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Neuer Eintrag

Maren Deeke -- 2000-07-31 23:54:01

Demo gegen die neue Hundeverordnung, am 5.08.2000 in Minden / Kanzlers Weide.
Begin: 9.30 Uhr
Informationen unter 05744/5366

latif kuru -- 2000-07-31 21:46:17

suche freunde der anatolischen schaeferhundes

Joachim -- 2000-07-31 17:39:24

mein kollege sucht verzweifelt nach einem "hollandse maushund" - holländischer maushund.
wo kann er in deutschland einen solchen finden?

Sarah Burenkow -- 2000-07-31 14:16:41

diese seite ist echt geil.
hier kann man alles über den Hund erfahren.

Thomas und Martina Kuhnert -- 2000-07-30 19:49:38

Hervoragend gemacht !

Freddy -- 2000-07-30 14:45:59

Habe euch durch einen Link gefunden.
Darin könnte ich Stundenlang surfen. Sehr Umfangreich das ganze .Alles in allem sehr toll gemacht.

Birgit -- 2000-07-30 12:18:05

Gratulation, zu dieser wirklich gelungenen H.P.
Bin auch nur aus zufall auf diese seite gestoßen. werde sie aber mit sicherheit weiter empfehlen.
weiterhin dem Team viel Erfolg.
Liebe grüße Birgit

Martina Hille -- 2000-07-29 02:16:16

WARUM STILLER PROTEST? Wir haben einen Mischling und keinen Verein, der hinter uns steht. Wir kämpfen aber trotzdem mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, um gegen diese LHV zu kämpfen. Sie sollten bedenken, dass auch der Schäferhund , vielleicht nicht im Jahr 2000, aber dennoch später auf einer Liste in irgendeiner Verordnung auftauchen könnte. Die Aufforderung, den Schäferhund in die Liste der Anlage 2 aufzunehmen, ist ja nicht gerade sehr gering oder? Unser Beitrag gegen die LHV:
Hallo Hundehalter und Tierfreunde,
helft mit und sammelt auch Unterschriften von Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen etc. für die Aktion gegen die Landeshundeverordnung in NRW. Jeder ist betroffen, auch die Hundebesitzer mit Hunden unter 40 cm und 20 kg. Wehrt euch gegen dieses diskriminierende Gesetz.
Jede Unterschrift wird benötigt. Also, einfach das Formular unter
http://www.bod-online.de/LHV/ runterladen und los geht´s.
Alle die auf der Demo in Düsseldorf gewesen sind, haben dieses Formular sicherlich schon (und sammeln hoffentlich schon fleißig

Sandra -- 2000-07-28 22:22:29

Ich hab euch per Zufall beim surfen gefunden.
Als Besitzerin eines Rottweiler- Mischlings bin ich absolut gegen die LHV. Erstmal alle Hunde über einen Kamm zu scheren ist schwachsinnig und zum anderen, für mich ist die Bestie nicht vor der Leine ( also der Hund) sondern hinter der Leine ( also der Mensch)!!!!!! Noch blöder find ich das die Hundebesitzer die so oder so schon Steuern zahlen angeschrieben werden, wegen der LHV. Mann sollte bei denen anfangen die z.B. Straffällig geworden sind. Denen sollte man das Hundeverbot erteilen. Hier in meiner Gegend ist eine Scheune wo Kampfhunde abgerichtet werden, das weiß die Polizei aber keiner unternimmt was dagegen! Und warum????? Weil sie selber Angst davor haben!

Michelle -- 2000-07-28 18:50:09

Servus Andy,
so in ungefähr muss ich dir leider zustimmen. Trotzdem empfinde ich (obwohl Mutter) es als typisch Menschheit das man etwas züchtet, es funktioniert dann nicht so wie es soll also wird es vernichtet. Leider ist es doch immernoch nicht garantiert, daß nicht wieder eine Rasse gezüchtet wird, z. B.: Blut Pudel, die dann auch wieder nicht funktioniert was dann? Wieder töten? Es müssten auch die halter die unverantwortlich mit diesen Hunden umgehen verklagt werden. Sie sind im endefekt die verantwortlichen.

Gabriela -- 2000-07-28 15:19:22

Wir sind begeisterte "Leser" Ihrer Seiten. Sie sind sehr umfangreich und informativ. Besonders gefällt uns das Forum. weiter so!!!
Gabriela & die Hundefreunde

Birgit Heinsohn -- 2000-07-28 12:35:35

Hi, da kann man nur gratulieren, eine "Superseite".
Es grüßen die Klövensteener.

Rainer Brunner -- 2000-07-28 12:26:04

Hallo Leute,
schade daß mein Eintrag das letzte mal so negativ bewertet wurde. Also ich sag es nochmal!! Ich finde die Seite absolut super, es fällt mir nichts ein was hier fehlen könnte. Wirklich toll aufgebaut,schnelle Ladezeiten und äußerst informativ. Auch die Leute vom Chat finde ich super in Ordnung. Ich hoffe daß noch viele Leute hier her finden, setzt auch gerne einen Link zu eurer Seite. Also meldet euch aml, ich komme öffters hier vorbei
liebe Grüße
Rainer

Petra -- 2000-07-28 09:58:02

Hunde.com ist wirklich toll. Wir haben einen Sheltierüden. Wir suchen noch Sheltiefreunde zwecks Erfahrungsaustausch. Freun uns über jede E-mail.

Monika -- 2000-07-27 21:25:10

Auf der Homepage www.briard-freunde-deutschland.de gibt es Antragsformulare für die Haltung nach LHV und die Befreiung von Maulkorb und Leinenzwang.
Aufgesetzt wurden die Unterlagen von einem Rechtsanwalt der Briard - Freunde - Deutschland.

Melanie Ax -- 2000-07-27 09:36:53

Hallo und "wau"! Meine drei vierbeinigen "Mitbewohner" sind: ein ergrauter Beagle, ein Berner Laufhund und ein "Jack-Beagle"(Jack-Russell-Beagle Mischling). "Vier Alle" betreiben mit Begeisterung Agility und ich würde mich sehr freuen, von Jemandem zu hören, der auch eine "meiner" drei "Rassen" besitzt!

Ivonne -- 2000-07-26 23:27:10

Hallo Nicole! Wir haben Deutsche Schäferhunde zwar nicht von diesem Zwinger aber vielleicht bist du ja trotzdem interessiert daran. Besuch unsere Homepage oder schick mir ein Mail. ciao Gruß Ivonne

Fuchs -- 2000-07-26 23:08:25

Bin durch Zufall auf euch gestossen.Ich bin Herrchen eines 19 Monate alten Cocker- Spaniels; mit leichten Erziehungsproblemen.
Würde mich deshalb freuen,wenn ich von anderen Cocker Besitzern einige gute Tips erhalten würde.

Nicole -- 2000-07-26 11:28:33

Suche Kontakt zu Leuten die deutsche Schäferhunde haben.
Vielleicht hat ja jemand einen DSH vom Zwinger von der Burg Nyhus oder/und de upo Nero??

Janine -- 2000-07-25 21:08:01

Bin zufällig auf hunde.com gestoßen und finde diese homepage klasse!!!
Nun mal ein Wort zu dem Thema Leinen- und Maulkorbzwang! ! Ich(14) finde es nicht OK das sogar friedliche aber auch Hunde die die Begleithundeprüfung bestanden haben an die Leine müssen!! Letztens habe ich meine Hunde (2 Collies mit Begleithundeprüfung) nur zum "Pipi" machen von der Leine gelassen und musste mir die Beleidigungen eines älteren Mannes anhören!! Wenn ich mit denn angeleinten Hunden über den Deich fahre grüsse ich schon gar nicht mehr die mir entgegenkommenden Fahrradfahrer aus Angst wieder dumm Angemacht zu werden!!
Ich hoffe die ganze Sache legt sich wieder und ich kann in Ruhe mit !UNANGELEINTEN! Hunden spazieren gehen!!!!!
Bis dann Janine!!!!

Heinz Matzen -- 2000-07-24 18:28:53

Alles für den Hund! Hervorragend! Greetings from California

Karlheinz FERSTL -- 2000-07-24 15:32:10

Ich habe Eure Seiten beim Surfen gefunden und finde diese sehr Interessant.
Wenn jemand Fragen zum Thema Blindenführhund oder Behindertenbegleithund hat so könnt Ihr gerne meine HomePage besuchen.
Viele Grüße:
Karlheinz FERSTL

Christa Rost -- 2000-07-24 15:16:32

Zur Landeshundeverordnung habe ich mir einmal die Arbeit gemacht und Bilder zu allen Hunden in Anlage 1 und 2 herausgesucht.
Ich wußte nämlich nicht wie die meisten Hunde aussahen, die da genannt wurden. Könnt ja einmal draufschauen.
Einige habe ich trotzdem nicht gefunden, oder ihr habt noch bessere Bilder, oder entdeckt Unrichtigkeiten. Zu finden ist das Alles unter Hunde - Lee und mehr

Karin Ritter -- 2000-07-23 16:05:06

Hallo an das tolle Hundeforum, ich weiss gar nicht mehr genau, wie ich Euch überhaupt entdeckt habe. Aber... nun bin ich drin. Ganz toll wie Ihr das alles macht. Ich bin total begeistert. Steckt sicherlich unheimlich viel Arbeit dahinter. Trotzdem...macht bitte weiter so. Das Chatten macht übrigens wahnsinnig viel Spass. Grüsse alle.
Meine Frage heute: wer hat einen Westi - Rüden so in dem Alter um die 9 Jahre? Würde mich einfach gerne einmal austauschen.
Hummel, Hummel aus Hamburg!

Sabine Griebsch -- 2000-07-23 13:47:06

Ich habe Hunde.com rein zufällig beim stöbern entdeckt.Tolle Sache!!Als dreifache Hundebesitzerin finde ich hier viele Infos.

Papachatzakis Rita -- 2000-07-23 11:55:49

Hallo Hundefreunde Ich bin Schweitzerin und besitze zwei Deutsche Schäferhunde. Zum Glück haben wir noch nicht die Probleme wie Ihr in Deutschland. Ich finde, jeder Hundehalter ist heutzutage über die Hunderasse die er kauft, aufgeklärt. Es liegt am Hundehalter, seinen Hund richtig Einzuschätzen, und wenn nötig, mit Maulkorb auszustatten. Wenn ich im Zweifel habe, trägt mein Hund auch einen Maulkorb. Ich hoffe, das sich die Wogen in Deutschland bald beruhigen.Liebe Grüsse an alle Hundefreunde

Gerhard Schuberth -- 2000-07-22 17:15:43

Prima Aktion: EXPO Boykott durch Tierfreunde. Motto: Wir spenden unser Eintrittsgeld dem Tierschutz. http://www.herdenschutzhunde.de

Anett Barucha -- 2000-07-21 11:02:04

Hallo!
Ich habe Eure Internetseite durch die Suchmaschine "Fireball" gefunden. Sie gefällt mir ganz gut, dennoch müsste noch mehr über Urlaubsorte oder Hotel wo Hunde herzlich willkommen sind, berichtet werden.
Ein schöner Urlaubsort für Hunde ist die Ostsee. Dort gibt es viele Hotel, Pensionen, Ferienwohnungen und auch Ferienhäuser, wo Hunde erlaubt sind. In fast jeden Ort gibt es auch Hundestrände. Viele Hunde lieben das Wasser und schwimmen auch sehr gern. Es wäre schön wenn Ihr mehr Informationen darüber bringen würdet.
Tschüß Anett

Gerda Olschewsky -- 2000-07-20 14:36:36

Hallo Freunde. Habe die Seite nur durch Zufall gefunden. In unserer Familie gibt es einen Schäferhund einen Dobermann und einen Cocker. Trauig, was da zur Zeit abläuft. Keiner unserer Hunde ist bösartig und keiner weiß, was da plötzlich mit ihnen passiert. -blöder Strick am Hals und Stöckchen kauen gibts auch nicht mehr- toben verboten- Artgerechte Haltung ist das ja nun wirklich nicht. Ich bin der Meinung, daß die Hunde erst richtig affig werden, wenn sie sich nicht mehr austoben können.
Der Andy sollte sich schämen, eine solche Meinung zu vertreten.
Das hätten wir ja alles schon mal. Pfercht sie ein, sondert sie aus. Denunziert sie und vergast sie.
Kein Hund ist böse, nur die Besitzer haben sie dazu gemacht. Der Hund ist nur gehorsam und macht, was ihm beigebracht wurde.
Sollte es wirklich greifen, daß auch meine Schäferhundin einen Maulkorb tragen muß und nur noch an der Leine gehen darf, werde ich sie eher einschläfern lassen, als sie ein los tristes und unwürdiges Leben leben zu lassen, falls man soetwas noch "leben" nennen kann.

Angela -- 2000-07-20 10:18:53

Hallo! Gut gemachte, unterhaltsame und sehr informative Seiten für Hundefreunde! Es hat mir Spaß gemacht, hier ein wenig zu stöbern, ich komme gerne wieder vorbei :-). Liebe Grüße ~ Angela und ihr "Zoo"
P.S. Angelas Place hat jetzt eine Suchmaschine (Webkatalog für Seiten rund um Tiere, Natur und Bücher) - vielleicht mögt ihr eure Seite auch dort eintragen? Wir würden uns sehr freuen.

Katja Eckert -- 2000-07-19 17:57:52

Ich suche den Bruder meines Hundes Snoopy. West Highland White Terrier aus dem Wurf vom 03.03.2000 aus Namedy. Wer ihn kennt oder mir weiter helfen kann bitte meldet euch.

Conny Fredow -- 2000-07-19 13:57:21

Hallo SANDY hier,
suche Kontakt zu engl.Bulldog Besitzer,zwecks Erfahrungsaustausch!Mein "Dicker" ist 21 Monate alt.BIS DANN!

Peschel -- 2000-07-18 22:19:17

Wie zerstöre ich die Welt? Ganz einfach:Ich rode die Wälder,gieße Öl in den Atlanik,mache mich auf die Suche nach Elfenbein,vernichte Hunderassen und zu guter Letzt versetzte ich das Grundwasser mit Arsen. Na dann;-auf Wiedersehen gute alte Mutter Erde!!!!!!!!!

