|  | Hallo Jana ! 
 Deine Bekannte muß beim Ordnungsamt den Hund als zugelaufen melden.
 Ein halbes Jahr hat der rechte Besitzer  Anspruch auf die
 Rückgabe des Hundes.Futterkosten usw. muss er dann ersetzen.
 Stell Dir vor Du suchst Deinen  eigenen Hund verzweifelt,u. irgend Jemand  hält ihn zurück.
 Solange braucht er auch nicht steuerlich angemeldet werden.
 
 Gruss Dody
 
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