|  | Hallo Sandra, wie groß sind die Zwinger denn ?
 Laut neuestem Gesetz
 http://www.tierheim.bamberg.de/tierschutzhundeverordnung.html
 
 
 Widerristhöhe bis         Bodenfläche mindestens
 50cm                           6qm
 50 - 65 cm                      8qm
 über 65 cm                     10qm
 
 Für jeden weiteren im gleichen Zwinger gehaltenen Hund sind 3qm zusätzlich vorgeschrieben.
 
 Zusätzlich muß dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung stehen die der Größe des Hundes entspricht.
 
 Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
 
 Soviel zum Gesetz, wobei der eventuell nicht vorhandene "ausreichende" Auslauf schwer nachzuweisen ist, außer man legt sich wirklich 24 Std. auf die Lauer und belegt wie lange oder kurz die Tiere Auslauf erhalten.
 
 Grundsätzlich denke ich eine Information des Tierschutzes wäre nicht schlecht.
 
 Liebe Grüße Anja
 |