Sabine Kleist -- 2000-07-17 16:31:33

Mein Name ist Sabine Kleist, bin 37 Jahre alt und Qualtätsmanagement Beraterin für Umwelt, artgerechte Tierhaltung und Zucht, Sozial- und Gesundheitswesen, sowie alle Dienstleistungs Unternehmen. Bin berechtigt diese Unternehmen auf die ISO 9000 Zertifizierung vorzubereiten. Habe schon einige Projekte entworfen, darunter ein Therapiezentrum für Tiere als CO -Therapeuten, wo ich Kooperationspartner und Sponsoren suche. Ich selbst hatte früher drei Rottweiler und einen Dobermann, weil mein Exmann im Wachdienst beschäftigt war. Die Hunde wurden von uns unter Aufsicht auf einem Polizeihundeplatz selbst ausgebildet. Wir waren auf Ausstellungen in ganz Deutschland vertreten. Ich gehörte Internationalen Hundevereinen in Deutschland an. Es war nicht der VDH sondern den ICR und andere Vereine. Meine Rottweiler und der Dobermann waren so abgerichtet, das Sie ohne Leine und ohne Maulkorb in der Stadt Hamburg spazieren gegangen sind. Wenn Kinder und andere Personen uns entgegen kamen, gingen die Hunde zu Zweit nebeneinander und kümmerten sich nicht um die anderen Personen. Kinder konnten sogar auf unseren Rottweiler Rüden reiten. Sie wurden sogar beschützt wenn jemand Fremder an die Kinder heran kam. Alle Hunde bildeten einen Ring um die Kinder und ließen niemand Fremden an die Kinder heran. Sohne treuen Tiere hatte ich in meinem ganzen Leben noch nicht. Deshalb bin ich der Meinung, das man sich beim züchten und abrichten solcher edlen Tiere mühe geben und alle Richtlinien der Zuchtbestimmungen einhalten sollte. Ich habe ein Buch über die Rottweiler. In diesem Buch steht drinn, daß der Rottweiler seinen Herrn recht. Und das ist wahr.Nun weg von den Hunden. Ich finde Ihre Homepage sehr gut und Informationsreich, darum möchte ich Sie fragen, ob Sie einverstanden sind ,daß ich einen Link von Ihnen auf meine Homepage legen lasse. Möchte Sie fragen, ob Sie dasselbe auch für mich machen könnten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sabine Kleist

Claudia -- 2000-07-17 11:00:22

Ich bin ein hunde fan vor allem von Doberman und Rottweiler. Ich grüsse alle die einen Hund haben. Viele grüsse Claudia

Steigner Uli und Dominique Hornberger -- 2000-07-16 17:23:53

Ein Hund ist nur so schlecht wie sein Herr!!!

M. M. -- 2000-07-16 00:45:13

Tja Andi, ich muss mich der Meinung der anderen Kommentatoren auf deinen undurchdachten Beitrag anschließen, dein Beitrag war einfach Schund ! Denn KEIN Lebewesen ist wertvoller als ein anderes ! Das eine ist zwar schneller, das andere größer, das wieder andere vielleicht intelligenter, aber KEINES ist wertvoller als das andere ! Grüße, Matthias M.

sassi -- 2000-07-15 22:56:43

Ich frage mich wo das noch hinführen soll mit der Hundeverordnung ! Sicher gibt es Gefährliche Hunde aber man sollte wirklich nicht Vergessen das es auch "normale" liebe Hunde gibt die jetzt ebenfalls leiden müssen! Wenn ich mir diese Listen anschaue welche wie gehalten werden müssen , also ob mit oder ohne Leine , Maulkorb dann frag ich mich wo die Gefängnisse für unverantwortliche Hundebesitzer und die Todesstrafe für Kinderschänder bleibt . Ich musste eine Woche mit meinen zwei Hunden durch die Hölle gehen wurde beschmissen , beschimpft und nieder gemacht obwohl ich zwei Kuvasz habe die jeder zuvor als Schaf betitellt hat , da niemand diese Rasse kennt in meiner Umgebung . Ich hoffe das in naher Zukunft mal etwas sinnvolles erlassen wird wie z.B. etwas gegen die Kinderschänder und Mörder (dazu auch Tiermörder)!

Silke Vaupel -- 2000-07-15 21:13:15

Viele Grüße an alle Hundefreunde im Siepental.

Kerstin -- 2000-07-15 19:06:27

Ich werde einen Link zu euch auf meine Seite bauen. Weiter so!

Manuela -- 2000-07-15 09:43:50

Hallo Hundefreunde, hier einmal die Adresse unter der Ihr die Hundeverordnung für Schleswig-Holstein nachlesen könnt. Besonders wichtig für diejenigen die daran denken mit Hund an der Ost- oder Nordsee Urlaub zu machen. Schaut mal rein. einen lieben Gruss von Ela und ihren 2 Dalmis http://www.schleswig-holstein.de/landsh/im/index.html

Lena -- 2000-07-14 23:00:15

Ich heiße Lena und bin ein Mix aus Bullterrier und vermutlich Deutscher Schäferhund.Was da in Hamburg passiert ist finde ich ganz schrecklich,und ich schäme mich fast ein bischen ein Hund zu sein.Aber leider kann keiner aus seiner Haut, weder Mensch noch Hund. Ich bin mittlerweile sieben Jahre alt und habe in den ersten Jahren ziemlich viel schlechtes von der Gattung Mensch erfahren müssen, zum Glück hat mein jetziges Frauchen sich meiner angenommen und mir gezeigt, daß das Leben wunderschön sein kann.Tägliche Spaziergänge und wenn das Wetter es zuläßt schwimmen(ich muß zugeben, wenn es um Wasser oder Stöcke geht, bin ich total crazy, ich liebe es).Im Momment ist allerdings irgentwas ganz komisch, ich kann nicht mehr richtig laufen weil die Leine irgentwie kaputt sein muß, die geht wohl nicht mehr auf! Und schnuppern ist auch passe, immer ist so ein komisches Gitter vor meiner Nase, ist gerade Blumenschonzeit?Ich verstehe das nicht so ganz.Mein Kumpel Spike hat Glück, seine Leine scheint noch zu funktionieren, und Zeitunglesen an Blumen, Bäumen und Büschen darf er auch noch. Eigentlich unfair,oder?? Wir sitzen jetzt viel auf dem Sofa und spielen mit so kleinen Menschen, ich glaub man sagt Kinder oder so, das macht auch Spaß aber so richtig rennen wäre auch mal nicht schlecht. So, es ist schon Spät, ich verabschiede mich von Euch mit den allerbesten Hundegrüßen. WAUWAU Lena

Andrea -- 2000-07-14 22:40:04

Hallo Andy, zu Deinen Aussagen über assoziales Gesindel hast Du ja nun schon genung gehört. Ich will auch nicht den Hund über den Menschen stellen. Aber die meisten Hunde haben wesentlich mehr Charakter als die Menschen. Und sie sind Lebewesen und dürfen nicht über einen Kamm geschoren werden. Ansonsten plädiere ich dafür, daß alle Autofahrer eingeschläfert werden, denn jährlich gibt es viele Verkehrstote durch betrunkene und verantwortungslose Autofahrer. Es sollten auch alle Männer eingeschläfert werden, denn Männer mißbrauchen Kinder und vergewaltigen Frauen,... Logisch, gell??? Aber nur die logische Folge Deiner Argumentation. Gruß Andrea

Aggi -- 2000-07-14 19:16:56

Das Leben ist zur Zeit schrecklich. Mein Hund, ein deutscher Boxer und ich werden auf der Sraße verspottet und angegriffen. Die Leute sind alle aufeinmal gegen Hunde. Ich glaube alles kommt vom Fernsehen. Das Tier Hund wird völlig neu vermittelt, nicht mehr als Freund und Begleiter, ein Helfer in der Not, sondern als Bestie und Kampfmaschine. Nur noch grausame Bilder von Hundekämpfen werden gezeigt und es wird immer wieder gesagt, wie gefährlich Hunde sind. Und meine Bona leidet darunter und ich auch. Hoffentlich nimmt das bald ein Ende!

Dirk -- 2000-07-13 19:38:51

Gratulation,von eurer HP kann ich viel Lernen und mein Taps auch ;-)

Klaus Adam -- 2000-07-13 17:54:30

Nun habe ich einiges hier gelesen und kann die Wut die zum Tage kommt verstehen. Mir macht (aus beruflichen Gründen) die eine oder andere Verordnung der Länder sehr wohl en wenig Kopfzerbrechen, insbesondere NRW haut ja ganz schön dicke zu. Die Verordnung in Hessen ist mir da doch sympathischer, weil konsequent. Sie lässt alle "sogenannten" normalen Hunde, ob groß oder klein in Ruhe, bis auf das sowieso bereits besthende Halsband mit Adresse und Rufnummer. Noch liegen mir nicht alle Verordnung vor. Die Kurzfassung hier in hunde.com ist aber bei den noch fehlenden eine gute Übergangslösung. Warum habe ich nicht direkt hier nachgeschaut.

Klaus Fuhrmann -- 2000-07-13 10:46:55

Jeder Angriff eines Hundes auf einen Menschen, ohne daß er aus Gründen der berechtigten Verteidigung erfolgt, ist einer zuviel !! Provokativ möchte ich einiges bemerken. Habe in einem Mail soeben gelsen, daß "Jeder, der seinen Hund liebt, diesen richtig erzieht." Einen größeren Quatsch habe ich ja nie gehört. Wieviele Kinder sind mit nichts als reiner Liebe erzogen worden und trotzdem Verbrecher geworden (sollte man hier auch über ein "Zuchtverbot" nachdenken?). Das Kernproblem ist der Charackter des Menschen. Ist er "schlecht" beschaffen, spielt es keine Rolle, wie er ausgelebt wird. Sei es ein "Manta", ein "Kampfhund", eine "Schlägerei", "egozentrisches Verhalten" oder Agressivität allgemein, der "charackterlose" Mensch wird immer ein Mittel finden, um sich zu "verwirklichen". Wer redet denn heute noch von den zigtausend Verkehrstoten, die so manches Mal Opfer agressiven Verhaltens wurden? Das Mittel (Kraftfahrzeug) trägt keine Schuld! Nun ist der Hund ein "Lebe"wesen. Es mag sein, daß ein Hund trotz bester, liebevoller, strenger und fachgerechter Erziehung trotzdem gefährlich ist oder wird. Das muß Konsequenzen haben! Die Mehrzahl auffällig gewordener Hunde wurde einfach von fachunkundigen Menschen "erzogen" bzw. bewußt "scharf" gemacht unter Zuhilfenahme entsprechender Rassemerkmale. Es ist sicher ein immens großes Problem, solche Hunde in vernünftige Hände zu bringen. Die neue Verordnung hilft, wie es bei politischen Schnellschüssen in Sommerlöchern häufig geschieht, überhaupt nicht! Getroffen werden die biederen Hundehalter und nicht die "Schmutzfinken". Zum einen kann ich mir vorstellen, daß solche Menschen ihren "Kampfhund" sowieso nicht angemeldet haben, zum anderen würden sie bei einer Kontrolle ohne Rücksicht das Tier aus dem Fenster in den Garten werfen und behaupten, daß er ihnen nicht gehört. Es wird also wieder eine Kultur des "Anscheissens" erblühen, die wir im vergangenen Jahrhundert ja schon zur Genüge hatten. Am Ende bleibt der beklagenswerte Zustand der mangelnden Rücksichtnahem in unserer Gesellschaft, die ebenso mangelnde Toleranz wegen mangelnder Rücksichtnahme nach sich zieht. Überreize auf allen Ebenen machen die Menschen immer dünnhäutiger. Jeder nimmt sich, was erbraucht und "wer in Deutschland nichts zu sagen hat, ist selber schuld". Die "Verrohung" der Sitten, die das Miteinander lebenswert machen, sofern sie keine Floskeln sind, wird weitergehen. Wenn es den "Kampfhund" nicht mehr gibt, wird es bald vielleicht die MP unterm Mantel geben. Es ist nicht der Hund, es ist der Mensch, der das Problem macht und ist. Und es ist der Mensch, der nicht in der Lage ist, seine Freiheit sinnvoll und mit Maß zu nutzen. Das hat IMMER Restriktionen zur Folge. Wie sagt doch das Grundgesetz? Die Würde des Menschen ist unantastbar! Daraus entspringt die sogenannte "Mündigkeit" des Menschen. Ein hohes Ziel, das minütlich durch die Realität zerstört wird, weil der Mensch mit den Grenzen seiner Freiheit nicht zurecht kommt. Wie heißt es so schön? "Gott hat die Weisheit beschränkt, aber nicht die Dummheit"! In diesem Sinne ;o) Seid nett zu einander!

