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01.02.00 -- Die Borgfee

Re: Steuern für Tierheimhunde in Dortmund














Im Artikel «8759mm$7uj$1@newsread.do.de.uu.net», Doehring@telda.net (Hubertus Doehring) schreibt: Nee, meistens ist es vertraglich festgesetzt, daß man den Hund nicht weiter verkaufen/schenken darf. Man müßte ihn wieder zurück bringen, oder man muß sich von den Verkaufspartner eine Einverständliserklärung geben lassen um den Hund weiter zuverkaufen/schenken. (So is es zumindestens mit meinem Kaufvertrag). Und das finde ich auch richtig!!! Wohne direkt neben einem Tierheim und dort habe ich noch nie mitbekommen, das dort jemand losgezogen ist, um die vermittelten Unterbringungen zuüberprüfen. Machen das nicht alle Tierheime??? mfg Carola
Thema: Steuern für Tierheimhunde in Dortmund


 
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