Führungszeugnis verlangt", sagt Jochem Manz.
Trotz Landeshundeverordnung, die klar sagt, dass "Sachkunde" nur bestätigt
werden darf, wenn es "in den letzten drei Jahren zu keinen tierschutz- oder
ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist", sind sowohl der
Kreis als auch das Gladbecker Ordnungsamt überzeugt, "nach Recht und Gesetz"
entschieden zu haben. Offiziellen Unmut äußerte bisher lediglich Gladbecks
Erster Beigeordneter Wolfgang Andriske. "Ich habe in einem Schreiben an
Gisela M., wissend, dass es nichts bewirkt, meinen Unmut über ihre
Entscheidung zum Ausdruck gebracht, wieder Rottweiler zu halten. Schließlich
lag damals eine große Belastung bei der Stadt. Wir wurden von den TV-Teams
gefragt: Warum konnte die Stadt diesen sinnlosen Tod einer alten Rentnerin
nicht verhindern?"
Inzwischen gibt´s eine offizielle Einmischung von höchster Ebene. Leo Bosten
Sprecher des NRW-Umweltministeriums, teilte auf Anfrage mit, dass die Akten
beim Kreis Recklinghausen und bei der Stadt Gladbeck zur Überprüfung
angefordert wurden. Denn die sogenannte "Zuverlässigkeit" einer Halterin
muss beim Sachkundenachweis laut Hundeverordnung u.a. nach folgenden
Kriterien berücksichtigt werden: "Die zuständige Behörde hat das Halten
eines gefährlichen Hundes zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit
von Menschen besteht".
Die umstrittene Züchterin Gisela M. wollte sich zu dem Sachverhalt auf
Anfrage der WAZ offiziell nicht äußern.
24.05.2002 Von Angelika Wölke

[Die Teile dieser Nachricht, die nicht aus Text bestanden, wurden entfernt]


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