Maren Deeke -- 2000-07-13 09:25:26

Das 10-Punkte-Programm der FDP scheint meiner Ansicht nach sehr vernünftig. F.D.P. in NRW verstärkt den Druck in Sachen Hundeverordnung Fraktionsvize Stefan Grüll: "Frau Höhn ziehen Sie sofort die Verordnung aus dem Verkehr. Sie verunsichern und diffamieren zehntausende verantwortungsbewußter Hundehalter!" Forderung nach sofortiger Aufhebung der Hundeverordnung und Umsetzung des 10-Punkte-Programms für wirksamen Schutz vor gefährlichen Hunden erneuert ! Parlamentarische Initative der F.D.P.folgt ! Der stv. Fraktionsvorsitzende Dr. Stefan Grüll, Sohn eines Tierarztes aus Bonn, hat die Landesregierung nochmals mit Nachdruck aufgefordert, die mehr Verwirrung, als Sicherheit schaffende Verordnung sofort aus dem Verkehr zu ziehen und statt dessen die bis letzte Woche geltende Gefahrhundeverordnung aus dem Jahre 1994, ergänzt mit dem von der F.D.P. vorgelegten 10-Punkte-Maßnahmenkatalog in Kraft zu setzen. Die neue Hundesverordnung ist gut gemeint, aber mit heißer Nadel gestrickt. Sie ist undifferenziert, lückenhaft, enthält zu lange Übergangsregelungen und unzureichende Strafandrohungen: Die Verordnung verunsichert Zehntausende verantwortungsbewusster Hundehalter und schafft im Gegenzug allenfalls Scheinsicherheit. Insbesondere die Rassenlisten sind nicht geeignet, das Problem der Kampfhunde zu lösen - im Gegenteil. Die FDP legt ein 10-Punkte-Programm für sofortigen und wirksamen Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden aller Rassen vor ! Unsere Kritik: Die von Ministerin Höhn in der vergangene Woche in Kraft gesetzte Landeshundeverordnung (HundeVO), die die Gefahrhundverordnung aus dem Jahre 1994 ablöst, war nicht erst angesichts der dramatischen Vorfälle der letzten Wochen überfällig. Die seit dem 7. Juli 2000 Geltende Verordnung allerdings ist das Ergebnis übereilten Handelns nach Jahren der Versäumnisse. Den Menschen in Nordrhein-Westfalen wird mit einer lückenhaften Verordnung, die ungerechtfertigt pauschaliert, bei den Strafen gegenüber denjenigen aber halbherzig bliebt, die ihre Hunde zu Waffen abrichten und Menschen bewusst gefährden, lediglich eine Scheinsicherheit vermittelt. Während die als vorbildlich geltende Gefahrhundeverordnung des Landes vor sechs Jahren unter Einbeziehung externer Experten (Verband des deutschen Hundeswesens u.a.) entwickelt wurde, ist die jetzige Verordnung im Hauruckverfahren ohne erkennbaren Sachverstand mit heißer Nadel gestrickt worden. Resultat ist eine breite Verunsicherung Tausender ordentlicher und verantwortungsbewusster Hundehalter im Land. Aus guten Gründen hat das Land 1994 auf die Einführung von Rasselisten verzichtet. Die an besonders aggressiven Hunde(Aggressionszüchtungen bzw. -erziehungen) interessierte Szene wird sich an der Liste nur insoweit orientieren, als dass binnen kurzer Zeit derzeit noch nicht indizierte Rassen entsprechend gezüchtet und abgerichtet werden. Auf der anderen Seite werden jetzt regierungsamtlich ganze Rassen und deren verantwortungsvollen Halter stigmatisiert - ohne jegliche empirische Grundlage, die solche Rasselisten rechtfertigen könnte. Das 20kg/40 cm-Kriterium ist rein willkürlich und vermittelt der Bevölkerung allenfalls eine Scheinsicherheit. Größe und Gewicht sind allenfalls ein Indiz für das Aggressionspotenzial eines Tieres. Irrtümer können schwerwiegende Folgen haben. Schutz bietet nur die individuelle Verhaltensüberprüfung der Tiere! Auch in der Umsetzung weist die Verordnung Defizite auf, die fatale Folgen haben können. So ist jetzt zwar richtigerweise und entsprechend einer Forderung der FDP der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, die nach dem Wortlaut der Verordnung allerdings nicht vor dem Kauf nachgewiesen werden muss. Lange Übergangsre- gelungen, teilweise bis 2002, werden die zu nutzen wissen, die mit dem Schutz ihrer Mitmenschen nichts und mit tiergerechter Haltung ihrer Hunde wenig im Sinn haben. Der Bußgeldhöchstbetrag von lediglich 2.000 DM ist höchstens ein schlechter Scherz.. Solche Beträge, die einige der besonders problematischen Hundehalter aus der Portokasse ihres Gewerbes bezahlen können, schrecken nicht wirklich ab. Drastische Strafen für die schwarzen Schafe unter den Hundehaltern, die gegen eine zielgenau wirkende und von Sachverstand geprägte Landesregelung verstoßen, müssen schmerzhaft zur Kasse gebeten werden und spürbar bestraft werden. Denkbar sind hier Summen bis zu 50.000 DM. Unser Gegenvorschlag: Die FDP im Landtag NRW tritt für einen wirkungsvollen und sofortigen Schutz der Bevöl- kerung ein und legt ein 10-Punkte-Sofortprogramm ohne Übergangsregelungen, dafür jedoch zielgenau wirkend vor. Unser Handeln ist dabei geprägt von der Überzeugung, dass durch eine Minderheit unverantwortlicher Hundezüchter, Hundehändler und Hundehalter übersteigerte Aggressivität bei Tieren aller Rassen vorkommt/vorkommen kann. Dieser nicht hinnehmbaren Gefährdung der Bevölkerung muss mit aller Entschiedenheit staatlichen Handelns begegnet werden - unabhängig von der Hunderasse! Statt auf nachsorgende Reglementierungen setzt die FDP auf ein Maßnahmenbündel vor dem Kauf (Sachkundeprüfung und Haftpflichtversicherung) sowie auf regelmäßige begeleitende Kontrollen (Verhaltensüberprüfungen und Tierarztbesuche). Die 10-Punkte im Einzelnen: 1. Verzicht auf Rasselisten 2. Einführung eines Hunde-TÜV 3. Einführung eines Hundeführerscheins für die Halter 4. Mikrochip-Kennzeichnung 5. Leinenzwang in den Stadtzentren und Wohngebieten 6. Drastische Strafverschärfungen bei Verstößen gegen die HundeVO 7. Landesweite Einrichtung von Auffangstationen für herrenlose Kamphunde 8. Einrichtung sog. Freilaufzonen 9. Strenge und kontrollierte Zuchtbestimmungen 10. Importverbote Plus: Bonus-Malus-Regelungen bei Steuer und Versicherung ! „Anreize fördern Einsicht” 1. Verzicht auf Rasselisten 1998 wurden in Deutschland 106799 Welpen aus anerkannten VdH-Züchtungen geboren, gegenüber 119460 im Jahre 1995. Damit setzt sich die in den vergangenen Jahren zurückgehende Tendenz in der Welpenstatistik fort. Spitzenreiter ist der deutsche Schäferhund mit 27834 Welpen. Auf die Rassen der Liste 1 entfallen genau 1255 Tiere - nicht eingerechnet 184 Exemplare des englischen Bullterriers (das ist nicht der als gefährlich eingestufte American Staffordshire Bullterrier!), der aus England stammt und dort zur Hundeausstattung des Kö- nigshauses gehört. Demgegenüber steht der als potenziell gefährlichster Hund geltende kau- kasische Schäferhund nicht auf Liste 1. Dieser Hund wird in Fachkreisen bereits als Nachfolger der jetzt verbotenen Hunderasse gehandelt. Auch dies belegt, dass die Rassenkategorisierung untauglich ist und allenfalls dazu führt, dass sich die Szene auf andere Rassen verlagert, die dann mit menschlicher Perversion zu Kampfmaschinen herangezüchtet werden. Die Ministerialbürokratie wird damit auf Dauer der Entwicklung hinterherlaufen, ohne das Problem in den Griff zu bekommen. 2. Hunde-TÜV Statt pauschalierender Rasselisten muss jeder Hund eine individuelle Verhaltensprüfung ablegen, gemeinsam mit seinem Halter (Mensch-Hund-Teamprüfung) und unter Aufsicht sachkundiger Prüfer z.B. vom VdH oder unter Einbeziehung erfahrener Diensthundeführer der Polizei. Ausnahmen für bestimmte Hunderassen sind denkbar, z.B. Pudel, Yorkshire u.ä. Über die Prüfung wird eine Bescheinigung erteilt, die mitzuführen ist. Pro Jahr muss der Hund mindestens einmal einem Tierarzt vorgestellt werden, der das Tier auf Verhaltensauf- fälligkeiten überprüft. Bei Hinweis auf aggressives Verhalten ist der Hunde-TÜV erneut fällig. 3.Hundeführerschein Der zukünftige Halter muss sich vor dem Kauf eines Hundes abfragbare Grundkenntnisse über die tiergerechte Haltung von Hunden aneignen. Der Besuch entsprechender Kurse muss gegenüber dem Züchter und bei der Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. 4. Mikrochip-Kennzeichnung Die Kennzeichnung per Mikrochip ist fälschungssicher und lässt bei verhaltensauffälligen Hunden die eindeutige Ermittlung des Züchters zu und dient damit insbesondere auch der Zuchtkontrolle. Herrenlos aufgegriffene Hunde können ihrem Besitzer zugeführt werden bzw. der Besitzer kann zur Verantwortung gezogen werden. 5. Leinenzwang in Stadtzentren und Wohngebieten Es gilt der Grundsatz: Frei laufende Menschen haben Vorrang vor frei laufenden Hunden! 6. Drastische Strafverschärfungen Die Geldstrafen für Verstöße gegen die entsprechend des 10-Punkte-Sofortprogramms wir- kungsvoll gestaltete Hundesverordnung müssen drastisch erhöht werden - von derzeit bis zu 2.000,- DM auf bis zu 50.000,- DM. Beschlagnahme auffällig gewordener Tiere bzw., von Tieren, die entgegen der HundeVO gehalten werden, Sterilisation bzw. Kastration müssen den Maßnahmenkatalog abrunden. Auffällige Hundehalter sollten als Sofortmaßnahme zu Reinigungs- und Pflegearbeiten in den heute schon hoffnungslos überfüllten Tierheimen herangezogen werden. 7. Landesweite Auffangstationen für Kampfhunde Die Gefahr, die von ausgesetzten Kampfhunden ausgeht, ist unkalkulierbar. Daher muss mit Inkrafttreten der geänderten VO Vorsorge dafür getroffen werden, dass herrenlose gefährliche Hunde schnellstens sicher untergebracht werden und die Tierhalter eine Anlaufstelle haben, bei denen sie ihre Hunde abgeben können. 8. Freilaufzonen Im Gegenzug zum Leinen- und Maulkorbzwang in Stadtzentren und Wohngebieten sind Frei- laufzonen einzurichten, in denen Hunde herumtoben können. Auch dies ist ein notwendiger Beitrag zu einer Verminderung bzw. Verhinderung von Aggressionspotenzialen. 9. Strenge und kontrollierte Zuchtbestimmungen In Zusammenarbeit insbesondere mit dem VdH sind verbindliche Zuchtbestimmungen zu er- arbeiten, die eine tiergerechte Züchtung sozialisierungsfähiger Hunde sicherstellt. Die Züch- ter und Händler müssen unter strikter amtstierärztlicher Kontrolle stehen. 10. Importverbote Angesichts der Welpenstatistik wird deutlich, dass das Hauptproblem nicht von in Deutsch- land gezüchteten Hunden ausgeht, sondern von Importen insbesondere aus Osteuropa, wo die „Ware Tier” zumeist unter tierschutzwidrigen Umständen als Massenartikel herangezogen und abgerichtet wird. Hier hilft nur ein striktes Importverbot. Zu guter letzt: Anreiz fördert Einsicht. So sollte es Bonus-Malus-Regelungen bei der Hundesteuer und bei den Haftpflicht -Versicherungen geben. Hundehalter, die sich strikt an die Verordnung halten und deren Tiere binnen drei Jahren völlig unauffällig geblieben sind, erhalten Steuer- und Prämienvergünstigungen. Damit die parlamentarische Initiative der F.D.P. noch mehr Nachdruck bekommt, darf ich Sie bitten, den Text Ihren (Hunde-)Freunden, Bekannten, aber auch den örtlichen Tierheimen, Tierärzten u.ä per mail oder per Fax zur Kenntnis zu geben. Ich hoffe, wir können gemeinsam noch etwas bewegen.

M. Rieck -- 2000-07-12 20:45:50

Hallo "Hunde.com", im Interesse vieler Hundefreunde erlaube ich mir Euer Gästebuch in Anspruch zu nehmen. Vielen Dank Liebe Hundefreunde, es ist soweit, nach einigen Problemen wegen der Genehmigung findet am Samstag, den 22.07.2000 endlich unsere Demo gegen die neue Hundeverordnung statt. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr auf dem Burgplatz in Düsseldorf. Wichtig: Bei der Mitnahme von Hunden bitte unbedingt die neue Verordnung beachten.

Ines Heckmann -- 2000-07-12 19:16:04

Sag mal Andi. Was soll das??????????????? Nimm doch mal bitte Stellungnahme!

Claudia Engel -- 2000-07-12 12:05:30

Hallo, Andi von unten! Sag mal, hast Du eigentlich schon drüber nachgedacht, was Du da unten geschrieben hast? Wenn ja, dann müsste Dir doch aufgefallen sein, wie Du Dir doch ziemlich fürchterlich widersprichst. Egal, wieviel Prozent der "Kampfhunde"halter asoziales Gesindel sind, genau gegen diese muß etwas getan werden, damit deren Hunde nicht zu gefährlichen Tieren werden. Wenn Du nämlich nichts gegen das asoziale Gesindel tust, dann gibt es weiterhin genauso viele "Kampfhunde", nur werden die aus anderen Rassen bestehen. Denk´ mal drüber nach... Übrigens bin ich, genau wie weiter unten schon jemand geschrieben hat, genauso wenig der Meinung, daß wir Menschen uns zur Krone der Schöpfung aufschwingen sollten. Dazu haben wir wirklich absolut keinen Grund! Bin übrigens Mutter und KEINE Halterin eines Hundes der Rasse "Kampfhund"...

