Im Artikel «7m29j3$891$1@venus.vobis.de», 'Andrea Wahl'
«andrea_wahl@my-dejanews.com» schreibt:
Ich will wirklich nicht naseweiß erscheinen, aber das ist ein typisches
Beispiel dafür, wie Infos durcheinander geraten und zu Mißverständnissen
führen.
Das mit den Zöllnern hat etwas mit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu
tun, das bei uns durch die Bundesartenschutzverordnung Gesetzeskraft bekommen
hat. Das hat aber _überhaupt nichts_ mit Roten Listen zu tun.
Die Roten Listen werden durch einige Biologen des Bundesnatuschutzamtes geführt
und aktualisiert, wobei die Daten, die diese ihrer Arbeit zugrundelegen,
ziemlich umstritten sind. Die Roten Listen haben keinerlei Gesetzeskraft,
sondern sind eher so etwas wie Negativ-Charts.
Mit dem, was von Jägern geschossen werden darf, haben weder die
Bundesartenschutzverordnung noch die Roten Listen etwas zu tun.
Carl |