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Re: Dachs+Hund














Hallo liebe Dachsfreunde,

'martin pietralla' «mm@yorkie.ch» writes:

der Freistaat Bayern und sein Landvogt Dr. St(oi)ber vetreten in dieser Frage dem BMI und der Innenministerkonferenz gegenueber eine ambivalente Haltung.

In weiten Teilen der bayrischen Administration wird die Befuerchtung gepflegt, dass die in Statur und Name dem gemeinen Kampfdachs frapierend aehnlichen bayrischen Dachshunde (morphologisch: Dackel) ein negatives Image erhalten koennten und damit der bayrischen Weissbierindustrie als unabdingbarer Werbe- und Sympatietraeger verloren gingen.

Es wird daher erwogen, einen bayrischen Sonderweg bei der Gefahrdachs- verordnung zu waehlen, der eine Einteilung in zwei Gefahrdachsklassen vorsieht und folgenden Wortlaut hat:

Verordnung über Dachse mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

Vom 10. Juni 1999

Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungs- gesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 1999 (GVBl S.152), erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:

§1

(1) Bei den folgenden Gruppen von Dachsen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Dachsrassen wird die Eigenschaft als Kampfdachs stets vermutet: - Pit-Dachs
- Bulldachs
- Bandachs
- Tosa-Dachsu.

(2) Bei den folgenden Rassen von Dachshunden wird die Eigenschaft als Kampfdachs vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Dachshunde nachgewiesen wird, daß diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen: - Dachshund (Rauhaar)
- Dachshund (Langhaar)
- Dax
- Xetra Dax.

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 1 erfaßten Dachsrassen.
(3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Dachses als Kampfdachs im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
§2

Diese Verordnung tritt am 01. August 1999 in Kraft.
München, den 10. Juni 1999

Bayerisches Staatsministerium des Innern Dr. Edmund S t (o i) b e r, Landvogt

MfG Burkhard

8.7.99Re: Dachs+Hund   
1.7.99Re: Dachs+Hund   
30.6.99Re:OT Dachsverordnung des Freistaates Bayern   


 
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