Nicole -- 2000-07-12 00:48:35

Hallo Leute, ich habe das hier eben im WEB gefunden: WICHTIG-WICHTIG-WICHTIG!!! BITTE BIS ZUM SCHLUSS LESEN!!! An alle Hundehalter und Hundefreunde!!! Nachdem eine unfähige Hamburger Verwaltung völlig versagt hat, indem sie es nicht verstanden hat, einen ungeeigneten Hundehalter an die Leine zu nehmen, haben nun Millionen Hundehalter und deren Tiere dieses Versäumnis auszubaden. Es ist tragisch und nicht entschuldbar, dass es zu dem schlimmen Unglück in Hamburg gekommen ist, doch die Frage sei erlaubt, ob eine funktionierende Verwaltung dieses Unglück nicht hätte verhindern können. An der Spitze dieser konfusen Verwaltung steht bis heute leider immer noch dieser unsägliche Bürgermeister Ortwin Runde, der nun, nachdem seine untergeordneten Dienststellen versagt haben, sich als gnadenloser Durchsetzer einer restriktiven Hundeverordnung outet. Die Frage sei auch an Politiker erlaubt: Wie lächerlich kann man sich eigentlich noch machen? Wie scharf kann doch unsere Presse reagieren, wenn andere Themen ins Sommerloch fallen. Da werden seit Jahren Menschen und Tiere durch Hunde verantwortungsloser Halter verletzt oder auch getötet, doch die Presse berichtet nur, sie hetzt aber nicht. Ganz anders beim Vorfall in Hamburg: Die Jagd hat begonnen, da zu der Zeit kaum andere relevante Themen auf der Tagesordnung standen. Die Medienmacher haben es sofort begriffen: Dieses Thema hilft uns über eine ganze Woche - und genau so war es. In den Diskussionen haben endlich mal wieder die sehr einfach gestrickten Hundehasser ihr Forum erhalten. Zu erwähnen sei hier nur Frau Nadia Rouhani aus Berlin, die -warum auch immer- vom SFB immer wieder eingeladen wird, um ihre AntiHunde-Statements zum besten zu geben. Frau Rouhani, Ex-Mitglied der Grünen, hat noch nie negative Erfahrungen mit Hunden gemacht, ihre Kinder ebensowenig. Trotzdem ruft sie immer wieder gemeinsam mit ihrer "Elterninitiative Charlottenburg" zu Demonstrationen gegen Hundehaltung auf. Der Hintergrund dürfte der sein, dass Frau Rouhani ein Thema braucht, um ein Vorwärtskommen in der Politik zu erreichen. Vor zwei Jahren hat Frau Rouhani als Parteilose auf Bezirksebene bereits neun Prozent erreicht. Sie nutzt das gegenwärtige Klima geschickt aus, um sich politisch profilieren zu können. Solchen Leuten muß Einhalt geboten werden, da sie nicht nur für Hundefreunde gefährlich sind, sondern für die gesamte Gesellschaft. Nun sind ein paar Tage ins Land gegangen und ein eigenartiges Phänomen zeigt sich im Blätterwald. Plötzlich wird über herzliche Beziehungen von Menschen und Hunden berichtet, Fotos von den niedlichen Vierbeinern werden sogar schon auf Titelseiten veröffentlicht. Was ist denn nun los? Ganz einfach, die Presse hat begriffen, dass sich ja auch unter ihrer Leserschaft Hundehalter befinden. Und Politiker werden auch bald (wenn auch etwas später) begreifen, dass sich auch unter ihren Wählern solche befinden. Nun ein paar gutgemeinte und, wie ich denke, auch nützliche Tipps für Hundehalter und Hundefreunde. Wenn sich im Internet oder in der Presse Hundehasser zu Wort melden, dann laßt Sie doch! Diese armen Menschen sind doch froh, auch einmal eine Wortmeldung abgeben zu können. Ich kann nur raten, solchen Leuten nichts zu erwidern, da sie dadurch schon wieder ein Stück weiter anerkannt werden würden. Wir wollen uns doch wohl nicht auf das Niveau dieser Leute herablassen, oder? Abschließend noch eine kleine rechtliche Betrachtung der zur Zeit mit heißer Nadel gestrickten Hundeverordnungen: Weil fast sämtliche Verwaltungen der Länder in Deutschland einfach unfähig sind, ihre eigenen Verordnungen durchzusetzen, wurde dieses "Durchsetzen" natürlich auf die Polizei abgewälzt. Diese soll doch nun bitteschön die Arbeit der Ornungsämter wahrnehmen! -Wie armselig-!!! Kein Wort mehr davon, dass gerade in den letzten Monaten Polizisten leider im wahrsten Sinne des Wortes schon genug für uns alle "geblutet" haben! Im Gegenteil: Jetzt macht mal auch noch die Arbeit, für die Ihr eigentlich gar nicht zuständig seit! Bei Gesprächen mit mir bekannten Polizeibeamten ist eindeutig herauszuhören, dass die meisten nicht hinter diesen Verordnungen stehen, da diese z.T. selbst Hundebesitzer sind. Ein Polizeibeamter!!! gab mir folgenden Hinweis: Bei den Hundeverordnungen handelt es sich um eine Auflistung von Ordnungswidrigkeiten. Ob ein Polizist eine Ordnungswidrigkeit verfolgt oder nicht, kann dieser ganz allein entscheiden, da im Ordnungswidrigkeitenrecht das sogenannte "Opportunitätsprinzip" gilt. Ist also eine Maßnahme nicht opportun (zweckmäßig), kann der Polizist die Durchsetzung der Maßnahme (z.B. Maulkorb) auch sein lassen. KEIN Vorgesetzter kann ihn zu einer bestimmten Maßnahme zwingen! Die andere Seite der Medaille ist die : Zwingt ein Polizist einen Hundehalter dazu, dem Hund bei einer Temparatur von 30 Grad plus einen Maulkorb anzulegen, so stellt sich die Frage, ob dieser dann nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Immerhin ist zu bedenken, dass das Hecheln des Hundes eingeschränkt, wenn nicht gar unterbunden wird. Dann besteht bekanntlich die akute Gefahr, dass der Hund kollabiert. Eine Anzeige gegen den Polizisten muß jede Polizeidienststelle ent- gegennehmen. Dem Beamten selber werden daraus keine Nachteile erwachsen, aber ein Zeichen gegen die staatliche Tierquälerei würde deutlich gesetzt werden. Ob eine Straftat vorliegt, muß dann abschließend durch ein Gericht beurteilt werden. Dem Anzeigenden entstehen keinerlei Nachteile oder Kosten. Das Recht zur Anzeigenerstattung wird jedem Bürger gewährt. Nun noch ein Hinweis: Wenn die Gelegenheit besteht, dann veröffentlicht diesen Beitrag, wo immer es möglich ist . Schickt ihn im Internet um die Welt, schickt ihn an Behörden, Presse, Institutionen, Politiker, druckt ihn aus, klebt ihn überall an. Schickt ihn als Post an alle relevanten Stellen. Und versorgt sämtliche Hundevereine, Club`s, Interessengemeinschaften damit. Die Öffentlichkeit wurde durch die Presse aufgerüttelt. Jetzt seid Ihr an der Reihe, liebe Hundefreunde! Ein Nichthundebesitzer ( aber großer Hundefreund )

Angela -- 2000-07-11 20:41:48

Das mit den 30 % asozialem Gesindel mit den Kampfhunden kann ich so nicht akzeptieren. Jeder, der seinen Hund liebt, erzieht ihn richtig. Die Hundehalter, die Ihre "Kampfhunde" für Kämpfe scharf gemacht haben, die haben sich Ihrer "Lieblinge" längst entledigt und quälen schon Vertreter andrerer Rassen. Oder nehmen Sie an, die haben Ihre Tiere angemeldet? Ich fordere ein generelles Tierhaltungsverbot für Halter bei nachgewiesener Unfähigkeit oder wenn Sie Ihre Tiere quälen!

Eva -- 2000-07-11 14:28:32

Ja, Andi, das mit dem "Gesindel" mag schon sein, daher sollte ja das Augenmerk auf Hund UND Halter gelegt werden, und nicht auf die Rasse an sich, da die wohl nur unzureichend Auskunft über das Wesen und die Gefährlichkeit des Tieres gibt. Und zu dem "Kinderargument": meinst du nicht, dass es z.B. für kinderlose Menschen durchaus eine Art "Kind" ist? Denk mal darüber nach - der Hund ist nämlich ebenfalls ein Familienmitglied. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass so etwas wie in Hamburg nicht passieren darf, aber die vorgeschlagenen Massnahmen machen keinen besonderen Sinn. Oder ist es etwa ein logisch nachzuvollziehender Gedankengang Hunde über 20 cm zu verteufeln? Und wieso steht der Deutsche Schäferhund dann nicht auf der Liste, dafür aber der Briard?!? Logisch, der Deutsche Schäfer hat eine Riesenlobby - nicht zuleztt durch die Polizei - und wird daher niemals als "gefährlich" eingestuft werden können. Und als kleine Anmerkung von wegen jedes Kind ist mehr wert als alle Hund zusammen: ohne die Hilfe eines grossen Hundes würde ich wohl nicht mehr hier sitzen, da es auch eine Vielzahl brutaler Menschen gibt... - müssen wir jetzt alle Männer einschläfern (das wäre meine Konsequenz alla Grüne)?! Die Frage geht an dich, Andi!!!

Verena Funke -- 2000-07-11 13:11:09

Leider lieber Andi, hast Du es noch nicht verstanden, denn Dein Vergleich hinkt. Es steht auch uns Menschen nicht zu, zu sagen unser Leben wäre mehr wert als das eines Tieres - oder wo steht das ? Angeblich sind wir nämlich alle Geschöpfe dieser Erde. Zweitens sollte man sich bevor man ein Tier aburteilt sich erstmal fachkundig machen, wie es zu solch schlimmen Vorkomnissen kommen konnte. Und das liegt nunmal zuoft an der Bestie Mensch. Kein Tier wird schuldig geboren und auch nicht als Kampfmaschine die auf Todbeißen gedrillt ist. Und das Wichtigste an meiner Gegenargumentation ist: Auch wenn man jetzt alle Kampfhundrassen ausrottet - das Gesindel das Hunde auf diese Weise abrichtet, wird sich dann nur auf andere Hunderassen verlagern...und auch ein Schäferhund kann einen Menschen töten, wenn er dazu erzogen wurde. Da kannst Du gern mal bei Polizeihund - Ausbildungsstellen nachfragen. Meine Bitte, wie gesagt: Erstmal fachkundig machen - bevor man einfach (ver-) urteilt !!! In diesem Sinne, viele Grüsse, Verena

Andi -- 2000-07-10 18:51:49

Euer Argument:"Nicht der Hund ansich ist böse,sondern er wird höchstens schlecht erzogen" kotzt mich an. Mir wurde bestätigt, daß c.a. 30% der Kampfhundehalter "Asoziales Gesindel"(sorry,aber das trifft es) ist. Auch wenn 70% "gut" sind fordere ich ein sofortiges Züchtungsverbot aller Kampfhunderassen, so daß in 5-10 Jahren keiner dieser Tiere mehr in der BRD existiert. Mein Gegenargument: Alle Hunde in der BRD sind nicht soviel wert wie ein Menschenleben!!!(An die Kritiker, was würdet ihr denn sagen, wenn das Hamburger Kind eueres wäre?) Raus mit der Gefahr aus diesem Land, will niemehr was von Kampfhundattacken lesen müssen. Gruss aus Bayern

Ulrike Geng -- 2000-07-10 14:12:25

die Hundeschule! von Ulrike Geng sucht Pensionen, Gasthöfe oder Privatunterkünfte für Kunden mit Hund im Raum Dachau bzw. Aichach/Friedberg. Ideal wäre die Nähe zu Dasing, Adelzhausen, Odelzhausen oder Sulzemoos. Infos bitte an: Ulrike Geng Ziegelstatt 6a 85235 Unterumbach Telefon 08134/1751

Ines Heckmann -- 2000-07-10 13:36:49

Ich finde die Presse stellt "Kampfhunde" viel zu negativ dar. Es gibt genausoviele gefährliche Hunde unter den anderen Rassen. Ein Hund ist nicht durch seine Rasse sondern durch seine Erziehung (für die der Halter verantwortlich zu machen sein sollte) gefährlich. Durch die neuen Gestze werden nicht die Richtigen bestraft, sondern die Hunde, die immer friedlich waren werden mitbestraft. Ist das fair?

Kai Eberhardt -- 2000-07-10 09:44:18

Hallo liebe Leute von Hunde.com! Wie äre es, wenn das Thema Kampfhundeverordnung auf Eurer Titelseite behandelt würde da es jetzt für viele Rassen um die Wurst geht! (Hessen Haltungs- und Zuchtverbot für 16 Rassen; NRW schwarze Liste für 41 ! Rassen!) Meiner Kenntniss nach gibt es 2 sehr gute Aktionen: Hundeinnot.com & Hund-und-halter.de Viele Grüße

Helga Klatt -- 2000-07-09 21:57:23

Ich bin seit 13 Jahren Hundehalterin (Rottweiler) und habe nie irgendwelche Probleme mit diesen Hunden gehabt. Wohlgemerkt als Familienhund gehalten (ohne Zwinger etc.)Mußte jetzt leider wegen einer schlimmen Krankheit Abschied von unserer Hündin nehmen. Kann - wie ich jetzt feststelle - ohne Hund nicht auskommen und interessiere mich nun für eine Rhodesian Ridgeback-Hündin. Kann mir jemand eine Adresse (vielleicht sogar von einem privaten Züchter) übermitteln. Wohne im Raum 53.... Möchte diesen Hund im übrigen auf Ausritten zu Pferd mitnehmen. Hat jemand Erfahrung in dieser Richtung gesammelt? Für Mithilfe wäre ich sehr dankbar.

Elisabeth Althoff -- 2000-07-09 14:25:14

Hallo Ihr Artgenossen da draussen. Ich bin Dira , eine 7 jährige Goldenretriverhündin und auf nette Post warte ich schon ganz gespannt!

capt. karl warncke -- 2000-07-09 13:07:54

ich bin capt bei der state police in new jersey and animal control officer(certified)seit dreizig jahren und habe durch zufall diese seite gefunden.und moechte einiges klar stellen pitt-bull sind wie kleine granaten die aber nur von menschen ausgeloest werden sie werden von gewissen gruppen zum kampfhund gemachthier in den usa ist es verboten und schwer bestraftaber die strafe ist nicht wegen dem hund sondern dessen besitzer.ihn zu besitzen und in der naehe eines kampfringes sind 1000$ fines und mehr die hunde muessen leider wenn sie schon gekaempft haben eingeschlaefert werden dafuer wird dann der besitzer noch mal bestraft weil er den tot verursacht hat.ich hatte die gelegenheit mal einige gesetze in deutschland zu sehen da muss noch sehr viel dran geaendert werden wir hoffen hier immer das die gesetzgeber mehr an die tiere denken und nicht an unnuetze verordnungen wie maulkoerbe.wichtig sind leine und gut erzogene hunde und gute haltung schutz vor dem wetter usw. wieviele hunde werden boese weil sie den ganzen tag an der kette liegen die menschen sollen sich vorstellen wie sie selber denken wuerden wenn sie an einer kette sind.vorallen muss in deutschland ein tierschutz entwickelt werden der gewalt hat und verhaftungen vornehmen kann .ich danke das sie mich angehoert haben.capt karl warncke morehead city.nc.usa

Christina Winkler -- 2000-07-09 12:46:43

Hallihallo, wir haben seit fünf Wochen einen Pyrenäenberghund. Da es diese weißen Riesen leider nur so selten gibt, würden wir uns über Post von jemandem, der auch einen Pyr hat freuen oder über Post von jemanden, der jemanden kennt,der einen hat..... Erfahrungsaustausch wäre auf jeden Fall Klasse!

