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Re: OT der tote Wolf (was: Re: rettungshunde und jäger)














WiegandCJ wrote:

Eigentlich wollte ich das ja in de.alt.soc. tierrechte posten - aber hier passt es gerade.

Ein Artikel aus dem heutigen 'Standard' (seriöse, liberale Tageszeitung in Ö)

Titel: Eigenwilliger Naturschutz

Die EU hat vor vier Jahren verbindliche Naturschutzrichtlinien erlassen. Österreich setzte sie nicht um. Die Umweltschutzorganisation WWF legt bei der EU Beschwerde gegen die Republik ein, berichtet Andreas Feiertag

Wien - Der seltene Graureiher steht unter Schutz.
Eine verbindliche EU-Richtlinie gewährt ihm diesen. In Österreich nimmt man das aber nicht so genau. In Wien zum Beispiel ist Er- und Ableben des Vogels im landeseigenen Jagdgesetz geregelt - mittlerweile mit einer ganzjährigen Schonzeit eingeschränkt. Verfliegt sich der Reiher jedoch nach Niederösterreich, unterliegt er dem dortigen Jagdgesetz. Ohne Einschränkung. Und darf während einiger Monate abgeschossen werden, wie auch in anderen Bundesländern. Kommt das Tier aber ungeschoren nach Salzburg, verlieren Jäger ihr Recht auf ihn. Dort steht der Graureiher nämlich unter Naturschutz.

Diese 'rechtlichen Skurrilitäten' treffen allerdings nicht nur Graureiher und anderes Gefieder. Die gesamte Fauna und Flora Österreichs befinde sich in einer 'absurden Rechtssituation', erklärt Corinna Milborn, Sprecherin des WWF dem STANDARD. Die EU habe bereits vor vier Jahren verbindliche Naturschutzrichtlinien erlassen, Österreich habe sie aber bis heute nicht umgesetzt. Daher wird der WWF heute, Donnerstag, bei der EU Beschwerde gegen die Republik einreichen.

Sämtliche Naturschutzangelegenheiten sind in Österreich Ländersache, jeweils in Jagd-, Fischerei- und Naturschutzgesetzen geregelt, so der stellvertretende WWF-Geschäftsführer Bernhard Drumel. Drei verschiedene Rechte mal neun Länder, rechnet er vor, ergeben 27 Gesetze. Und mit Ausnahme des burgenländischen Naturschutzgeseztes seien in keinem die EU-Richtlinien enthalten: 'Macht 26 zu eins gegen Österreich', subsummiert Drumel.

Wildtiere etwa gehörten in Österreich rechtlich dem Jäger, auch wenn sie gefährdet sind. Die Naturschutzbehörde habe somit kein Recht, nach EU-Richtlinien vorgeschriebene Schutzmaßnahmen, Bestandsaufnahmen und Beobachtungen durchzuführen. Verendete Seeadler oder Bären könnten von Jägern ausgestopft werden, ohne daß eine Untersuchung der Todesursache oder gar eine Korrektur in den Bestandslisten stattfindet. Auch würden Vogelarten gejagt, die nach EU-Recht nicht jagdbar wären. Etwa die Bläßgans. Die Waldschnepfe dürfe entgegen EU-Recht sogar während der Fortpflanzungszeit abgeschossen werden.

Die EU, erklärt Milborn, werde aufgrund der Beschwerde Österreich 'zu einer Stellungnahme und dann zur Umsetzung auffordern'. Sollte dies nicht geschehen, würde der Republik dasselbe wie Frankreich blühen: Der Europäische Gerichtshof habe Frankreich in Sachen Vogelschutz zur Zahlung von 1,4 Millionen Schilling pro Tag der Nichtumsetzung verdonnert. Frankreich habe schleunigst umgesetzt.

8.7.99Re: OT der tote Wolf (was: Re: rettungshunde und jäger)   


 
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