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30.09.99 -- 
Nicole  Gade
Re: Alte Frage
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Hallo Manfred, 
entsprechenden 
neben 
Die Formulierungen und die Auslegbarkeit des 98 geänderten Gesetzes sind mir 
wohl bekannt, aber nach meinem Wissensstand gilt bereits die 
Rechtsverordnung, die du oben erwähnst. Am Wochenende war ich auf einem 
Seminar, der Referent (Günter Bloch) hatte sich dieses Papier (wenn wir das 
gleiche meinen!) aus Bonn extra zukommen lassen (ich werde es mir faxen 
lassen und einscannen...) um Sicherheit zu haben, ob der Einsatz solcher 
Geräte verboten ist, oder nicht. Aus diesem Schrieb geht hervor, dass 
momentan der Einsatz für ALLE verboten ist und an einer Ausnahmeregelung 
gearbeitet wird, die, ich denke, wohl hauptsächlich die Jäger und 
Hundetrainer mit Sachkundenachweis (wäre jedenfalls schön!) einfassen wird. 
Ich denke im Wohl aller Hunde sollten wir froh sein, das der Gebrauch von 
Starkzwangmitteln durch das Tierschutzgesetz reglementiert wird, ich hoffe 
es wird Früchte in der Praxis tragen und nicht mehr jeder Depp, der eine 
Viertelstunde mit Tackergott Hessling telefoniert hat, darf seinen Hund 
ungestraft 'zerschießen'. Ich muß nochmal sagen, daß ich nicht pauschal 
gegen den Einsatz des Gerätes bin, aber nur in versierten Händen und unter 
starker Abwägung ob es erforderlich ist. 
 
 
Nicole mit Leon
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