Monika -- 2000-07-09 11:58:43

An alle >Hundebesitzer der Liste 1+2 bei uns auf der Homepage könnt ihr eine Ärztliche Bescheinigung runterholen. Sie dient zwar nicht für eine Ausnahmegenehmigung, aber jedoch, dient es dafür die verunsicherten Menschen zu beruhigen.

Renz Rudolf -- 2000-07-09 10:33:57

Der Kampfhund In letzter Zeit wird viel berichtet Von Hunden, welche, abgerichtet Zum Beißen, Kämpfen sind erzogen, aus diesem Anlass wird erwogen um schlimme Sachen zu verhüten bestimmte Rassen zu verbieten. Doch nicht die Rasse ist der Grund, wird aus dem Tier ein "blöder Hund." Dieser ist, wie ich ganz ernsthaft meine, wohl am anderen Ende mancher Leine. Zwar soll ein Hund "gehorsam" sein, doch bleust du´s ihm mit Schlägen ein, wird er sich's merken und dann später wird irgendwann der Hund zum "Täter" Und ist es dann einmal soweit, hats mancher schon zu spät bereut, daß zuviel Strenge, zuviel Drill, weit hinausschießt übers Ziel Am Sonntag steht dann in der "BILD" "Untier Kind und Oma killt." Zwar sind beide "nur" verletzt Doch alle Welt ist aufgehetzt. Ruft nach Gesetzen streng und hart Für Hunde welcher solcher Art, als Waffe abgerichtet gehören ausnahmslos vernichtet. Dabei vergisst man allzu leicht, er wäre damit nichts erreicht. Den Züchter (Halter) gilt es einzubuchten, erst dann wird ein Gesetz auch fruchten. Und überdies vergess man nicht dies ist auch Grund für mein Gedicht Der Hund ist doch des Menschen Freund Dem Herrchen treu ergeben Auch wenn er ab und zu mal streunt DER HUND - lang soll er leben! Rudolf Renz, Talstr. 31, 78667 Villingendorf

Nathalie Nagy -- 2000-07-08 21:25:00

Hallo, ich züchte Xoloitzcuinte und meine Hündin hat gerade den ersten Wurf. Besitzer derselben Rasse hier zu finden habe ich eigentlich aufgegeben. Vielleicht gibt´s doch jemanden? Jedenfalls bin ich furchtbar stolz auf meinen ersten Wurf. Trotzdem ich Tierarzthelferin bin war alles ziemlich aufregend. Nun sind sie 1 Woche alt und an nacht´s durchschlafen ist noch lange nicht zu denken. Meine 3 Nackten und 6 Behaarten (widerlegt die Aussage, 1/4 behaart, 2/3 nackt) halten mich ziemlich auf Trab. Doch ist es wunderschön, so einen ganzen wurf zu beobachten und die jetzt schon verschiedenen Charaktere einzuschätzen. Ich werde wahrscheinlich bei jedem einzelnen den ich hergebe ein Stück sterben. Gibt es hier weitere "Züchter" ? schön wäre ein Austausch der Erfahrungen über Abgabealter Prägezeit usw. Gruß Nathalie

Gabi -- 2000-07-08 21:21:13

Hallo Leute! Diese Seite ist echt spitze. Ich habe in meinem Freudeskreis diverse "Kampfhunde" und keinerlei Probleme mit diesen. Ich selbst besitze eine etwas betagte kleine Mischlingshündin, welche schon des öffteren gebissen wurde. Es waren aber niemals Kampfhunde. Sondern Schäferhunde oder Mischlinge aus dieser Rasse. Diese Gesetze sind doch der grösste Hohn. Auch so werden wir nichts erreichen. Es muß einfach besser kontrolliert werden, wer einen solchen Hund bekommt. Ciao

Lydia Osond -- 2000-07-08 14:26:57

Ich suche Leute die mit mir in den E-Mail Kontakt treten wollen! Ich hatte einen Dackel den hat aber meine Mutter hergegeben da ich ausgezogen bin! Findet ihr das normal? Anschriften unter lydia_osond@hotmail.com

Bianca -- 2000-07-08 14:24:09

Hallo! Ich habe ein Problem,ich werde jetzt viel angepöbelt und angegriffen,nur weil ich einen Schäferhund -Labrador habe.Weil sie ´nen dicken Kopf hat,wie halt diese sogn. "Kampfhunde".Es gibt eigentlich keine Kampfhunde bezw.kann man aus jedem Hund einen Kampfhund machen z.B.auch aus´nen Dackel.Ich hasse es ich trau mich kaum noch mit dem Hund raus:(( Bianca

Manfred Prodöhl -- 2000-07-07 16:01:18

Bin von Ihrer Seite sehr begeistert, möchte einen Beitrag zur allg. INFO leisten und habe auf meiner Homepage einen LINK für die aktuelle Hundeverordnung NRW eingerichtet.

Andrea -- 2000-07-07 15:25:20

Hi, ich bin Jack (Jack-Russell-Rüde, knapp 3 Jahre) und würde mich wahnsinnig über nette Post am allerliebsten mit Fotos, von Euch, meinen Rasse-Kollegen freuen. Also mail mal gleich los! Bis bald! Euer JACK und Frauchen Andrea :-)

Frank -- 2000-07-07 15:15:29

Hundeverordnung für NRW Es läuft u.a. eine Aktion für eine Petition bei: http://www.fox-terrier.de/start.htm Ferner ist das Gästebuch von Fr. Ministerin Höhn ganz ineressant: http://www.baerbel-hoehn.de/ab/ Sollte dieses Gästebuch gesperrt werden, hat wer auch immer alle Einträge kopiert, was auch noch laufen weitergeht, und diese Kopie auf einen Server in den Staaten gelegt. So das alle Eintragungen auch später noch öffentlich sind: http://HundeverordnungNRW.com/

Johannes -- 2000-07-07 12:59:24

Gleich nach dem Angriff der Hunde auf den Jungen in Hamburg bin ich beim Suchen im Web auf diese Seite geraten. Damals war ich beeindruckt, wie sachlich und verständnisvoll die schlimme Sache von Hundebesitzer zu Hundebesitzer diskutiert wurde. Jetzt habe ich einen ganz anderen Eindruck und bekomme ernsthaft Angst: Keiner will die Gesetze verstehen, einer bezeichnet sie als nazi-mäßige Aktion, und Angst vor Hunden gilt irgendwie als Blödheit. Ich bin mit Hund und Katz aufgewachsen, hab aber auch schon mal einen Angriff erlebt - da war ich aufgrund einer Halsentzündung für einige Tage komplett stumm und konnte deshalb einen freilaufenden Hofhund bei einem Spaziergang nicht ansprechen, weshalb er mich irgendwie als seltsam oder böse kategorisiert hat. Seitdem kann ich mir denken, was zum Beispiel in einem hunde-unerfahrenen Kind vorgehen mag, wenn so ein Tier auf es zukommt... Bei dem geringen Problembewußtsein jedenfalls, der hier in den Einträgen zu sehen ist, werd ich in Zukunft auch eher mal einen Bogen um Hund und Halter machen.

Surfer -- 2000-07-07 09:17:55

ab dem 07.07.2000 (spätestens 10.07.2000) geht der Server http://www.hundeverordnung.de ans Netz. Hier finden Sie Infos rund um die neuen Hundeverordnungen...

