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12.05.01 -- Dody

RE: Hundesteuer














Hallo Jana !

Deine Bekannte muß beim Ordnungsamt den Hund als zugelaufen melden.
Ein halbes Jahr hat der rechte Besitzer Anspruch auf die
Rückgabe des Hundes.Futterkosten usw. muss er dann ersetzen.
Stell Dir vor Du suchst Deinen eigenen Hund verzweifelt,u. irgend Jemand hält ihn zurück.
Solange braucht er auch nicht steuerlich angemeldet werden.

Gruss Dody
Thema: Hundesteuer


 
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