Hallo liebe Dachsfreunde,
'martin pietralla' «mm@yorkie.ch» writes:
der Freistaat Bayern und sein Landvogt Dr. St(oi)ber vetreten in dieser
Frage dem BMI und der Innenministerkonferenz gegenueber eine ambivalente
Haltung.
In weiten Teilen der bayrischen Administration wird die Befuerchtung
gepflegt, dass die in Statur und Name dem gemeinen Kampfdachs frapierend
aehnlichen bayrischen Dachshunde (morphologisch: Dackel) ein negatives
Image erhalten koennten und damit der bayrischen Weissbierindustrie als
unabdingbarer Werbe- und Sympatietraeger verloren gingen.
Es wird daher erwogen, einen bayrischen Sonderweg bei der Gefahrdachs-
verordnung zu waehlen, der eine Einteilung in zwei Gefahrdachsklassen
vorsieht und folgenden Wortlaut hat:
Verordnung über Dachse mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Vom 10. Juni 1999
Auf Grund von Art.37 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesstraf- und Verordnungs-
gesetzes - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April
1999 (GVBl S.152), erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende
Verordnung:
§1
(1) Bei den folgenden Gruppen von Dachsen sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Dachsrassen wird die Eigenschaft als Kampfdachs stets vermutet:
- Pit-Dachs
- Bulldachs
- Bandachs
- Tosa-Dachsu.
(2) Bei den folgenden Rassen von Dachshunden wird die Eigenschaft als Kampfdachs
vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Dachshunde
nachgewiesen wird, daß diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit
gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
- Dachshund (Rauhaar)
- Dachshund (Langhaar)
- Dax
- Xetra Dax.
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als
den von Absatz 1 erfaßten Dachsrassen.
(3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Dachses als Kampfdachs
im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität
oder Gefährlichkeit ergeben.
§2
Diese Verordnung tritt am 01. August 1999 in Kraft.
München, den 10. Juni 1999
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Dr. Edmund S t (o i) b e r, Landvogt
MfG Burkhard
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