Achim Aachen -- 2000-07-07 00:10:14

OFFENER BRIEF EINES 41 JÄHRIGEN EHEMALS GRÜNEN WÄHLERS AN "SEINE" MINISTERIN: Betrifft: Ihre Landes-Hunde-Verordnung-NRW vom 30.06.2000 Frau Höhn, um Ihnen die Schwachsinnigkeit Ihrer Verordnung klarzumachen, habe ich darin nur HUND gegen AUTO getauscht. Sehen Sie mal was passiert: Diese Verordnung müsste eigentlich im Sinne unserer alten Ziele sein, die Sie nun am Schalthebel der Macht durchsetzen. Die Jägerschaft habe ich natürlich, wie Sie auch, in §3 (2) b) ausgenommenen. (P.S. haben Sie jetzt doch schonmal bei einer kleinen Diplomatenjagd mitgemacht ? - hat es Spass gemacht ? - die neu gewonnenen Freunde könnten Ihnen auch beim Problem "frei laufende Hunde" sehr behilflich sein. Da können die Jäger auf eine lange Tradition zurückgreifen) viel Spass (Erkenntnis) beim Lesen: *****************************ACHTUNG**************BEGINN SATIRE********************************************** Umweltministerin Bärbel Höhn erlässt scharfe Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Autos ----Freitag, 30. Juni 2000--- Umweltministerin Bärbel Höhn hat heute in einer Pressekonferenz in Düsseldorf die neue Landesautoverordnung NRW vorgestellt. Mit der Neuregelung werden die Maßnahmen gegen gefährliche Autos drastisch verschärft. Darüber hinaus wird ein genereller Sachkundenachweis für Halter von Autos eingeführt, die über 100 PS stark oder aber über 1500 Kg schwer sind, um vorbeugend die Entwicklung gefährlicher Autos weitestgehend zu unterbinden. Die Regelung tritt sofort nach Veröffentlichung in Kraft. "Die neue Verordnung enthält scharfe Auflagen und einen breiten Maßnahmenkatalog", erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn. "Kinder und ältere Menschen sind zunehmend gefährdet durch falsch gehaltene und gefahrene Autos. Ich will die Bevölkerung vor gefährlichen und aggressiven Autos schützen". Für Autos der Anlage 1 und 2 gilt ab sofort eine Geschwindigkeitsbegrenzer- und eine ständig-angezogene-Handbremsenpflicht. Die Produktion von Kampfautos wird verboten. Die Haltung wird in Zukunft de facto nicht mehr erlaubt. Die strengen Maßnahmen gelten also schon bevor ein solches Fahrzeug auffällig geworden ist, damit es erst gar nicht zu Schadensfällen kommt. Der Schutz vor Angriffen von Autos wird dadurch erheblich verbessert. Die neue Landesautoverordnung gilt künftig für die überwiegende Zahl der großen Autos, d.h. für: a) jedes Auto. das stärker ist als 100 PS oder mehr als 1500 Kg wiegt, b) alle gefährlichen Autos, die durch aggressives Verhalten auffallen oder einen Menschen angefahren haben, c) alle Autos der in den Anlagen genannten Typen unabhängig von deren PS-Stärke und Gewicht. Wie die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen zeigt, sind es keineswegs nur die sogenannten Kampfautos, die überfahren. So wurde von den Ordnungsbehörden auch über Angriffe von Imitaten und Kombis in nicht unerheblicher Zahl berichtet. Nach übereinstimmender Meinung von Experten sind Autos, von speziellen Modellen abgesehen, in aller Regel nicht von Natur aus aggressiv. Sie werden vor allem dann gefährlich, wenn sie scharfgemacht oder falsch gehalten werden. Ursache ist häufig auch die fehlende Sachkenntnis des Besitzers. Zu einer Gefahr können so vor allem große Autos werden, weil die von dem Fahrzeug ausgehende potentielle Gefahr mit der PS-Stärke und dem Gewicht zunimmt. "Eine reine Kampfautoregelung reicht deshalb nicht aus, wenn wir die Bevölkerung wirksamen schützen wollen", sagte Umweltministerin Bärbel Höhn. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Produktion, den Ausbau und das Tunen bestimmter Autos vom ..... (Landesautoverordnung - LAV NRW) Aufgrund des § 26 Abs.1 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528). zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 1115), wird für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Innenministerium verordnet: §1 Anwendungsbereich und Meldepflicht (1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Autos, die eine Motorstärke von mindestens 100 PS oder aber ein Gewicht von mindestens 1500 Kg erreichen. Darüber hinaus gilt diese Verordnung für das Halten, die Produktion, den Ausbau und das Tunen von Autos, die die Kriterien nach § 2 erfüllen, sowie ferner für Autos der Typen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten, unabhängig von deren PS-Stärke oder Gewicht. (2) Das Halten eines Autos im Sinne von Absatz 1 ist der zuständigen Behörde vom Halter anzuzeigen. §2 Begriffsbestimmungen Als gefährliche Autos im Sinne dieser Verordnung gelten: a) Autos, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Geschwindigkeit oder andere in der Wirkung gleichstehende Produktionsmerkmale hergestellt werden oder die einen Ausbau zum Nachteil des Menschen, zum Sportwagen oder einen Umbau auf Geschwindigkeit begonnen oder abgeschlossen haben, b) Autos, die sich nach dem Gutachten des beamteten Fahrzeuggutachters als rücksichtslos erwiesen haben, c) Autos, die in gefahrdrohender Weise auf einem Menschen zugefahren sind, d) Autos, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Autos hetzen oder zerstören. §3 Voraussetzungen für das Halten von Autos nach §1 Abs.1 Satz 1 (1) Autos, die unter den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 fallen, dürfen nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten sind der zuständigen Behörde für jedes gehaltene Auto durch eine Bescheinigung einer Fahrzeuggutachterkammer des Landes Nordrhein-Westfalen nachzuweisen. (2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten a) Personen, die seit mehr als 3 Jahren Autos im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 halten, sofern es dabei zu keinen strassenverkehrsordnungs- oder ordnungsbehördlich ; erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben, b) Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jagdprüfung mit Erfolg abgelegt haben, c) Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a der Straßenverkehrsordnung zur Produktion oder Haltung von Autos besitzen. (3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzulegen (Auszug aus dem Bundeszentralregister). (4) Autos im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Parkhäusern nur mit angezogener Handbremse gefahren werden. (5) Für Autos im Sinne dieser Verordnung muss der Abschluss einer unbegrenzten Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. (6) Jedes Auto im Sinne dieser Verordnung ist dauerhaft auf Kosten des Halters per Satelliten-Ortungssystem zu kennzeichnen. Die Identität des Autos (Typ, Gewicht, PS-Stärke. Alter, Lackfarbe, Satelliten-Ortungssystem-Kennung) ist der zuständigen Behörde vom Halter mitzuteilen, §4 Voraussetzungen für das Halten, die Produktion, den Ausbau und das Tunen von Autos der Anlagen 1 und 2 sowie von gefährlichen Autos (1) Das Halten, der Ausbau und das Tunen von Autos der Anlagen 1 und 2. von Kreuzungen der darin genannten Typen, von Kreuzungen dieser Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten sowie von gefährlichen Autos im Sinne des § 2 bedürfen der ordnungsbehördlichen Erlaubnis. (2) Die Erlaubnis wird der antragstellenden Person nur erteilt, wenn 1.sie das 40. Lebensjahr vollendet hat, 2. sie ihre Sachkunde gegenüber der für den Vollzug der Straßenverkehrsordnung zuständigen Behörde nachgewiesen hat, 3. sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. 4. die der Produktion, der Ausbau, dem Tunen oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine typgerechte und diebstahlsichere Unterbringung ermöglichen, so dass die körperliche Unversehrtheit von Mensch oder Fahrzeug nicht gefährdet wird, 5. die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3, 5 und 6 erfüllt sind. (3) Haltern von Autos im Sinne des § 2 Buchstabe a oder dar Anlage 1 wird die Erlaubnis darüber hinaus nur erteilt, wenn ein überwiegendes besonderes Interesse für das Halten, den Ausbau oder das Tunen nachgewiesen wird. Ein überwiegendes besonderes Interesse kann insbesondere dann vorliegen, wenn es der Steigerung eines krankhaften Minderwertigkeitsgefühls dient. (4) Die Erlaubnis soll befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden und kann insbesondere mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Gegenstand einer Auflage kann auch die Verpflichtung zur Stilllegung aufgrund des Gutachtens des beamteten Fahrzeuggutachters sein. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden. Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass eine der Voraussetzungen des Absatzes 2 bei der Erteilung der Erlaubnis nicht vorgelegen hat oder eine Voraussetzung nach Erteilung der Erlaubnis entfallen ist. (5) Die Produktion von gefährlichen Autos im Sinne von § 2 und von Autos der Anlage 1 ist verboten. §5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Nr. 3) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere a) wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei. Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen, b) wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder c) wegen einer Straftat gegen die Straßenverkehrsordnung, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die. a) gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes oder gegen § 4 Abs. 1 oder § 6 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung verstoßen haben, b) aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Beireute nach § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, c) trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind oder d) wahrheitswidrig eine Erklärung im Sinne des § 3 Abs. 2 Buchstabe a abgegeben haben. §6 Halten gefährlicher Autos und von Autos der Anlagen 1 und 2 (1) Gefährliche Autos und Autos der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Typen. Kreuzungen dieser Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten sind so zu halten, dass Menschen, Fahrzeuge oder Sachen nicht gefährdet werden. (2) Innerhalb befriedeten Besitztums sind gefährliche Autos und Autos der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Typen, Kreuzungen dieser Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen des Autohalters nicht verlassen können. (3) Außerhalb befriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in deren Garagenhöfen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Parkhäusern und auf stark befahrenen Autobahnen sind gefährliche Autos und Autos der Anlagen 1 und 2. Kreuzungen der darin genannten Typen, Kreuzungen dieser Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten mit angezogener Handbremse zu fahren. Darüber hinaus müssen sie einen das Überfahren verhindernden Geschwindigkeitsbegrenzer oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung eingebaut haben. Der Halter oder eine andere Aufsichtsperson muss von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, das Auto sicher zu fahren; das Bremssystem muss so beschaffen sein, dass das Auto sicher gehalten werden kann. Eine andere Fahrperson als der Halter muss das 40. Lebensjahr vollendet haben. (4) Die zuständige Behörde kann für Autos der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Typen, Kreuzungen dieser Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten - sofern diese nicht die Kriterien des § 2 erfüllen -Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 und 2 zulassen, wenn der Autohalter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Die Zulassung der Ausnahme kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden. §7 Untersagung der Haltung gefährlicher Autos sowie von Autos der Anlagen 1 und 2 (1) Die zuständige Behörde hat das Halten eines gefährlichen Autos und von Autos der Anlagen 1 und 2 zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 nicht erfüllt werden oder dass durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Fahrzeugen besteht. (2) Eine Untersagung nach Absatz 1 sowie andere nach Maßgabe des Ordnungs­behördengesetzes im Einzelfall getroffene Anordnungen zur Gefahrenabwehr, wie Fahrertraining, Stilllegung, Unterbringung in einem Gebrauchtwagenlager, Sicherstellung und Verschrottung sind unter Beachtung straßenverkersrechtlicher Vorschriften unabhängig davon zulässig, ob eine Erlaubnis nach § 4 beantragt oder erteilt worden ist. (3) Das Halten eines Autos im Sinne von § 2 oder im Sinne der Anlagen 1 oder 2 kann auch untersagt werden, weil eine Erlaubnis nach § 4 nicht innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist beantragt wurde oder danach nicht erteilt wurde. §8 Zuständigkeiten Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde. §9 Ausnahmen vom Anwendungsbereich Diese Verordnung findet auf Dienstautos der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Dienstautos der Gemeinden und Gemeindeverbände keine Anwendung. §10 Ordnungswidridkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 2 das Halten eines Autos nicht anzeigt, 2. entgegen § 3 Abs. 1 einen Auto hält, ohne die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. 3. entgegen § 3 Abs. 2 Buchstabe a wahrheitswidrig eine Erklärung abgibt, 4. entgegen § 3 Abs. 4 Autos im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Parkhäusern nicht mit angezogener Handbremse fährt, 5. entgegen § 3 Abs. 5 keine unbegrenzten Haftpflichtversicherung nachweist, 6. entgegen § 3 Abs. 6 einen Auto nicht dauerhaft per Satelliten-Ortungssystem kennzeichnet, 7. entgegen § 4 Abs. 5 gefährliche Autos im Sinne von § 2 oder Autos der Anlage 1 produziert, 8. entgegen § 6 Abs. 2 gefährliche Autos und Autos der Anlagen 1 und 2. Kreuzungen der darin genannten Typen, Kreuzungen dieser Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten innerhalb befriedeten Besitztums nicht so hält, dass sie dieses gegen den Willen des Autohalters nicht verlassen können. 9. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 gefährliche Autos und Autos der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Typen, Kreuzungen dieser Typen mit Autos anderer Typen oder Imitaten nicht mit angezogener Handbremse fährt oder entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2 gefährlichen Autos und Autos der Anlagen 1 und 2 sowie Nachkommen aus Kreuzungen mit den darin genannten Typen oder Imitaten keinen Geschwindigkeitsbegrenzer oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung einbaut, (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark (1.022 EURO) geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die örtliche Ordnungsbehörde. §11 Kommunale Rechtsvorschriften Kommunale Rechtsvorschriften über das Halten von Autos einschließlich von Handbremsgeboten bleiben unberührt, soweit diese Vorschriften nicht gefährliche Autos im Sinne dieser Verordnung besonders betreffen. §12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelungen (1) Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Produktion, den Ausbau, das Tunen und das Halten gefährlicher Autos (GefHuVO NRW) vom 21. September 1994 (GV. NRW, S. 1086) außer Kraft, (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten in Kraft a) § 1 Abs. 2 für die in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Autos ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung, b) § 3 Abs.1 bis 3, 5 und 6 am 01.01.2002, c) § 10 Abs. 1 Nr. 1 für die in § 1 Abs.1 Satz 1 genannten Autos ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung, d) § 10 Abs. 1 Nr. 2 am 01.01.2002, e) § 10 Abs. 1 Nr. 3 am 01.01.2002, f) § 10 Abs. 1 Nr. 5 am 01.01.2002. g) § 10 Abs. 1 Nr. 6 am 01.01.2002. (3) Die Vorschriften des § 3 Abs. 2 Buchstabe a gelten für Personen, die am 01.01.2002 Autos im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 seit mehr als drei Jahren halten. (4) § 4 Abs. 3 gilt nicht im Hinblick auf Autos nach § 2 Buchstabe a oder Anlage 1, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung von einer bestimmten Person gehalten werden. Anlage 1 1. BMW 3... 2. noch zu bestimmen 3. noch zu bestimmen 4. noch zu bestimmen 5. noch zu bestimmen 6. noch zu bestimmen 7. noch zu bestimmen 8. noch zu bestimmen 9. noch zu bestimmen 10. noch zu bestimmen 11. noch zu bestimmen 12. noch zu bestimmen 13. noch zu bestimmen Anlage 2 1. Mercedes 3... 2. noch zu bestimmen 3. noch zu bestimmen 4. noch zu bestimmen 5. noch zu bestimmen 6. noch zu bestimmen 7. noch zu bestimmen 8 noch zu bestimmen 9. noch zu bestimmen 10. noch zu bestimmen 11. noch zu bestimmen 12. noch zu bestimmen 13. noch zu bestimmen 14. noch zu bestimmen 15. noch zu bestimmen 16. noch zu bestimmen 17. noch zu bestimmen 18. noch zu bestimmen 19. noch zu bestimmen 20. noch zu bestimmen 21. noch zu bestimmen 22. noch zu bestimmen 23. noch zu bestimmen 24. noch zu bestimmen 25. noch zu bestimmen 26. noch zu bestimmen 27. noch zu bestimmen 28. noch zu bestimmen 29. noch zu bestimmen ------- ENDE ---- *****************************ACHTUNG**************ENDE SATIRE******************************************************** verfasst von: Achim Breit Krefelder Str. 110 D-52146 Würselen E-Mail: AchimAachen@aol.com

Eva -- 2000-07-06 23:55:27

Hallo! Grosses Lob für diese tolle Seite! Ab Anfang August bin ich ebenfalls stolze Hundebesitzerin - und bin schon auf die Pöbeleien der dummen Menschen gespannt, obwohl ich keinen "Kampfhund" haben werde. Nur mit meiner Vermieterin bzw. eher mit meiner Nachbarin befürchte ich Probleme was die Haltung angeht. Hat mir da vielleicht jemand ein paar nützliche, rechtliche Tipps? Liebe Grüsse an alle Hundefreunde, Eva

Karin Ritter -- 2000-07-06 17:39:17

hallo aus hamburg, einfach super eure seiten. heute habe ich sie zum ersten mal gesehen. habe auch ein problem mit meinem hund. damit gehe ich dann aber wohl am besten ins chat. habe mich ersteinmal angemeldet. ich finde es ganz toll. gruss aus hamburg karin

Sylvi -- 2000-07-06 11:17:59

Liebe Hundefreunde, ich selbst habe eine kleine Mischlingshündig (Dackelmix) und wir zwei machen immer einen großen Bogen um Kampfhunde, weil wir einen unheimlichen Respekt vor ihnen haben. Dabei ist das Quatsch, meine Kleine ist noch nie von ihnen angegriffen worden. Sie wurde stattdessen zwei Mal von einem Schäferhund, einem Mischling, einem Schnauzer und vor kurzem von einem Spitz angegriffen. Der Spitz war am Schlimmsten. Er biss ihr das Ohr blutig und er ist auch in unserer Wohngegend als aggressiv bekannt. Er greift auch Menschen an. Da kann man mal sehen, was der Staat mit seiner neuen Hundeverordnung für einen Blödsinn macht. Denn der Staat kapiert nicht, dass es an den Haltern liegt und nicht an die Hunde. Diese Hunde, die meine Daisy angegriffen hatten, waren alle verhaltensgestört, wegen falscher Erziehung. Man kann aus jedem Hund ein Monster erschaffen. Ich selbst habe im Park gesehen, wie zwei Türken einen Kampfhund gequält und dadurch aggressiv gemacht haben. Sie standen links und rechts von dem Hund und jeder hatte eine Leine in der Hand. Damit haben sie das arme Tier in die Luft gehoben. Der Kampfhund, nach Luft ringend wurde in seiner Verzweiflung wild und aggressiv. Man hört ständig von der Presse, dass in den Familien Kinder von Kampfhunden angegriffen werden. Oft sehe ich, wie Kinder mit Hunden umgehen, sie ziehen an deren Ohren oder Schwänzen. Da wird wohl vor lauter Verzweiflung jeder Hund irgendwann einmal zubeißen. Die Eltern müssen den Kindern richtig erklären, wie sie sich Hunden oder überhaupt Tieren gegenüber vernünftig zu verhalten haben. Sind die Eltern dazu nicht in der Lage, dann ist der Hundehalter daran schuld. Das kann doch nicht sein. Gut, es gibt auch schwarze Schafe unter den Hundehaltern, aber das dürfte nur ein geringer Anteil in der Bevölkerung sein. Aber, dadurch, dass die Presse alles hochschaukelt, sieht es natürlich so aus, als wären fast alle Hundehalter die schwarzen Schafe und das finde ich unmöglich. Mir tun die Kampfhunde und deren Halter wirklich leid. Das ist ja das reinste Spießrutenlaufen, was zur Zeit passiert. Herzlichen Glückwunsch, Staat, Du hast es geschafft, Bürger gegen Bürger gegeneinander aufzuhetzen!!!

Vera Krause -- 2000-07-06 09:27:44

Ich stimme voll und ganz dem Artikel von Herrn Wolf zu. Dieser Hetzjagt gegen den einst besten Freund des Menschen muss doch irgendwie einhalt geboten werden. Wo bleiben die Tierschützer ? trauen die sich auch nicht mehr den Mund auf zutun ?Es liegt doch an Herrchen und Frauchen wenn der Hund versagt !

