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04.04.02 -- Siggi Kuipers

Leinenzwang














Düsseldorf - Im Amtsgericht an der Mühlenstraße geht‘s heute Mittag um eine Entscheidung, die alle Düsseldorfer Hundebesitzer brennend interessiert: Müssen die Hunde beispielsweise in öffentlichen Parks oder auf den Rheinwiesen angeleint werden oder nicht?

Laut Straßenordnung herrscht in Düsseldorf nämlich überall der Leinenzwang. Rechtsanwältin Alice Kleinheit legte Einspruch ein. Heute wird darüber verhandelt.

Der Fall: Cara, der elf Monate alte Collie/Labrador-Mischling der Rechtsanwältin, tollte über die Rheinwiesen in Oberkassel, ein Stöckchen im Maul. Dem Hund ging‘s tierisch gut, so ganz ohne Leine über die Wiese zu jagen. Aber nur so lange, bis die Polizei kam. Der Beamte drückte Caras Frauchen einen Bußgeldbescheid über 50 Mark in die Hand. Es folgten weitere Bußgeldbescheide über 50 und 150 Mark.

Das Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Dirk Kruse hat über den Einspruch zu entscheiden. Kruse hatte schon einmal mit einem Urteil für Aufsehen gesorgt, als er die Sonntags-Öffnung von Videotheken erlaubte (EXPRESS berichtete).

Die Liste der Zeugen in der heutigen Verhandlung kann sich sehen lassen: Düsseldorfs oberster Tierarzt Dr. Peter Steinbüchel und Ordnungsamtschef Wolfgang Tolkmitt legen die Auffassung der Stadtverwaltung dar.

Dr. Dorit Feddersen-Petersen, eine Wissenschaftlerin von der Universität in Kiel ist als Sachverständige vom Gericht nach Düsseldorf geladen.

Alice Kleinheidt zum EXPRESS: „Die generelle Düsseldorfer Anleinpflicht für alle Hunde verstößt zunächst einmal gegen das Tierschutzgesetz zur artgerechten Haltung. Kein Hund ist mit einer Leine um den Hals zur Welt gekommen.

Heute geht es unter anderem darum, diesen Widerspruch aufzuklären. Widersprüchlich ist ebenfalls, dass nach der Landeshundeordnung auf Grünflächen wie den Rheinwiesen Hunde frei laufen können. Nur in Düsseldorf nicht. Da ist das nach der Straßenordnung verboten.“

Bei dem heutigen Prozess strebt die Rechtsanwältin und Hundehalterin zumindest die Anwendung der Landesordnung für Düsseldorf an. Das würde bedeuten: Auf beiden Seiten des Rheins dürften Hunde ohne Leinen herumtoben.
  4.4.02Leinenzwang   Siggi Kuipers  
  4.4.02RE: 1 Ute St.  


 
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