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07.03.00 -- Susanna

RE: Gerade gelesen: Hundehaltung widerrufen














Hallo Jan, Hallo Hans-Georg!

Wie Hans-Georg schrieb, kam es in seinem Beispiel zu erheblichen Belästigungen. Wenn aber keine Gründe zur Beschwerde vorliegen, kann der Vermieter nur sehr sehr schwer seine einst erteilte Genehmigung wiederrufen. Jan, Dir würde ich das Taschenbuch : Rechtsratgeber für Hundehalter empfehlen. Es ist nicht teuer, jedoch kannst Du dort viele Dinge mal eben schnell nachlesen. Prinzipiell, sollte jedoch vor Anschaffung des Hundes eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden. Es gibt allerdings Vermieter, die NUR kleine Hunde erlauben. Meiner Meinung nach ein böses Vorurteil, denn sind es meist die kleinen die eher "Radau" machen. Bei uns wohnt oben ein Yorkshire. Der Bellt bei allem. Ganz unten wohnen wir mit einem Boxer der wenn überhaupt nur auf Komando bellt. Er antwortet dem Hündchen oben nichtmal. Meine Mitbewohner loben meinen großen Hund immer in den Höchsten Tönen. Allerdings ist es vorwiegend Sache der Erziehung. Wenn Dein Hund keine Probleme macht, wirst Du auch keine bekommen.

Liebe Grüße, Susanna
Thema: Gerade gelesen: Hundehaltung widerrufen


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