Anni -- 2000-07-05 15:31:24

HILFE! HILFE!! Ich bin total erschüttert! Helft mir bitte, indem ihr mir schreibt!!! Folgendes Problem: In Niedersachsen, dort wo ich wohne soll ein neues Gesetz kommen, das alle Hunde ab 40cm Maulkorb und Leine-Pflicht haben!!! Es ist aber noch nicht fest.. Mein Hund 2 Jahre,(Über 40cm) Schäferhund-Mischling hat jetzt kleine Welpen bekommen, ich lebe auf dem Land und wir haben einen großen Bauernhof, das wir noch einen 2.ten dazu nehmen. Meine Hündin wurde von einem Colli-Mischling gedeckt. Wir werden die kleinen nicht los. Sie sind zu 4.te und 3 1/2 Wochen alt, (können sie schon Trockenfutter haben?) Meine Hündin Vicky würde niemals Beissen, und ob sie die Hundeschule, die auch vom Gesetzt her vorgesehen ist, besteht steht auch nicht fest.., Und an der Leine gehen kann sie auch nicht gut, sie Zieht ziemlich. Sie ist mein erster Hund, Und ich will ihn mit Maulkörben nicht quälen. Sie hatte schlechte Jahre, sie wurde ausgesetzt mit 4 Wochen,Was soll ich jetzt machen? Ich arbeite noch an der Erziehung, und nun?? Maulkörbe mag sie nämlich so glaube ich nicht.. Helft mir bitte und beratet mich. Ich bedanke mich schon im Vorraus. Ciao, eure Anni (14 Jahre)

Sabine -- 2000-07-05 13:05:59

Hallo, komme leider mit meiner Kennung nicht mehr ins Forum (warum?). Wollte nur sagen auf meiner Homepage stehen gesammelt alle Infos zu ALLEN neuen Verordnungen. viele Grüße sabine

thomas -- 2000-07-04 15:48:52

hi! tolle seite hier. habe zwar selbst keinen hund, interessiere mich aber sehr dafür. werde immer mal wieder reinschaun. ach, noch was: wie komme ich bei belanas tagebuch an die texte von 1997 und 1998 ran?

Gina -- 2000-07-04 13:12:55

Hallo Thomas, Gudrun, Admin und Elke, meinen herzlichen Glückwunsch zur gelungennen Umstellung, es klappt alles wunderbar! Vielen Dank an Euch und Euer umfangreichen Arbeit, alles im Intresse von Hund und -Halter, noch mal´s, mein herzliches Dankeschön. Liebe Grüße Gina

mao -- 2000-07-04 12:40:43

Nie aktueller als in diesen Tagen , beschäftigt sich Deutschland mit dem Thema „Kampfhunde“. Die Länder reagieren mit „Schnellschuß-Gesetzen“, die in hoher Verantwortung stehenden RASSEHUNDEVERBÄNDE halten sich ganz schön bedeckt. Angst und Unsicherheit vor Hunden machen sich in der Bevölkerung breit. Deutschland ist auf dem Weg zu einer großen Gemeinde von Hundegegnern zu werden. Die leidtragenden sind die „treuen Begleiter“ des Menschen und der Mensch der seinen Hausgenossen liebt und ihn zu einem wohlerzogenen Familienmitglied gemacht hat. Und doch darf nie wieder so ein Angriff auf ein Kind, auf einen Menschen, von einem Hund erfolgen. Dieses Problem muß jetzt, in diesen Tagen und aussichtsreich gelöst werden. Angesprochen sollen sich alle fühlen : Politiker, Rassehundeverbände, Züchter und Halter. Alle gemeinsam müssen zu einer Lösung finden die das Leben mit unseren Hunden in unserer Gesellschaft sicher macht. Viele Grüße mao

dirk -- 2000-07-04 12:21:57

ich versuche die ganze zeit im forum "erziehung" einen eintrag zu machen..., das geht aber leider nicht! auch der versuch mich anzumelden, funktioniert nicht...! deswegen versuche ich es jetzt mal hier: hallo! ich und meine freundin haben uns vor kurzem einen hund aus dem tierheim geholt. er war der einzige dort, der einfach ganz cool das ganze gebelle ignorierte und sogar mit einem anderen hund in seinem käfig zusammen un einem körbchen lag. er ist ein boxer/doggen-mix. er ist wirklich superlieb und eigentlich an allem desinteressiert. menschen interessieren ihn nicht..., wenn es an der tür schellt, guckt er nur kurz auf. er lässt sich von allen streicheln... alles kein problem. genauso hatten wir es uns erhofft. nun aber das große ABER: wenn man mit ihm spazieren geht und einem andere hunde begegnen, wird er richtig böse...! wie verwandelt. er beginnt zu knurren und zweimal wollte er beim beschnuppern sogar schon zubeißen...! was soll man da machen??? meine frundin ist sogar schon soweit, ihn zurückzugeben. "ich will keinen beisser"!!! ist er denn ein beisser oder kann man das noch als normal bezeichnen. über tips (wenns geht per email) wäre ich extrem dankbar...! dirk

F. Dott -- 2000-07-03 22:20:59

Ich kann mich Herrn Dickmann nur anschliessen.

In einem Land in dem Ehrenworte von Politikern mehr gelten als die von Ihnen
selbst geschaffenen Gesetze bzw. bei "Schwerstkriminellen Politikern" öffentlich
diskutiert wird ob deren Wohnung durchsucht werden darf
(damit auch bloss genug Zeit bleibt belastendes Material zu vernichten), darf man sich
nicht wundern wenn jede Möglichkeit benutzt wird von der eigenen "Unfähigkeit" und
"Verlogenheit" abzulenken.

Das Motto des (Bundes)Tages lautet anscheinend:

"Besser Familienväter und andere unbescholtene Bürger werden diskriminiert
als das alle auf uns herumhacken !!!"

Wenn ich mich richtig erinnere gab es einen ähnlichen Rassismus schon mal vor 60 Jahren,
wir haben wie immer nichts gelernt !!!!!!!!

Natürlich dürfen solche Vorfälle nicht passieren, kein Mensch darf durch ein gefährliches Tier gefährdet werden.
Leider fehlen dann aber die "allerschlimmsten Kampfhunde" (<<<< schon das Wort Kampfhund ist totaler Blödsinn)
in der Verbotsliste (Deutscher Schäferhund, Riesenschnauzer etc.), aber die gehören ja vielen "guten Deutschen"!!!!!!

Natürlich müssen Prävantiv-Maßnahmen gegen potentielle Gefahren getroffen werden:
Aber wer lässt

- Triebtäter, Mörder und Kinderschänder frei rumlaufen

- Hohlköpfige Vollidioten Menschen töten und zusammenschlagen

- bedient sich wie in einem SB-Laden an Geldern die ihm nicht gehören

- fordert Arbeitslose auf mobil zu sein (bei den Spritpreisen ??????)

- "die Liste könnte endlos sein"

Es sind die gleichen Leute die mir und tausenden anderen "normalen" - Menschen
die Spass und Freude an einem grossen "Familienmitglied" haben und nicht
Ihre Männlichkeit oder Ihr Gehirn an der Leine führen, jetzt vorschreiben wollen wie ich mit
meinem Hund umzugehen habe ohne sich über die Konsequenz gedanken zu machen.

Hier wird mit Hilfe der Boulevardpresse eine Hetzjagd angestachelt die ich persönlich
für genauso widerlich halte wie das Verhalten der Anwohner in Rostock - Lichtenhagen oder
in der "Reichskristallnacht"

Statt Hundebesitzer anzuspucken oder anzugreifen sollte man sich das lieber für
die wahren Schuldigen aufsparen, die hier ganz gezielt auf dem Rücken von "Tieren"
und "Menschen" von den wahren Dingen ablenken die uns alle angehen.



Jorge González -- 2000-07-03 18:43:28

ich Bitte information uber Hunde Artikel wie Gurtel oder anderes ich lebe jetzt in Lima, peru und dass ich lange zeit in Berlin gelebt habe bitte ich und hilfe, es warre sehr net wenn jemand mir helfen kann. Danke

Ines -- 2000-07-03 13:37:03

Hallo,
es sind ja nicht nur die Kampfhunde von der aktuellen Landeshundeverordnung betroffen.
Wir haben eine aktuelle Linksammlung zu diesem Thema zusammengetragen sowie Adressen von Bürgerinitiativen findet Ihr auf folgender Homepage:
http://www.setter-pointer.de

herzliche Grüße

Udo Krone -- 2000-07-03 13:25:47

wie könnt ihr mir helfen
ganz einfach
und zwar mir eine mail schicken an folgende adresse
uk501@gmx.de oder an uk301@gmx.de oder an uk501@freenet.de
darin sollte euere meinung zum thema stehen
wer möchte kann mir auch einen brief schreiben meine adresse könnt ihr per mail anfordern
diese briefe und mails werde ich sammeln
diese gesammelt an die hundeverbände weiter leiten
die politiker müssen sehen das wir hundbestizer eine MACHT sind die eine ganze wahl entscheiden kann
erst dann wird man uns hören
beispiel allein in essen gibt es 15000 gemeldete hund der klasse 1 und weiß gott wie viele hunde der anderen 2 klassen
und wenn man das auf ganz deutschland hochrechnet
ja da kommen schon einige zusammen
mein weiteres vorgehen wird sein
das ich flugzettel in essen verteile auf welchen weitere hundebestizer dazu auffordere mir zu schreiben
halt das gleiche was ich hier jetzt auch mache
was halt von mir nur der anfang ist
aber irgendwo muss ich anfangen ich kann das nicht alles so einfach geschehen lasse
und ich hoffe das ich auf große unterstützung treffe
wer weitere infos möchte dem schicke ich gerne eine linkliste wo er alles erfahren kann was erst mal wichtig ist
da diese alles auf meine zeit und kosten geht wäre es schön wenn möglichst viele
meinem beispiel folgen
die lawiene muss rollen
gruss udo


Angela Wichert -- 2000-07-03 11:16:32

Wer hat das Video "Der mit dem Malinois tanzt"?

Jörg Dickmanns -- 2000-07-02 21:37:01

Der deutsche Bundestag stimmt gemeinsam mit den Länderparlamenten in die Hetztiraden der Boulevardpresse ein, um politischen Gewinn aus dem schrecklichen Tod eines kleinen Jungen zu ziehen. Jahrelang haben Politiker und Innenbehörden nicht mal ansatzweise erkennen lassen, dass sie gewillt sind die Bevölkerung vor solchen Verbrechern zu schützen. Jetzt werden Hunderttausende Hundehalter und ihre Familien durch den deutschen Bundestag und die Länderparlamente kriminalisiert und diskriminiert. In einem Land, dessen Regierung sich das Recht anmaßt bestimmen zu wollen, welche demokratisch gewählten Parteien in einem Nachbarstaat die Regierung bilden, werden Hundehalter auf offener Straße angepöbelt, angespuckt und geschlagen. Ehrbare Familienväter schleichen nach Einbruch der Dunkelheit mit den Hunden aus dem Haus um den von unseren Politikern angestachelten Mopp zu entgehen. Um das Maß voll zumachen, ruft der Innenminister von Schlesweg-Holstein die Bürger dazu auf, Hundehalter bei den Ordnungsämtern zu denunzieren.

Tief verletzt in meinem Ehrgefühl und meinem Rechtsempfinden, erkläre ich hier öffentlich, und rufe alle Hundehalter die mit mir einer Meinung sind dazu auf es auch zu tun, das ich mich durch die deutschen Parlamente diskriminiert und bevormundet fühle.

Politiker, die aus parteitaktischen Gründen nicht in der Lage sind simpelste Grundlagen unseres Gemeinwesen an die Aktualität anzupassen, wollen uns vorschreiben wann wir einzukaufen haben, was wir essen und im Fernsehen sehen dürfen und welche Hunde wir halten sollen.

Da unsere Politiker in einem Atemzug die wissenschaftliche Forschung der letzten 40 Jahre von Konrad Lorenz über Eric Zimen bis hin zu Dorit Feddersen-Petersen am Institut für Haustierkunde an der Uni Kiel mit den Ergebnissen des Deutschen Tierärztetages ignorieren und ihre eigenen Vermutungen schwerer wiegen als das Urteil der Experten frage ich mich ob wir auf der Grundlage von Vermutungen und Zufällen regiert werden. Wenn Rasselisten sich nicht kernig genug anhören werden auf die schnelle noch ein paar Rassen wie Ban-Dog, Römischer oder Chinesischer Kamphund erfunden um sie sofort wieder zu verbieten und um Eindruck zu machen die anderen Regelungen zu übertreffen. Ich hoffen, dass sich unsere Wissenschaftler laut und deutlich zu Wort melden und diesem Massensterben aus politischer Unfähigkeit ein Ende machen.

Meine Bitte geht an die Tierheime und Tierärzte sich nicht zu den Schlachthäusern einer verfehlten Politik machen zu lassen. Aggressive Beißer müssen weiterhin sofort eingeschläfert werden, denn sie stellen eine Gefahr für uns alle dar. In den USA lebende Deutsche betrachten die Vorgänge in Deutschland mit Sorge, sie können nicht begreifen warum die beliebtesten amerikanischen Familienhunde &#8211; der Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bullterrier in Deutschland als Kampfhunde beschimpft werden und warum wir kriminelle Hundehalter die die Allgemeinheit gefährden nicht einsperren.

Kein Hundehalter sollte sagen, es ginge ihn nichts an &#8211; der Bullterrier von heute ist der Deutsche Schäferhund von morgen und der Königspudel von übermorgen. Wenn jetzt nicht alle zusammenhalten wird eine Rasse nach der anderen verschwinden basierend auf staatlicher Willkür und politischer Dummheit, denn kein Politiker kann erklären wie einzelne Hunde auf die unterschiedlichen Listen kommen.
Auch muss sich die Presse fragen lassen, ob sie in ihrer Gier nach Auflage nicht zu weit gegangen ist und wie weit Pressefreiheit geht.

Diese Datei darf frei kopiert werden, solange sie unverändert bleibt. Ich bitte Seitenbetreiber um Ausstellung und Hundefreunde um Weiterverteilung

Jörg Dickmanns
Stralsund
joerg@wolfsrevier.de
http://www.joergdickmanns.de

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Markus -- 2000-07-02 21:02:15

suche Bilder oder dessen Adressen
über Scottish Terrier
haben selber zwei Stück,mit denen
wir sehr viel Spaß haben.

Bianca -- 2000-07-02 18:21:22

Hallo! Ich finde Eure Hompage total gut.
Ich bin total ein Hundefreund.Habe
selber einen Schäferhund-Labrador-Mix.
Suche Leute die mir mailen,die Tiere mögen!!

Ursula Kainz -- 2000-07-02 14:40:45

http://www.fox-terrier.de/petition.htm
auf dieser Seite gibt es eine Petition gegen die pauschale Kampfhundverordnung (jede Rasse kann, darf, soll - sich eintragen!)

