|  | Hallo Lena, 
 das ist mir neu, wäre aber natürlich toll, wenn das Tiersch.Gesetz in dieser Richtung geändert wurde!!!
 
 Mir ist nur folgende Fassung bekannt:
 
 - Hunde, die in ANBINDEHALTUNG gehalten werden, müssen täglich mindestens eine Stunde freien Auslauf erhalten.
 (§7 Abs. 3 HundehaltungsVO )
 
 Bei Zwingerhaltung steht leider :-(( nichts davon .
 
 Weiß jemand mehr (Genaues) darüber ????
 
 
 Viele Grüße
 Susann
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