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29.01.00 -- Katharina Becker

Re: Hundesteuer














Hallo! Graziella «uzsbfc@uni-bonn.de» wrote: Ne, aber von haeuslicher Gemeinschaft. Was da fuer eine Behoerde gilt, wird fuer die andere wohl auch gelten. Tja, kommt halt drauf an, was man grade braucht. Bei meiner Bekannten wohnte ihr Freund (pssssst!) mit in der Wohnung, der ist aber mit Studium fertig und verdient schon Kohle. Ergo: Fuer Befreiung der Gebuehr fuer die Geraete meiner Bekannten war eine nicht haeusliche Gemeinschaft erwuenscht von ihr. Und das war kein Problem. Kommt eben auf die Umstaende an. Haette sie natuerlich gesagt, es ist ihr Freund, waere es anders gewesen. Aber alleine eine Wohnung macht noch keine haeusliche Gemeinschaft. Kann man auch mit anderen Dingen boese reinfallen. Kann ja nicht sein, sonst gaebe es ja auch rechtliche Konsequenzen. Vllt. weiss das das Steueramt nicht, dann muss man es ihm halt sagen - ist ja oefter mal so mit den Aemtern. ;) Wie gesagt: Kommt ganz drauf an, wie du deine Situation (glaubhaft!) darstellen kannst. Du schreibst von einem Haushalt. Eine WG bedeutet nicht gleich ein Haushalt, z.B. getrennte Kassen, genaue Regelungen ueber Benutzung gemeinsamer Wohnflaeche, natuerlich auch getrennte Wohnflaeche (sonst glaubt dir wohl keienr ;) ) etc. Tharin
Thema: Hundesteuer


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