Reini -- 2000-07-02 14:13:43

Hundeverordnung NRW

Habe ich auf einer anderen HP entdeckt. Kann die Meldung leider nicht ins Forum setzen, ich bekomme immer eine Fehlermeldung. Zweiter Versuch auf diesem Weg.
Gruss Reini

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NRW


Umweltministerin Bärbel Höhn erlässt scharfe Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden

----Freitag, 30. Juni 2000---

Umweltministerin Bärbel Höhn hat heute in einer Pressekonferenz in Düsseldorf die neue Landeshundeverordnung NRW vorgestellt. Mit der Neuregelung werden die Maßnahmen gegen gefährliche Hunde drastisch verschärft. Darüber hinaus wird ein genereller Sachkundenachweis für Halter von Hunden eingeführt, die ausgewachsen über 40 cm hoch oder aber über 20 kg schwer sind, um vorbeugend die Entwicklung gefährlicher Hunde weitestgehend zu unterbinden. Die Regelung tritt sofort nach Veröffentlichung in Kraft.

"Die neue Verordnung enthält scharfe Auflagen und einen breiten Maßnahmenkatalog", erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn. "Kinder und ältere Menschen sind zunehmend gefährdet durch falsch gehaltene und gezüchtete Hunde. Ich will die Bevölkerung vor gefährlichen und aggressiven Hunden schützen*'.

Für Hunde der Anlage 1 und 2 gilt ab sofort eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Zucht von Kampfhunden wird verboten. Die Haltung wird in Zukunft de facto nicht mehr erlaubt.

Die strengen Maßnahmen gelten also schon bevor ein solches Tier auffällig geworden ist, damit es erst gar nicht zu Schadensfällen kommt. Der Schutz vor Angriffen von Hunden wird dadurch erheblich verbessert.

Die neue Landeshundeverordnung gilt künftig für die überwiegende Zahl der großen Hunde, d.h. für

a) jeden Hund. der größer ist als 40 cm oder mehr als 20 kg wiegt,



b) alle gefährlichen Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen oder einen Menschen gebissen haben,

c) alle Hunde der in den Anlagen genannten Rassen unabhängig von deren Größe und Gewicht.

Wie die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen zeigt, sind es keineswegs nur die sogenannten Kampfhunde, die beißen. So wurde von den Ordnungsbehörden auch über Angriffe von Mischlingen und Schäferhunden in nicht unerheblicher Zahl berichtet. Nach übereinstimmender Meinung von Experten sind Hunde, von speziellen Züchtungen abgesehen, in aller Regel nicht von Natur aus aggressiv. Sie werden vor allem dann gefährlich, wenn sie scharfgemacht oder falsch gehalten werden. Ursache ist häufig auch die fehlende Sachkenntnis des Besitzers. Zu einer Gefahr können so vor allem große Hunde werden, weil die von dem Tier ausgehende potentielle Gefahr mit der Größe und dem Gewicht zunimmt.

&#8222;Eine reine Kampfhunderegelung reicht deshalb nicht aus, wenn wir die Bevölkerung wirksamen schützen wollen", sagte Umweltministerin Bärbel Höhn.



Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde vom ..... (Landeshundeverordnung - LHV NRW)

Aufgrund des § 26 Abs.1 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528). zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 1115), wird für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Innenministerium verordnet:

§1 Anwendungsbereich und Meldepflicht

(1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Darüber hinaus gilt diese Verordnung Tür das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden, die die Kriterien nach § 2 erfüllen, sowie ferner für Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen, unabhängig von deren Größe oder Gewicht.

(2) Das Halten eines Hundes im Sinne von Absatz 1 ist der zuständigen Behörde vom Halter anzuzeigen.

§2 Begriffsbestimmungen

Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:

a) Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,

b) Hunde, die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,

*

c) Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,

d) Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.



§3 Voraussetzungen für das Halten von Hunden nach §1 Abs.1 Satz 1

(1) Hunde, die unter den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 fallen, dürfen nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen.

Die Kenntnisse und Fähigkeiten sind der zuständigen Behörde für jeden gehaltenen Hund durch eine Bescheinigung einer Tierarztekammer des Landes Nordrhein-Westfalen nachzuweisen.

(2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten

a) Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1

halten, sofern es dabei zu keinen tierschulz- oder ordnungsbehördlich ; erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen

Behörde schriftlich versichert haben,

b) Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben, . . &#8226;

c) Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen.

(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzulegen (Auszug aus dem Bundeszentralregister).

(4) Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint geführt werden.

(5) Für Hunde im Sinne dieser Verordnung muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

(6) Jeder Hund im Sinne dieser Verordnung ist dauerhaft auf Kosten des Halters per Mikrochip zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe. Alter,Fellfarbe, Chipnummer) ist der zuständigen Behörde vom Halter mitzuteilen,

§4

Voraussetzungen für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2 sowie von gefährlichen Hunden

(1) Das Halten, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2. von Kreuzungen der darin genannten Rassen, von Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen sowie von gefährlichen Hunden im Sinne des § 2 bedürfen der ordnungsbehördlichen Erlaubnis.

(2) Die Erlaubnis wird der antragstellenden Person nur erteilt, wenn

1. sie das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. sie ihre Sachkunde gegenüber der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen hat,

3. sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

A. die der Zucht, der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen, so dass die körperliche Unversehrtheit von Mensch oder Tier nicht gefährdet wird,

5. die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3, 5 und 6 erfüllt sind.

(3) Haltern von Hunden im Sinne des § 2 Buchstabe a oder dar Anlage 1 wird die Erlaubnis darüber hinaus nur erteilt, wenn ein überwiegendes besonderes .Interesse für das Halten, die Ausbildung oder das Abrichten nachgewiesen wird. Ein überwiegendes besonderes Interesse kann insbesondere dann vorliegen, wenn es der Bewachung eines gefährdeten Besitztums dient.

(4) Die Erlaubnis soll befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden und

. kann insbesondere mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

' Gegenstand einer Auflage kann auch die Verpflichtung zur Unfruchtbarmachung aufgrund des Gutachtens des beamteten Tierarztes sein. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden. Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass eine der Voraussetzungen des Absatzes 2 bei der Erteilung der Erlaubnis nicht vorgelegen hat oder eine Voraussetzung nach Erteilung der Erlaubnis entfallen isL

(5) Die Zucht mit gefährlichen Hunden im Sinne von § 2 und mit Hunden der Anlage 1 ist verboten.

§5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Nr. 3) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere

a) wegen vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit,

Vergewaltigung, Zuhälterei. Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,

b) wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder

c) wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das

Bundesjagdgesetz

rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die .Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Antragsteller auf behördliche Anordnung in einer Anstalt

verwahrt worden ist.

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die .

a) gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes oder gegen § 4 Abs. 1 oder § 6 Abs. 2 und 3 dieser Verordnung verstoßen haben,

b) aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung Beireute nach § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind,

c) trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind oder

d) wahrheitswidrig eine Erklärung im Sinne des § 3 Abs. 2 Buchstabe a

abgegeben haben.

§6
Halten gefährlicher Hunde und von Hunden der Anlagen 1 und 2

(1) Gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen. Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(2) Innerhalb befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen des Hundehalters nicht verlassen können.

(3) Außerhalb befriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in deren Treppenhäusern, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen sind gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2. Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen an der Leine zu führen. Darüber hinaus müssen sie einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen. Der Halter oder eine andere Aufsichtsperson muss von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten; die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Eine andere Aufsichtsperson als der Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Die zuständige Behörde kann für Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen - sofern diese nicht die Kriterien des § 2 erfüllen -Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 und 2 zulassen, wenn der Hundehalter nachweist, dass.eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Die Zulassung der Ausnahme kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

§7

Untersagung der Haltung gefährlicher Hunde sowie von Hunden der Anlagen 1 und 2

(1) Die zuständige Behörde hat das Halten eines gefährlichen Hundes und von Hunden der Antagen 1 und 2 zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 nicht erfüllt werden oder dass durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht ...

(2) Eine Untersagung nach Absatz 1 sowie andere nach Maßgabe des Ordnungs­behördengesetzes im Einzelfall getroffene Anordnungen zur Gefahrenabwehr, wie Verhaltenstherapierung, Unfruchtbarmachung, Unterbringung in einem Tierheim, Sicherstellung und Einschläferung sind unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften unabhängig davon zulässig, ob eine Erlaubnis nach § 4 beantragt oder erteilt worden ist.

(3) Das Halten eines Hundes im Sinne von § 2 oder im Sinne der Anlagen 1 oder 2 kann auch untersagt werden, weil eine Erlaubnis nach § 4 nicht innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist beantragt wurde oder danach nicht erteilt wurde.

§8 Zuständigkeiten

Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§9

Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Diese Verordnung findet auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände keine Anwendung.



§10 Ordnungswidridkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 1 Abs. 2 das Halten eines Hundes nicht anzeigt,

2. entgegen § 3 Abs. 1 einen Hund hält, ohne die erforderliche Sachkunde nachzuweisen.

3. entgegen § 3 Abs. 2 Buchstabe a wahrheitswidrig eine Erklärung abgibt,

4. entgegen § 3 Abs. 4 Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht angeleint führt,

5. entgegen § 3 Abs. 5 keine Haftpflichtversicherung nachweist,

6. entgegen § 3 Abs. 6 einen Hund nicht dauerhaft per Mikrochip kennzeichnet,

7. entgegen § 4 Abs. 5 mit gefährlichen Hunden im Sinne von § 2 oder Hunden der Anlage 1 züchtet,

8. entgegen § 6 Abs. 2 gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2. Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen innerhalb befriedeten Besitztums nicht so hält, dass sie dieses gegen den Willen des Hundehalters nicht verlassen können.

9. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 1 gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen, Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen nicht an der Leine führt oder entgegen § 6 Abs. 3 Satz 2 gefährlichen Hunden und Hunden der Anlagen 1 und 2 sowie Nachkommen aus Kreuzungen mit den darin genannten Rassen oder Mischlingen keinen Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung aufsetzt,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark (1.022 EURO) geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§11

Kommunale Rechtsvorschriften

Kommunale Rechtsvorschriften über das Halten von Hunden einschließlich von Anleingeboten bleiben unberührt, soweit diese Vorschriften nicht gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung besonders betreffen.

§12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelungen

(1) Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zucht, die Ausbildung, das Abrichten und das Halten gefährlicher Hunde (GefHuVO NRW) vom 21. September 1994 (GV. NRW, S. 1086) außer Kraft,

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 treten in Kraft

a) § 1 Abs. 2 für die in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Hunde ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung,

b)§ 3 Abs.1 bis 3, 5 und 6 am 01.01.2002. ,

c) § 10 Abs. 1 Nr. 1 für die in § 1 Abs.1 Satz 1 genannten Hunde ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung,

d) § 10 Abs. 1 Nr. 2 am 01.01.2002, '

e) § 10 Abs. 1 Nr. 3 am 01.01.2002,

f) § 10 Abs. 1 Nr. 5 am 01.01.2002.

g) § 10 Abs. 1 Nr. 6 am 01.01.2002.

*

(3) Die Vorschriften des § 3 Abs. 2 Buchstabe a gelten für Personen, die am 01.01.2002 Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 seit mehr als drei Jahren halten.

(4) § 4 Abs. 3 gilt nicht im Hinblick auf Hunde nach § 2 Buchstabe a oder Anlage 1, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung von einer bestimmten Person gehalten werden.

Anlage 1
1. American Staffordshire Terrier

2. Pitbull Terrier

3. Staffordshire Bullterrier .

4. Bullterrier

5. Mastino Napolitano

6. Mastino Espanol

7. Bordeaux Dogge

8. Dogo Argentino

9. Fila Brasiteiro

10. Römischer Kampfhund

11. Chinesischer Kampfhund

12.Bandog

13.Tosa Inu

Anlage 2

1. Akbas

2. Berger de Briö (Briard)

3. Berger de Beauce (Beauceron)

4. Bullmastiff

5. Carpatin

6. Dobermann

7. Estrela-Berghund

8. Kangal

9. Kaukasischer Owtscharka

10. Mittelasiatischer Owtscharka

11. Südrussischer Owtscharka

12. Karakatschan

13. Karshund

14. Komondor

15. Kraski Ovcar

16. Kuvasz

17. Liptak (Goraienhund)

18. Maremmaner Hirtenhund

19. Mastiff



20. Mastin de los Pirineos

21. Mioritic

22. Polski Owczarek Podhalanski

23. Pyrenäenberghund

24. Raffeiro do Alentejo

25. Rottweiter

26. Slovensky Cuvac

27. Sarplaninac

28. Tibetanischer Mastiff

29. Tornjak

20.

------- ENDE ----


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Frank -- 2000-07-02 13:09:45

Hallo,
so woe ich das lese, gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht für die sogenannten "gefährlichen" Rassen und für alle Hunde, welche mindestens 20 kg wiegen UND ab 40 cm Höhe.

Cornelia Amann -- 2000-07-02 09:51:20

Ich bin klein mein Herz ist rein soll niemand drin
wohnen als die Hunde allein

W. Fuchs -- 2000-07-02 03:32:30

Einige, in der neuen Hunde-Verordnung aufgeführte Hunde, sind auf euren Seiten (die sonst ausgezeichnet sind)nicht zu finden. Dies sind unter anderem: Akbas, Carpatin, Estrela-Berghund, Karakatschan, Kraski-Ovcar, Liptak-(Goralenhund), Mioritic, Tornjak. Es währe auch ganz toll einmal zu erfahren was der Auslöser für die jeweilige Rasse war, auf diese Liste der "geächteten" Rassen zu kommen. Über einen entsprechenden Bericht währen sicherlich viele erfreut.
MfG - H.W.FUCHS

Bianca -- 2000-07-01 16:18:37

Hallo!
Ich habe eine Frage.Für welche Hunde gilt jetzt die Maulkorb-
pflicht in NRW?
Ich habe nähmlich einen Schäferhund-Labrador-Mix.Ich finde das
mit der Leinen-und Maulkorbpflicht total blöde.Weil gerade da-
durch werden Hunde entweder aggresiver oder total verängstigt!
Vor allem werden alle Hunde über einem Kamm gescheert.
Viele Leute machen einen riesen Bogen um den Hund,das ist doch total blöde,oder?
Eure Hompage finde ich übrigens total gut.
Bianca

 
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